Schlagwort-Archive: Kirchengericht der EKD

Fake-Facebook-Verbot und kontroverse Aufarbeitung – Jahresrückblick 2023

An einige Prognosen des Jahresausblicks für 2023 kann man Haken setzen: In Sachen Facebook-Fanpages ging es ein bisschen weiter, der EU-US-Datentransfer ist wieder einfach möglich, das KDSZ Bayern errichtet und der DSG-EKD-Kommentar ist endlich erschienen. Anderes bleibt offen: In die DSG-EKD-Evaluierung kam etwas Bewegung, aber akut wird sie erst 2024, von der KDG-Evaluierung gab es gar nichts Neues.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)

Geprägt war das Jahr 2023 im kirchlichen Datenschutz neben dem Umgang mit Facebook-Fanpages besonders stark von Fragen der Missbrauchsaufarbeitung: Betroffenenrechte von Betroffenen und Beschuldigten wurden kontrovers diskutiert, es gab Täternamen-Veröffentlichungen, neue Gesetze, Entscheidungen von staatlichen Gerichten und kirchlichen Datenschutzaufsichten.

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Kirchliches Verwaltungsgericht findet doch Recht auf Kopie im DSG-EKD

Im DSG-EKD gibt es anders als in der DSGVO kein Recht auf Kopie. Das sorgt für Konflikte. Im vergangenen Jahr hatte der EKD-Kirchengerichtshof das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und in einem Streit um die Herausgabe von Akten gleich das ganze DSG-EKD für unanwendbar erklärt, nachdem die erste Instanz hilfsweise die DSGVO-Regelung heranziehen wollte.

Zeichnung des Roneo Copiers von 1905
Aus der Patentschrift für den Roneo Copier (USA, 1906, gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Nun wurde ein weiteres Urteil veröffentlicht, dieses Mal vom Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Das Urteil vom 21. April 2023 (Az. VG 01/22) kommt zu dem Schluss, dass ein Recht auf Kopie auch gemäß DSG-EKD entsteht, ohne das mit überschießenden Mitteln zu begründen – dem Kläger hat diese Erkenntnis trotzdem nichts genutzt.

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Auskunft und Ausnahmen – Tätigkeitsbericht des BfD EKD 2021/2022

Ungerade Jahre sind evangelische Berichtsjahre. Jetzt liegt der neue Tätigkeitsbericht des BfD EKD für die Jahre 2021 und 2022 vor – und damit noch einmal ein stark von Corona-Maßnahmen geprägter Bericht. Und nicht nur davon: »Menschen erleben die momentanen Zeiten zunehmend als eine krisenhafte Zuspitzung unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Eine Krise folgt auf die andere: Corona-Pandemie, Klimawandel, Krieg in Europa, Energieversorgung und Inflation«, schreibt Michael Jacob in seinem Vorwort: »Da haben es Freiheits- und Grundrechte nicht immer ganz leicht in der gesellschaftlichen und politischen Debatte durchzudringen.«

BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022.
BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022. (Pressebild BfD EKD, Montage)


Diese Ansagen dann im Kleinklein von Zoom, Facebook und Microsoft, Kita-Einbrüchen, CC-Fails und verlorenen USB-Sticks auch deutlich zu machen, ist anspruchsvoll. Es gibt aber doch auch praktische Fälle, in denen Datenschutz als Grundrechtsschutz sehr deutlich wird. Auf der operativen Ebene lohnt sich der Bericht: Er schafft dringend nötige Transparenz über die sonst sehr bedeckte evangelische Kirchengerichtsbarkeit und gibt in vielen Fallbeispielen wichtige Hintergründe zur Praxis des – mangels Kommentar und angesichts wenig Judikatur – immer noch weniger ergründeten DSG-EKD.

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Wer ist mein Dritter? EKD-Verwaltungskammer prüft Offenlegung bei AGG-Beschwerde

Das lange Schweigen der EKD-Kirchengerichte scheint wirklich ein Ende zu haben: Kurz nach den ersten vier Fällen publiziert die Geschäftsstelle einen weiteren Fall. Zum materiellen Datenschutzrecht wird über die Frage nach dem Begriff der Offenlegung an Dritte hinaus nicht viel gesagt, wieder einmal geht es vor allem um die Klärung von Prozessen.

Eine Statue der Justitia mit verbundenen Augen und Waage
Immer noch ohne Ansehen der Person, sicher nicht mehr stumm – die EKD-Kirchengerichte. Bildquelle: Photo by Tingey Injury Law Firm on Unsplash

So schön die neue Transparenz der evangelischen Verwaltungsgerichte ist: Der Blick in die Entscheidung wirft hinsichtlich der Sorgfalt und Qualität der Rechtsprechung doch einige Fragen auf. (Verwaltungskammer bei dem Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 25. August 2021, Az. 0136/A19-2020, rechtskräftig.)

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Endlich Entscheidungen der EKD-Kirchengerichte

Die Verwaltungskammern der EKD-Kirchengerichte haben sich mit der Veröffentlichung von Entscheidungen zum DSG-EKD bisher sehr zurückgehalten – lange war gar keine bekannt, dann leakte eine besonders zweifelhafte. Nun sind die ersten vier Entscheidungen offiziell veröffentlicht und geben einen Einblick, welche Konflikte um das evangelische Datenschutzgesetz vor Gericht ausgetragen werden.

Ein Richterhammer liegt auf § 47 DSG-EKD, wo die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs geregelt wird.
§ 47 DSG-EKD regelt den gerichtlichen Rechtsbehelf: »Der Rechtsweg zu den kirchlichen Verwaltungsgerichten ist eröffnet«.
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Gegenwind fürs EKD-Kirchengericht – Wochenrückblick KW 12/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 12/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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App-Spitzelei – Wochenrückblick KW 11/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 11/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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DSG-EKD vor Gericht – Zahlen aus dem EKD-Kirchengericht

Das Datenschutzgesetz der EKD ist in weiten Teilen eine Blackbox – die Literatur ist überschaubar, die angekündigte Kommentierung wird seit Jahren verschoben, die Aufsichten berichten nur alle zwei Jahre. Mit am schwersten wiegt, dass bislang überhaupt keine Rechtsprechung der zuständigen Kirchengerichte bekannt ist.

Ein Richterhammer liegt auf § 47 DSG-EKD, wo die Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs geregelt wird.
§ 47 DSG-EKD regelt den gerichtlichen Rechtsbehelf: »Der Rechtsweg zu den kirchlichen Verwaltungsgerichten ist eröffnet«.

Bisher war nicht einmal bekannt, ob und wie viele Verfahren mit DSG-EKD-Bezug von der Verwaltungskammer des Kirchengerichts als erster und dem Verwaltungssenat des Kirchengerichtshofs als zweiter Instanz entschieden wurden. Immerhin das weiß man jetzt: Die Pressestelle der EKD hat (mit monate- und jahrelangem Vorlauf) nun zumindest zu den Zahlen Auskunft gegeben.

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