Respektvolle Mediennutzung im Erzbistum Freiburg

Kirchliche Social-Media-Guidelines stehen nicht im besten Ruf. Die kontroverse Debatte um den Augsburger Social-Media-Codex von 2017, der Bistumsmitarbeitenden umfassende Regeln bis ins Privatleben auferlegte, dürfte einigen noch in Erinnerung sein.

Hände tippen auf einem Smartphone eine Nachricht
(Bildquelle: Pradamas Gifarry on Unsplash)

An unerwarteter, aber letztlich einsichtiger Stelle findet sich nun die jüngste Regelung für kirchliche Beschäftigte: Der im aktuellen Amtsblatt veröffentlichte »Spezifische Teil des Verhaltenskodex für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese Freiburg« enthält auch einen Abschnitt zum »Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken«.

Schon der allgemeine Teil des Verhaltenskodex enthält einen kompakten Passus zum Umgang mit sozialen Netzwerken. Ausdrücklich wird die allgemeine, in Form einer Selbstverpflichtung formulierte Regelung zum Umgang mit Nähe und Distanz auch auf den Umgang mit Bildern und Medien ausgedehnt: »Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir anvertrauten Personen. Dabei achte ich auch auf meine eigenen Grenzen.«

Der spezifische Teil führt diese Bestimmungen nun näher aus. Kernbegriffe des Verhaltenskodex sind Achtsamkeit und respektvoller Umgang. In Bezug auf die Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken wird das in fünf Punkten aufgefächert: Zunächst wird betont, dass pastorale Mitarbeitende auch in den sozialen Medien eine Vorbildfunktion haben. Sie tragen Verantwortung für sich und auch für die Nutzung durch ihnen anvertraute Personen – eine wichtige Erweiterung gerade in der Kinder- und Jugendarbeit.

Bei der Frage, ob anvertraute Personen (letztlich wäre das zu verallgemeinern auf alle Menschen) fotografiert oder gefilmt werden dürfen, wird nicht auf die rechtliche Erlaubtheit abgestellt, sondern auf den Willen der Person, die aufs Foto soll – oder eben nicht: »Ich respektiere, wenn anvertraute Personen nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten.« Altersunabhängig wird vor der Veröffentlichung in jedem Fall nicht nur die Zustimmung der Sorgeberechtigten, sondern auch der abgebildeten Person verlangt. Die Erfahrung zeigt, dass schon sehr kleine Kinder in der Lage sind, »nein« zum allgegenwärtigen Fotografieren zu sagen, auch wenn ihnen die Tragweite einer Veröffentlichung gar nicht bewusst ist. Elegant ist diese Lösung auch, weil sie es ohne Datenschutzrecht explizit machen zu müssen, deutlich erleichtert, rechtskonform mit Bildern umzugehen.

Der Verhaltenskodex zeigt sich auch sensibel für Machtungleichgewichte und legt Wert darauf, dass durch eine direkte Kommunikation »keine Abhängigkeit entsteht und kein Sonderstatus oder Exklusivität« geschaffen wird. Absolut verboten wird, anvertraute Personen nackt zu beobachten, zu fotografieren oder zu filmen – diese Selbstverständlichkeit explizit machen zu müssen, ist nicht nur dem Rechtscharakter des Kodex, sondern wohl auch der traurigen Erfahrung mit tatsächlich passierten Übergriffen zuzuschreiben.

Der letzte der fünf Punkte regelt die Weitergabe von persönlichen Kontaktdaten. Sie ist zu vermeiden und nur mit Zustimmung wiederum sowohl der anvertrauten Person wie gegebenenfalls ihren Sorgeberechtigten zulässig.

Fazit

Auch wenn es sich nicht um klassische Social-Media-Guidelines handelt und daher Aspekte, die typischerweise in dieser Textsorte vorkommen, nicht behandelt werden (wie der Umgang mit Urheberrechten, Falschinformationen und Compliance-Regelungen zum Auftreten als Mitarbeiter*in), ist der Freiburger Verhaltenskodex ein relevanter und gelungener Beitrag auf diesem Gebiet. Die – auch disziplinarisch relevanten – Regeln lohnen auch außerhalb der Erzdiözese der Lektüre und können auch da, wo sie nicht rechtsverbindlich sind, Grundlage für Datenschutzschulungen sein. Sie zeigen ohne datenschutzrechtlichen Jargon einen grundrechtlich fundierten, respektvollen Umgang mit Persönlichkeitsrechten.

Die Regeln gehen dabei von einer klaren Werthaltung aus, die Würde und Respekt statt einem Free-speech-Absolutismus oder auch nur einer Beschränkung auf das rechtlich Zulässige – gerade mit Blick auf die Veröffentlichung von Bildern – ins Zentrum stellen. Insofern sind die Regeln auch ein spezifisch christlicher Beitrag zur Netzethik – ex negativo, weil sie einen Lernerfolg aus der leidvollen Geschichte des Missbrauchs darstellen und so mit Regeln auf spezifisch kirchliche Pathologien antworten, aber auch in positiver Form, indem sie die Prinzipien der katholischen Soziallehre Personalität und Solidarität medienethisch operationalisieren.

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