Schlagwort-Archive: Evaluierung

Die große DSG-EKD-Reform – Leak und Analyse

Vom 10.–13. November tagt die EKD-Synode in Würzburg. Auf der Tagesordnung: das Kirchengesetz zur 3. Änderung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD) – sechs Jahre nach Inkrafttreten des evangelischen Datenschutzgesetzes wird es erstmals umfassend novelliert.

Titelseite der EKD-Synoden-Drucksache XIII / 1: »VORLAGE des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland gemäß Art. 26 a Absatz 1 GO.EKD Kirchengesetz zur 3. Änderung des EKD-Datenschutzgesetzes (DSG-EKD)«

Im April konnte ich bereits den ansonsten geheimgehaltenen Referentenentwurf veröffentlichen und analysieren. Nun liegt mir die Drucksache XIII / 1 (Stand: 30. September/1. Oktober) vor, mit der die Änderung in die Synode eingebracht wird. Offiziell gilt eine Sperrfrist bis zum Aufruf des Tagesordnungspunkts, mir wurden die Unterlagen dennoch bereits jetzt zugespielt.

Weiterlesen

Evaluierung des EKD-Datenschutzgesetzes – ein alternativer Vorschlag

Die aktuelle Evaluierung des DSG-EKD soll im Folgenden dafür genutzt werden, unbefangen (und unbesorgt um Fragen der Durchsetzbarkeit oder Opportunität) einige mögliche Änderungen darzustellen.

Rotstift am DSG-EKD
Rotstift am DSG-EKD (Montage auf Grundlage von Afthab Ibnu Abbas auf Unsplash)

Hinsichtlich der für Gesetzesänderungen bestehenden Spielräume fußen die hiesigen Überlegungen auf der im vorigen Beitrag dargestellten Überzeugung: Art. 91 DSGVO verlangt mit dem „Einklang“ kirchlicher Datenschutz-Regeln keine Wortlaut- oder Sinn-Identität zur DSGVO, sondern ein nach den Maßstäben der DSGVO „angemessenes“ Datenschutzniveau.

Ein Beitrag zur Evaluierung des DSG-EKD von Ralph Wagner

Weiterlesen

Ordentlich gelobt – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2023

Letztes Jahr hatte der Norden die Nase vorn, in diesem Jahr beginnt wieder die Ordensdatenschutzaufsicht den Reigen der Tätigkeitsberichte mit dem Rückblick auf Februar 2023 bis Januar 2024. Geprägt ist er von viel Lob: In den Orden päpstlichen Rechts scheint es sehr gut zu laufen – davon zeugen auch die Zahlen, die veröffentlicht wurden.

Die Zahl der beaufsichtigten Ordensgemeinschaften ist mit 238 konstant. Der fromme Wunsch des vergangenen Jahres, dass Corona Vergangenheit sein möge, konnte erst in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums erfüllt werden – erstmals waren wieder Vor-Ort-Prüfungen möglich.

Weiterlesen

Auskunft und Ausnahmen – Tätigkeitsbericht des BfD EKD 2021/2022

Ungerade Jahre sind evangelische Berichtsjahre. Jetzt liegt der neue Tätigkeitsbericht des BfD EKD für die Jahre 2021 und 2022 vor – und damit noch einmal ein stark von Corona-Maßnahmen geprägter Bericht. Und nicht nur davon: »Menschen erleben die momentanen Zeiten zunehmend als eine krisenhafte Zuspitzung unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Eine Krise folgt auf die andere: Corona-Pandemie, Klimawandel, Krieg in Europa, Energieversorgung und Inflation«, schreibt Michael Jacob in seinem Vorwort: »Da haben es Freiheits- und Grundrechte nicht immer ganz leicht in der gesellschaftlichen und politischen Debatte durchzudringen.«

BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022.
BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022. (Pressebild BfD EKD, Montage)


Diese Ansagen dann im Kleinklein von Zoom, Facebook und Microsoft, Kita-Einbrüchen, CC-Fails und verlorenen USB-Sticks auch deutlich zu machen, ist anspruchsvoll. Es gibt aber doch auch praktische Fälle, in denen Datenschutz als Grundrechtsschutz sehr deutlich wird. Auf der operativen Ebene lohnt sich der Bericht: Er schafft dringend nötige Transparenz über die sonst sehr bedeckte evangelische Kirchengerichtsbarkeit und gibt in vielen Fallbeispielen wichtige Hintergründe zur Praxis des – mangels Kommentar und angesichts wenig Judikatur – immer noch weniger ergründeten DSG-EKD.

