Nachhilfe in Vertraulichkeit – Wochenrückblick KW 34/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 34/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Schwerpunktprüfung des BfD EKD in evangelischen Krankenhäusern

Der BfD EKD kündigt seine nächste Schwerpunktprüfung an: Im September sind evangelische Krankenhäuser unter der Lupe der Aufsicht, wie schon mehrfach – zuletzt im aktuellen Tätigkeitsbericht – angekündigt. Auch wenn es nur eine Online-Befragung ist, dürfte sie einigermaßen aufwendig werden: Rund 60 Fragen kündigt der BfD EKD an, ein Schwerpunkt soll das Krankenhausinformationssystem sein. Vor-Ort-Prüfungen soll es stichprobenartig nach Auswertung der Fragebögen geben.

Ökumenische Kritik an Plänen zum Aufenthalts- und Asylgesetz

Das Katholische Büro Berlin und die EKD-Bevollmächtigte kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den Diskussionsentwurf des Innenministeriums zur »Verbesserung der Rückführung« deutlich. Anstatt wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Identifikation von Ausländer*innen durch eidesstattliche Versicherungen zu erleichtern, setzen die Entwürfe zum Aufenthaltsgesetz und zum Asylgesetz auf deutlich repressivere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Haben Ausländer*innen keine Ausweisdokumente, sollen in Wohnungsdurchsuchungen Unterlagen und Datenträger sichergestellt werden können. Entsprechende Vorschläge in § 48 AufenthG-E und § 15a AsylG-E halten die Kirchen für unverhältnismäßig: »Schon das Auslesen und Speichern von Daten stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar.6 Aus der Begründung geht allerdings nicht hervor, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs geprüft wurde.« Mildere Mittel würden nicht erörtert, außerdem fehle es an einer Pflicht zur Löschung der Daten und der Bestimmung einer maximalen Speicherdauer. Die geplante Möglichkeit, in Gemeinschaftsunterkünften auch die Wohnungen Dritter zu durchsuchen, erzeuge Angst und eine große Einschränkung der Privatsphäre. (Mehr dazu von mir auf katholisch.de.)

Papst Franziskus würdigt Vertraulichkeit

Grundrechte (außer der Religionsfreiheit) haben in der katholischen Sozialverkündigung keinen allzu großen Stellenwert. Ein seltener Anlass dafür war die Ansprache an einer Delegation europäischer Anwält*innen in dieser Woche – bei aller Wertschätzung für Menschenrechte kommt die Ansprache aber nicht ohne die übliche Skepsis gegenüber individueller Freiheit und liberalen Werten aus: »Ohne diese Suche nach der Wahrheit über den Menschen wird nach dem Plan Gottes jeder zum Maßstab seiner selbst und seines eigenen Handelns.« Papst Franziskus dankte den Anwält*innen für ihren Einsatz zur Verteidigung des Anwaltsgeheimnisses und bekräftigte die Bedeutung von Vertraulichkeit: »Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass in unseren Gesellschaften Räume der Vertraulichkeit erhalten bleiben, in denen die Menschen sich äußern und ihre Lasten ablegen können. Dies ist sehr wichtig. In der Kirche haben wir das Beichtgeheimnis; auch bei Ihnen gibt es diesen Raum, in dem eine Person ihrem Anwalt die Wahrheit sagen kann, damit er ihr helfen kann.«

KDSZ Frankfurt stellt Datenschutzverletzung im Fall Weißenfels fest

Das KDSZ Frankfurt hat im Zusammenhang mit der Offenlegung des echten Namens der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Betroffenen durch den Trierer Bischof Stephan Ackermann eine Datenschutzverletzung festgestellt, wie mir das Bistum auf Anfrage für katholisch.de bestätigte. Bistum und Bischof verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist der Bescheid rechtskräftig, die erteilten Anordnungen müssen also umgesetzt werden: Die Bistumsleitung muss demnach eine Datenschutzschulung zu „datenschutzrechtlichen Fragen unter besonderer Berücksichtigung von Verschwiegenheitsverpflichtungen und deren strafrechtlicher und strafprozessrechtlicher Relevanz sowie der Regelungen im Hinweisgeberschutzgesetz“ absolvieren, außerdem muss das Bistum der Datenschutzaufsicht ihr Datenschutzschulungskonzept und weitere Dokumentationen wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vorlegen. Die Beschwerde im Zusammenhang mit einem Auskunftsersuchen von Weißenfels scheint noch nicht beschieden zu sein. Die Süddeutsche berichtete auch, und zwar unter dem schönen Titel »Bischof von Trier muss Nachhilfe in Datenschutz nehmen«.

In eigener Sache: Datenschutz in der Jugendarbeit; Facebook-Fanpages

  • Am 18. Oktober, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich wieder für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der katholischen Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 4. Oktober möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
  • Am 12. Dezember, 16.30 bis 18 Uhr, findet (ebenfalls bei JHD|Bildung) ein Webinar zu Bild- und Persönlichkeitsrechten in der katholischen Jugendarbeit statt. Die Anmeldung ist bis zum 28. November möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)

Auf Artikel 91

  • Das Sozialgericht Hamburg hat entschieden (Urteil vom 30. Juni 2023, Az. S 39 AS 517/23), dass eine Behörde keine Datenschutzgründe ins Feld führen darf, um einem Blinden eine Zusendung von Daten per unverschlüsselter Mail zu verweigern: »Es leuchtet dem Gericht nicht ein […], aus welchem Grund der Schutz der Daten des Klägers – in dessen unverschlüsselte Übermittlung er zur Durchsetzung seines Rechtes auf Gleichbehandlung längst eingewilligt hat […] – dem Recht übergeordnet werden soll, nicht benachteiligt zu werden.« (Auf das Urteil wurde ich durch den Newsletter des GDPRHub aufmerksam.)

Kirchenamtliches

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