Grundsätzlich eröffnet Artikel 91 DSGVO allen Religionsgemeinschaften, eigenes Datenschutzrecht anzuwenden, sofern sie dies bereits vor Wirksamwerden der DSGVO taten. (Die Kommentarliteratur vertritt teilweise die Position, dass diese Einschränkung nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren ist und die Möglichkeit daher prinzipiell allen Religionsgemeinschaften offensteht.)
Eine Notifikationspflicht sieht die DSGVO nicht vor, daher existiert keine zentrale Liste aller Religionsgemeinschaften, die von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Die Liste ist aus diesem Grund mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vollständig. Ergänzungen sind sehr willkommen!
Ein Überblick über die jeweilige Möglichkeit, wirksame gerichtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, steht hier zur Verfügung.
Evangelische (Frei-)Kirchen
- Datenschutzordnung der Apostolischen Gemeinschaft e.V.
- Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG)
- Datenschutzordnung (DSO) des Bundes Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
- Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP)
- Datenschutzordnung des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) (aktuelle Fassung Dezember 2021)
- Datenschutzordnung des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) (Fassung September 2018)
- Datenschutzbeauftragter des BFP
- Datenschutzordnung des ETG Bundes der Evangelischen Täufergemeinden
- Datenschutzordnung der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland DSO-EmK (DHB-ZK VIII.141)
- Datenschutzordnung der Gemeinde Gottes in Deutschland KdöR
- Kirchenordnung über den Datenschutz der Heilsarmee (KO.HA.DS)
- Datenschutzordnung der Kirche des Nazareners in Deutschland (DSO)
- Datenschutzordnung des Mülheimer Verbandes Freikirchlich-Evangelischer Gemeinden (MV-DSO)
- Neuapostolische Kirche
- Richtlinie über den Datenschutz in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche; Datenschutzbeauftragter
- Siebenten-Tag-Adventisten
- Gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz der Anskar-Kirche Deutschland, der Apostolischen Gemeinschaft, der Heilsarmee in Deutschland und der Kirche des Nazareners Deutscher Bezirk.
Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Bischöfliche Verordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Datenschutzaufsicht des Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
Christliche Sondergemeinschaften
Als Sondergemeinschaften werden hier Gemeinschaften geführt, die aufgrund ihrer Theologie nicht die gemeinsame Basis der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland teilen.
Nichtchristliche Religionen
- Datenschutzordnung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. (Archivlink, anscheinend nicht mehr in Gebrauch)
- Datenschutzordnung der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs K.d.ö.R. (IRGW)