Weiterlesen

Fünf Jahre – Wochenrückblick KW 21/2023

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 21/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
Weiterlesen

Fünf Jahre DSG-EKD – Interview mit BfD EKD Michael Jacob

Am 24. Mai gilt das Datenschutzgesetz der EKD seit fünf Jahren. Was hat sich bewährt? Wo gibt es Reformbedarf? Im Interview berichtet der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, von seinen Erfahrungen als Leiter der größten evangelischen Datenschutzaufsicht. Datenschutz ist für ihn keine Bremse, sondern ein Qualitätsmerkmal.

Porträtfoto Michael Jacob
Michael Jacob ist seit 2014 BfD EKD, 2022 trat er seine zweite achtjährige Amtszeit an. Der westfälische Jurist hat in seiner ersten Amtszeit den Übergang vom alten aufs neue, an die DSGVO angelehnte Datenschutzgesetz der EKD begleitet. Bildquelle: BfD EKD/Michael Jacob

Nach fünf Jahren steht die Evaluation des DSG-EKD an. Bei der Aufsichtstätigkeit haben sich einige Punkte ergeben, an denen es zu schrauben gilt – und auch die Entscheidungen von Gerichten sind zu berücksichtigen.

Weiterlesen

Ordentlich gephisht – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2022

Bei den Ordensgemeinschaften läuft der Datenschutz recht reibungslos – den Eindruck gewinnt man jedes Jahr im Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten. Die einzige Besonderheit in diesem Jahr ist, dass der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 31. Januar 2023 dieses Jahr nicht den Reigen der Berichte eröffnet hat. Durch den Leitungswechsel im Norden hatte die KDSA Nord die Nase vorn.

Tätigkeitsbericht der Ordensdatenschutzbeauftragten 2022
Tätigkeitsbericht der Ordensdatenschutzbeauftragten 2022

Wie im Vorjahr sind die Ordensdatenschutzbeauftragten für 238 Gemeinschaften zuständig, und wie im Vorjahr gibt es mehr als in den anderen Tätigkeitsberichten zur Evaluierung des kirchlichen Datenschutzrechts. Bei den Orden gibt man sich optimistisch: Das soll der letzte Corona-Bericht gewesen sein. Dafür kommt nun der Ukraine-Krieg vor.

Weiterlesen

Kontra aus München – Tätigkeitsbericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten 2021/2022

Die Gemeinsame Datenschutzaufsicht der Bayerischen (Erz-)Diözesen hat ihren Tätigkeitsbericht für 2021/2022 veröffentlicht – immer noch in der alten Konstellation, in der Jupp Joachimski Diözesandatenschutzbeauftragter mit einem Mitarbeiter und ohne rechtlich selbständige Stelle ist. Über den Stand der Errichtung des geplanten Kirchlichen Datenschutzzentrums Bayern in Nürnberg erfährt man nichts.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2021/2022 des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten
So kennt man den Bericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten: Kompakt, schnörkellos und extrem nah am Ende des Berichtszeitraums, dem 1. Oktober.

Ansonsten gibt es vor allem Einblicke in Entscheidungen zu in kirchlichen Einrichtungen verwendeter Software – und deutliche Kritik an der Mehrheits-Rechtsposition der kirchlichen Aufsichten und Datenschutzgerichte zum Bußgeld.

Weiterlesen

Bischofs-Outing – Wochenrückblick KW 14/2022

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat in einer Videokonferenz vor Bistumsmitarbeitenden das Pseudonym der Missbrauchsbetroffenen Karin Weißenfels gebrochen. Laut dem Trierer Volksfreund, der zuerst darüber berichtete, habe Ackermann gesagt, wenn jetzt schon offen über Namen gesprochen werde, dann nenne er auch den Namen der beteiligten Person. Ackermann hat laut Volksfreund eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Christiane Florin begleitet den Fall Weißenfels im Deutschlandradio schon länger und fasst in einem Interview die Geschehnisse zusammen. Darin gibt es auch eine Stellungnahme der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch Kerstin Claus, in dem sie auch auf den kirchlichen Datenschutz abhob:

