Teil der Zivilgesellschaft – Wochenrückblick KW 36/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 36/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Wertbasierte Social-Media-Nutzung in der Kirche

Beim Eule-Magazin analysiert Philipp Greifenstein die Lage in den Netzen: #digitaleKirche: Social-Media-Trends Update 2023. In seiner durchweg lesenswerten Analyse ruft er kirchliche Akteur*innen zur Klärung auf, wie sie sich als Teil der europäischen digitalen Zivilgesellschaft positionieren wollen: »Es ist nicht damit getan, den Kirchenlobbyisten in Berlin und Brüssel mit auf den Weg zu geben, sich bei Parlamenten und Regierungen für eine menschenwürdige Digitalisierung einzusetzen. Das konkrete Handeln von kirchlichen Organisationen und christlichen Personen auf den Social-Media-Plattformen muss mit den hehren Forderungen nach informationeller Selbstbestimmung und einer sicheren Plattformgestaltung in Einklang gebracht werden.«

In einem weiteren Beitrag geht es bei der Eule um Micro-Blogging »nach dem X-odus« mit einer sehr realistischen Einschätzung zu Mastodon, wo es zwar einige kirchliche Akteur*innen gibt (mit den rührigen Machern der Instanz kirche.social habe ich schon gesprochen), aber noch nicht allzu viel Leben.

Schmerzensgeld gegen Ackermann wegen Pseudonym-Bruch

Das Trierer Arbeitsgericht hat Bischof Stephan Ackermann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Geklagt hatte die unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannte Missbrauchsbetroffene. Ackermann hatte ihren echten Namen im Rahmen einer Videokonferenz mit Beschäftigten des Bistums offengelegt. Die Offenlegung wurde zuvor bereits durch das KDSZ Frankfurt als Datenschutzverstoß bewertet. (Mehr zu den Beschwerden war hier zu lesen.)

Inwiefern bei dem Urteil der Bescheid der Aufsicht eigens gewürdigt wurde, dürfte erst bekannt werden, wenn die Entscheidungsgründe verfügbar sind. Der Bischof hat bereits ankündigen lassen, dass er – wie zuvor schon beim Bescheid der Datenschutzaufsicht – gegen das Urteil des Arbeitsgerichts keine Rechtsmittel einlegen wird.

Verbesserung der Kooperation zwischen DSK und spezifischen Aufsichtsbehörden

Die DSK plant eine Verbesserung der Kooperation mit den spezifischen Aufsichtsbehörden, auch wenn – wie auch die Podiumsdiskussion in der vergangenen Woche gezeigt hat – keine großen Sprünge zu erwarten sind. Beim letzten Austauschtreffen hat die DSK-Vorsitzende (Marit Hansen für das ULD Schleswig-Holstein) dazu einen Diskussionspunkt eingebracht. Drei Vorschläge gibt es: Berichte auch über laufende Vorhaben der DSK, ein vereinfachter Zugang zu den DSK-Arbeitskreisen und eine fortlaufende Einbindung der spezifischen Aufsichtsbehörden. Das ganze Protokoll ist noch nicht fertig, daher konnten auf den IFG-Antrag hin vorerst nur die Vorlagen für die Sitzung im Juni öffentlich gemacht werden. Hansen kündigte aber an, dass die Protokolle der Austauschtreffen künftig von der DSK selbst veröffentlicht werden sollen.

In eigener Sache: Datenschutz und Urheberrecht in der Jugendarbeit

  • Am 18. Oktober, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich wieder für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der katholischen Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 4. Oktober möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro, bereits ausgebucht, nur noch Warteliste.)
  • Am 12. Dezember, 16.30 bis 18 Uhr, findet (ebenfalls bei JHD|Bildung) ein Webinar zu Bild- und Persönlichkeitsrechten in der katholischen Jugendarbeit statt. Die Anmeldung ist bis zum 28. November möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)

Auf Artikel 91

Zum Referentenentwurf des BDSG, der hier veröffentlicht wurde, trudeln langsam die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung ein:

  • Der Deutsche Anwaltsverein findet die Institutionalisierung der DSK unzureichend und schlägt einen Staatsvertrag vor
  • Der BvD ist von den Regeln zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nicht überzeugt
  • Die DSK äußert sich zur Institutionalisierung der DSK (und hat einen Fehler entdeckt, der den BayLfD ausschließen würde)
  • Die Landesdatenschutzaufsichten befassen sich mit allem außer der DSK
  • Die DVD beklagt die Einschränkung von Betroffenenrechten

Kirchenamtliches

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