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Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat die Hinweise zum Betrieb von Windows 10 aktualisiert und erweitert. Die Arbeitshilfen leisten dabei lediglich Unterstützung zu einem datensparsamen Betrieb – explizit wird damit keine Aussage zur Möglichkeit eines rechtskonformen Betriebs getroffen. Dass die Hinweise nicht nur akademisch sind, zeigt ein Beispiel im Dokument zur Windows-Suchfunktion: Ein Beispiel ist dort die Suche nach einer lokal gespeicherten Patientinnenakte – wird die Default-Websuche nicht abgeklemmt, werden die Sucheingaben an Microsoft übertragen, und damit möglicherweise auch Namen von Patient*innen.
The Pillar hat noch einmal nachgelegt: Nach dem anscheinenden Zwangs-Outing des Generalsekretärs der US-Bischofskonferenz in der vergangenen Woche mit einem Nachspiel in Newark gab es in dieser Woche einen weiteren Bericht zur Grindr-Nutzung im Vatikan, wieder mit demselben Datenset. Mit den Datenschutz-Problemen von Grindr und anderen Apps hat sich Motherboard eingehend befasst: The Inevitable Weaponization of App Data Is Here und Grindr Has Been Warned for Years About Its Privacy Issues, lesenswert ist auch Ars Technica: Catholic priest quits after “anonymized” data revealed alleged use of Grindr.
Im Vergleich zum hervorragend erschlossenen Recht der evangelischen Landeskirchen ist es in vielen katholischen Bistümern immer noch sehr schwierig, herauszufinden, welches Recht dort eigentlich gilt. Nur wenige Bistümer haben ordentliche online verfügbare Rechtssammlungen – nun kommt ein weiteres dazu: Das Bistum Würzburg stellte am Mittwoch seine neue Rechtssammlung vor. Darin sind alle partikularen Rechtsnormen ab 1980 und die Amtsblätter ab 2007 erschlossen. »Die Sammlung umfasst neben Gesetzen, die der Bischof von Würzburg erlassen hat, auch Ausführungsbestimmungen, Dienstanweisungen sowie Dienstvereinbarungen, die im Würzburger Diözesanblatt in Kraft gesetzt wurden«, so die Pressemitteilung. Ausgaben des Amtsblatts von 1855 bis 2006 sind bereits seit einigen Jahren bei der Bayerischen Landesbibliothek digital verfügbar.
Am Dienstag erschien der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern. Darin wird auch die Frage von Videoüberwachung an Orten der Religionsausübung thematisiert. Angefragt hatte eine jüdische Gemeinde aufgrund einer durch das LKA bestätigten Bedrohungslage. »Auf Grundlage der Ausführungen des Landeskriminalamtes war das überwiegende berechtigte Interesse an der Videoüberwachungsanlage leicht festzustellen«, so der Bericht. Lobend hervorgehoben wird das Bemühen der Gemeinde, die Überwachung minimalinvasiv zu gestalten.
Das neue Amtsblatt des alt-katholischen Bistums ist erschienen – ohne Regelungen mit direkter Relevanz im Berichtsgebiet Datenschutz. Aber da es hier auch immer wieder um eine gute Rechtskultur in den Religionsgemeinschaften geht doch eine Erwähnung wert: Das Amtsblatt wird ganz selbstverständlich über die üblichen Kommunikationskanäle angekündigt und ist nicht nur irgendwo in den Unterseiten versteckt. Aus diesem Blickwinkel lesenswert ist auch die Präambel zur Bischöflichen Verordnung zur Regelung einer digitalen Synode, die nicht nur Ergebnisse konstatiert, sondern die Argumente auf dem Weg dahin, warum es diese Verordnung in Abweichung zur üblichen Synodenordnung braucht – und das auch noch allgemein verständlich argumentierend.
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