App-Spitzelei – Wochenrückblick KW 11/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 11/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter offiziell bestellt

In dieser Woche hat die Freisinger Bischofskonferenz getagt. Mit der Erklärung zum Ende der Vollversammlung wurde auch die Bestellung von Dominikus Zettl als Nachfolger von Jupp Joachimski zum bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten offiziell verkündet, nachdem es der bisherige Amtsinhaber schon letzte Woche verraten hatte. Die bayerischen Bischöfe danken Joachimski für dessen langjährigen und engagierten Einsatz für einen zeitgemäßen Datenschutz. »In seiner neuen Funktion soll Zettl das Katholische Datenschutzzentrum Bayern leiten, das sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg derzeit in der Schlussphase seiner Gründung befindet« – auf den Tag der Staffelstabübergabe am 1. April wollte man sich für die Erklärung anscheinend nicht festlegen.

Kritik an Akteneinsicht für Missbrauchsbetroffene

Bei der fünften Synodalversammlung des Synodalen Wegs hat der Vorsitzende des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, ein – wieder einmal – bemerkenswertes Statement zu Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs abgegeben. Darin geht er auch auf die hier schon thematisierte Novellierung der Ordnung für die Anerkennungsleistungen ein, die neu ein sehr eingeschränktes Akteneinsichtsrecht vorsieht: »Betroffene haben zwar nunmehr das Recht, in die Fallakte der UKA zu schauen. Das aber nur, ohne die sogenannte Berichterstattung zur Entscheidung – also die Teile der Akte, aus denen der Betroffene die Begründung seiner Entscheidung entnehmen kann, kann er nicht einsehen. Ein umfassendes Akteneinsichtnahmerecht ließ sich – leider – in der Gesprächen nicht realisieren. Betroffene werden dann wohl doch den Weg über die Informationsrechte nach geltendem Datenschutzrecht beschreiten müssen.«

Jagd auf queere Priester mit App-Daten

Die Washington Post berichtet vom Kauf und der Auswertung von App-Positionsdaten, um Nutzer unter anderem der queeren Dating-App Grindr im Klerus zu identifizieren und anschließend bei ihren kirchlichen Oberen zu denunzieren. Anscheinend geht diese neue Welle auf dieselbe Quelle zurück, die auch schon der Berichterstattung von „The Pillar“ zugrunde lag, die 2021 zum Rücktritt des Generalsekretärs der US-Bischofskonferenz führte. Im Fokus stehen laut der Zeitung queere Kleriker – es geht also eigentlich nicht um Zölibatsverstöße allgemein. Datenschutzrechtlich gibt es anscheinend keine Handhabe – ein deutliches Beispiel dafür, was fehlende Datenschutzgesetzgebung ermöglicht. Der Journalist Mike Lewis hat es auf Twitter so kommentiert: »Not a lot of kids say, ›When I grow up, I want to serve Jesus by outing gay priests by tracking their mobile data.‹«

Immerhin zwei Aktenzeichen vom EKD-Kirchengericht

Das eine Urteil des Verwaltungssenats bei dem Kirchengerichtshof der EKD ist immer noch nicht bekannt. Nachdem zumindest ein Aktenzeichen schon in der Welt ist, habe ich bei der Geschäftsstelle der EKD-Kirchengerichte nachgefragt. Das Urteil sei noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben, hieß es da. Immerhin gibt es mehr Informationen zum Aktenzeichen. Das vom BfD Nordkirche angegebene (0136/A10-2019) war nämlich das der ersten Instanz. In der zweiten Instanz lautet das Aktenzeichen des Urteils vom 9. September 2022 0135/4-2020.

Auf Artikel 91

  • Die Kanzlei DLA Piper hat ein Handbuch mit »Data Protection Laws of the World« zusammengestellt, das Informationen zur Rechtslage in ca. allen Ländern sammelt. Die hier einschlägigen Völkerrechtssubjekte (Staat der Vatikanstadt, Heiliger Stuhl und Malteserorden) kommen nicht vor – mit einer Ausnahme: Man erfährt, dass der Vatikan zu den 83 erlauchten Staaten zählt, in die von Bahrein aus ohne Genehmigung der zuständigen Behörde personenbezogene Daten fließen dürfen.
  • Zum 25. April setzt Facebook für das »Page Controller Addendum«, also die Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit, eine neue Fassung in Kraft. Damit reagiert Meta wohl auf die Kritik seitens der DSK. Darin bürdet der Konzern Seitenbetreibenden unter anderem die Pflicht auf, ihm »unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, sämtliche relevanten Informationen zu solchen Anfragen [von Betroffenen oder Aufsichten] weiterzuleiten«. (Herzlichen Dank an die Hinweisgeberin, die mich auf die Änderung und diese Passage hingewiesen hat!)

Kirchenamtliches

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