Mit der Hamburger Datenschutzaufsicht hat nun die vorletzte Behörde (nur Mecklenburg-Vorpommern fehlt) auf die Presseanfragen zum Umgang mit kleinen Religionsgemeinschaften geantwortet, ein Tag nach Veröffentlichung der Recherche. Eine überraschende Erkenntnis der Abfrage ist eine Nicht-Meldung: Nämlich darüber, welche Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzrecht überhaupt bei den Aufsichten bekannt sind. Das sind bei den meisten über römisch-katholische Kirche und evangelische Landeskirchen hinaus keine – und das obwohl es ein Austauschtreffen von Datenschutzkonferenz und spezifischen Aufsichtsbehörden gibt (dazu gehören neben denen der Religionsgemeinschaften auch die von Medien). Bei den meisten Aufsichten ist es nicht auf dem Schirm, wer überhaupt eigenes Datenschutzrecht anwendet. Das scheint Methode zu haben: 2019 wurde von der Datenschutzkonferenz ein Zusatztext abgelehnt »über eine beabsichtigte Registrierung als spezifische Aufsichtsbehörde zur Verwendung auf der Homepage der DSK-Mitglieder«.
Den bisher einzigen Überblick über Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzrecht gibt’s hier in der Rechtssammlung – bisher sind (mir) 16 kleinere Gemeinschaften bekannt, darunter nur eine (die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs), die nicht aus dem weiteren christlichen Spektrum kommt.
… und erst nach Veröffentlichung des Wochenrückblicks veröffentlicht der Diözesandatenschutzbeauftragte für die norddeutschen Bistümer die Nachricht der Woche: Seine Behörde trägt jetzt den neuen, deutlich griffigeren Namen »Katholische Datenschutzaufsicht Nord« (und anders als bei der KDSA Ost klappt auch die Weiterleitung auf die neue Adresse reibungslos). Weiterhin auf der To-do-Liste: Die Umbenennung der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten in »Katholische Datenschutzkonferenz« und die Errichtung des Nürnberger Datenschutzzentrums.
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