»Persönlichkeitsrecht und datenschutzrechtliche Vorgaben werden oft von Institutionen angeführt, um die Namen von Tätern und Täterinnen nicht zu nennen. Umso wichtiger ist, dass auch der Personen- und Datenschutz Betroffener konsequent anerkannt und umgesetzt wird. Es muss sichergestellt werden, dass sensible Daten und Informationen von Betroffenen, und dazu gehört auch die Nennung des Klarnamens ohne Freigabe von Betroffenen, nicht weitergegeben werden. Durch den Verstoß wird die Integrität der betroffenen Person ein weiteres Mal schwer verletzt. In diesem Fall ist es besonders gravierend, weil viele im Bistum Trier die Betroffene als Kollegin dadurch identifizieren können. Die Einreichung einer Unterlassungsklage ist für Betroffene ein wichtiges Signal, weil sie zeigt, dass das Recht auf betroffenensensiblen Umgang und die Einhaltung von Rechtsnormen erfolgreich durchgesetzt werden kann. Die Kirchen sollten diesen Fall zum Anlass nehmen, ihre Regelungen zum Datenschutz und dem damit einhergehenden kirchlichen Verwaltungsverfahren eingehend zu prüfen. Dies sollte sich grundsätzlich orientieren an den berechtigten Belangen Betroffener, auch und gerade im Bereich Persönlichkeitsrecht und Datenschutz.«

(UBSKM Kerstin Claus im DLF; eigene Transkription auf Grundlage des DLF-Audios, Hervorhebung ergänzt.)

Mit Blick auf den vorliegenden Fall ist das kirchliche Datenschutzrecht wohl recht schwach aufgestellt: Ein immaterieller Schadenersatz wäre denkbar; leider ist der Rechtsweg unklar, auf dem dieser erstritten werden könnte – die kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit ist jedenfalls nicht zuständig. Das mutmaßlich einschlägige Universalkirchenrecht kennt in can. 220 CIC (»Niemand darf […] das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen«) keine Sanktionen. Auf Twitter äußert sich außerdem Doris Reisinger zum Machtungleichgewicht bei der Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten.

Mittlerweile haben 15 Bistümer Normen zur Einsicht in Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung erlassen. Erst jetzt erschien das Fuldaer Amtsblatt Nr. 2/2022 online, das unter dem Titel »Gesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten der Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener« die bislang eigenständigste Umsetzung der DBK-Musternorm vorgenommen hat. Im Unterschied zur Musternorm, die mit der Bezeichnung »Bedienstete« wohl auf den Sprachgebrauch der Personalaktenordnung abhebt und lediglich die Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamt*innen erfasst, erweitert das Fuldaer Gesetz die Reichweite des Begriffs auf alle Beschäftigte, gleich welcher Rechtsform, solange sie bei einem der bischöflichen Gewalt unterworfenen Rechtsträger beschäftigt sind. Anders als die Musternorm wird eine viel stärkere Verortung im Kirchen- wie im Beamtenrecht vorgenommen, Begriffsbestimmungen sorgen für mehr Klarheit, neben Personal- werden auch relevante Sachakten erfasst und die Aufarbeitungskommission darf Betroffenen in deren Fällen Akteneinsicht gewähren. Insgesamt wirkt das Fuldaer Gesetz erfreulich durchdacht und betroffenenorientiert, wenn hier auch lediglich die Übermittlung an die Kommission, nicht für Forschung und an Kanzleien geregelt wird. Allein schon, dass mit der klaren Bezeichnung »Gesetz« statt der schwammigen »Normen« die Rechtsqualität deutlich gemacht wird, muss man im Feld der tendentiell wurstigen bischöflichen Gesetzgebung schon positiv hervorheben.

Die Evaluierung des KDG findet bisher ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Dass es in der kirchlichen Gesetzgebung auch anders geht, zeigen die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer mit ihrem Vorgehen bei der Ablösung des »Preußischen Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens« durch kirchliche Gesetze. Schon lange vor Inkraftsetzung durch die Gesetzgeber wird in allen Bistümern ein umfangreiches Beteiligungsverfahren gestartet auf der Grundlage eines ausführlich kommentierten Gesetzesentwurfs – das sollte Schule machen.

Weiterlesen

Mitarbeiterexzesse galore – Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2021

Nach Juli Zeh im letzten Jahr greift der Diözesandatenschutzbeauftragte  für die Ostbistümer und den Militärbischof Matthias Ullrich in die Glückskeks-Kiste: »Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung« stellt er seinem Tätigkeitsbericht für 2021 voran und setzt damit einen etwas optimistischeren Akzent als im vergangenen Jahr – verbunden mit dem Appell, mit den eigenen Daten und denen anderer gut umzugehen.

Noch einmal ist Bericht über ein Corona-Jahr zu erstatten, das schlägt sich natürlich auch in besonderen Problemkreisen wie Impfstatusabfrage im Beschäftigungsverhältnis nieder. Dazu kommen wie jedes Jahr im Osten klare politische Ansagen zu staatlicher Überwachung und praxisnahe Tipps. Was leider auch hier wieder fehlt: Klare Zahlen zur Aufsichtstätigkeit.

Weiterlesen