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Evangelische Weite zu MS 365 – Wochenrückblick KW 49/2022

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Die evangelischen Datenschutzaufsichten bewerten die Feststellung der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder zu Microsoft unterschiedlich: Während sich in der vergangenen Woche der BfD EKD den Bericht zumindest in der Überschrift zueigen gemacht hat (»Der Einsatz von Microsoft 365 ist weiterhin nicht datenschutzkonform möglich«), äußert sich nun der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie anders: Derzeit könne keine Aneignung der Feststellung erfolgen, teilte die ostdeutsche Aufsichtsbehörde mit. Begründet wird das mit der mangelnden Beteiligung der spezifischen Aufsichtsbehörden an der DSK: »Aus diesem Grund haben wir keinen Einblick in die Arbeit der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“. Außer den oben genannten Dokumenten liegen uns zum heutigen Tag keine weiteren Dokumente vor, insbesondere nicht der vollständige Bericht der genannten Arbeitsgruppe.« Daher bleibt es für den DSBKD bei den Empfehlungen aus seinem aktuellen Tätigkeitsbericht.

Advent ist eine Zeit des Wartens – und so ist diese Woche geprägt von einigem Warten auf Dinge, die eigentlich noch dieses Jahr raus sollten: Immer noch fehlt eine offizielle Ankündigung des Wechsels des Diözesandatenschutzbeauftragten für die Nord-Bistümer (auch wenn sie hier schon vermeldet wurde), der Tätigkeitsbericht der NRW-Aufsicht fehlt noch (soll aber, wie man hört, in den letzten Zügen sein), und wer im kommenden Jahr die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten leiten wird, ist auch noch nicht bekannt.

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Osterpausenende – Wochenrückblick KW 15/16/2022

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Das war eine ruhige Osterpause: Außer der Inkraftsetzung des §-29-KDG-Gesetzes für das Bistum Rottenburg-Stuttgart (spät und unspektakulär) gab’s nur die Ankündigung, dass die neue Ausgabe der kirchenrechtlichen Fachzeitschrift »De processibus matrimonialibus« demnächst im Volltext online gestellt wird. Das (hier schon besprochene) Referat von Elisabeth Kandler-Mayr zu Datenschutz in Verfahren kirchlicher Gerichte im Blick auf die zivilrechtliche Situation in Österreich wird darin zugänglich, außerdem ist eine Rezension des DSGVO-Kommentars von Sydow durch den Paderborner Kanonisten Rüdiger Althaus angekündigt (der Kommentar wurde hier schon rezensiert). Die neue Ausgabe soll im Laufe der nächsten Wochen beim Open-Access-Portal der Uni Augsburg veröffentlicht werden.

Aus Anlass der Offenlegung des echten Namens einer in der Öffentlichkeit nur unter Pseudonym auftretenden Missbrauchsbetroffenen durch den Trierer Bischof Stephan Ackermann blickt Raoul Löbbert in der Zeit auf das Wirken des Missbrauchsbeauftragten: »Die symbolische Wirkung des Vorgangs kann gar nicht überschätzt werden: Ausgerechnet der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz stellt ein Missbrauchsopfer bloß. […] Alles, was in der katholischen Kirche in Sachen Missbrauchsaufarbeitung und -prävention erreicht wurde in den letzten Jahren, droht entwertet zu werden, wenn den kirchlichen Verantwortungsträgern Anstand und Sensibilität fehlen.« Das sieht auch der Betroffenenbeirat bei der DBK so und fordert Konsequenzen: »Menschen, die von sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche betroffen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Persönlichkeitsrechte zu jedem Zeitpunkt unbedingt gewahrt bleiben, wenn sie sich der Institution Kirche gegenüber offenbaren. Dieser Schutz ihrer Persönlichkeit ist die unabdingbare Grundlage für jede Aufarbeitung. Der Bruch des Pseudonyms einer Betroffenen zieht daher einen eklatanten Vertrauensverlust auch im Betroffenenbeirat bei der DBK nach sich. Was auch immer den Bischof von Trier zu seinem Handeln bewegt haben mag: dieses Verhalten disqualifiziert den Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, weil es die Mindeststandards für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verletzt«, heißt es in der Pressemitteilung des Beirats.

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