Hausbesuch und Hausfrieden – Wochenrückblick KW 28/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 28/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Evangelische Barrierefreiheit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt auch für viele kirchliche Webseiten. Die EKD hat eine hilfreiche Sammlung von Informationen und Praxistipps dazu zur Verfügung gestellt. (Etwas kurios ist, dass unter der Rubrik »Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aus kirchlicher Perspektive« sehr nüchtern-institutionell vor allem verhandelt wird, wer unter das Gesetz fällt und welche Ausnahmen es gibt – auf eine christlich-sozialethische Begründung wird verzichtet.)

Hausbesuch von der Aufsicht

Die KDSA Ost weist darauf hin, dass Aufsichtsbehörden auch heimische Arbeitsplätze prüfen können und ein rechtlicher Anspruch der Aufsicht auf Zugang besteht. Sie betont aber gleichzeitig, dass das ein Eingriff in die Privatsphäre ist und daher mildere Mittel wie die Vorlage von Screenshots, technische Auskünfte, Videobesichtigung mit Zustimmung und Zugriff auf Systeme aus der Ferne zu wählen sind, wenn sie zweckmäßig sind. Die Aufsicht empfiehlt klare Regelungen zum mobilen Arbeiten in Dienstvereinbarungen, in denen die Möglichkeit einer Prüfung auch angesprochen wird.

Eine unangekündigte oder erzwungene Vor-Ort-Kontrolle im privaten Wohnraum komme in der Regel nicht in Frage: »In der Praxis ist dies jedoch nur mit Zustimmung oder in besonders begründeten Fällen zulässig, da das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) besonders geschützt ist.« Inwiefern hier die KDSA Ost anders als im DSG-EKD-Kommentar von Eibach vertreten eine Drittwirkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung oder eine Grundrechtsbindung der kirchlichen Aufsicht annimmt, geht aus dem knappen Praxistipp nicht hervor. (Die Handlungsempfehlung ist in beiden Fällen gleich.)

Streit in der Diakonie Bad Kreuznach

Die Rhein-Zeitung berichtet über einen Streit um den betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei der Bad Kreuznacher Diakonie: Der langjährige örtlich Beauftragte sei demnach von den Aufgaben entbunden und außerordentlich gekündigt worden. Die Sache scheint verfahren, es geht laut der Zeitung um Vorwürfe von Handgreiflichkeiten und Defiziten in der Amtsführung gegen den öBfD, Vorwürfe seitens des öBfD gegen den Vorstand, der gekündigte öBfD klagt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, dürfte damit demnächst ein Arbeitsgerichtsurteil zum Schutz vor Abberufung und Kündigung des öBfD gemäß § 37 Abs. 2 DSG-EKD anstehen.

Katholische Kriterien für ethischen KI-Einsatz

Beim von der UN und der Internationalen Fernmeldeunion organisierten »AI for Good Summit« hat Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin die Grüße von Papst Leo XIV. überbracht und in seiner Grußbotschaft die kirchliche Position zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz weiter ausgeführt. Es sei zentral, anthropologische und ethische Implikationen ebenso wie die betroffenen Werte und den zu deren Schutz geschaffenen regulatorischen Rahmen zu bedenken.

Die Outputs von KI dürften nicht mit dem Handeln von Menschen verwechselt werden: »In fact, while AI can simulate aspects of human reasoning and perform specific tasks with incredible speed and efficiency, it cannot replicate moral discernment or the ability to form genuine relationships.« Die Entwicklung der Technik müsse daher Hand in Hand gehen mit dem Respekt vor menschlichen und gesellschaftlichen Werten, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Nutzende wie Anbieter seien in der Pflicht: »AI therefore requires proper ethical management and regulatory frameworks centered on the human person, and which goes beyond the mere criteria of utility or efficiency.«

In eigener Sache

  • Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr gibt es das Seminar zu Bildrechten (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025).

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