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Auf dem religiösen Auge blind – Wochenrückblick KW 47

Mit der Hamburger Datenschutzaufsicht hat nun die vorletzte Behörde (nur Mecklenburg-Vorpommern fehlt) auf die Presseanfragen zum Umgang mit kleinen Religionsgemeinschaften geantwortet, ein Tag nach Veröffentlichung der Recherche. Eine überraschende Erkenntnis der Abfrage ist eine Nicht-Meldung: Nämlich darüber, welche Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzrecht überhaupt bei den Aufsichten bekannt sind. Das sind bei den meisten über römisch-katholische Kirche und evangelische Landeskirchen hinaus keine – und das obwohl es ein Austauschtreffen von Datenschutzkonferenz und spezifischen Aufsichtsbehörden gibt (dazu gehören neben denen der Religionsgemeinschaften auch die von Medien). Bei den meisten Aufsichten ist es nicht auf dem Schirm, wer überhaupt eigenes Datenschutzrecht anwendet. Das scheint Methode zu haben: 2019 wurde von der Datenschutzkonferenz ein Zusatztext abgelehnt »über eine beabsichtigte Registrierung als spezifische Aufsichtsbehörde zur Verwendung auf der Homepage der DSK-Mitglieder«.

Den bisher einzigen Überblick über Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzrecht gibt’s hier in der Rechtssammlung – bisher sind (mir) 16 kleinere Gemeinschaften bekannt, darunter nur eine (die Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs), die nicht aus dem weiteren christlichen Spektrum kommt.

… und erst nach Veröffentlichung des Wochenrückblicks veröffentlicht der Diözesandatenschutzbeauftragte für die norddeutschen Bistümer die Nachricht der Woche: Seine Behörde trägt jetzt den neuen, deutlich griffigeren Namen »Katholische Datenschutzaufsicht Nord« (und anders als bei der KDSA Ost klappt auch die Weiterleitung auf die neue Adresse reibungslos). Weiterhin auf der To-do-Liste: Die Umbenennung der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten in »Katholische Datenschutzkonferenz« und die Errichtung des Nürnberger Datenschutzzentrums.

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Daten und wie man mit ihnen umgeht – So funktioniert Datenschutz Teil 1

Logo des Barcamp Bonn

Beim Barcamp Bonn habe ich am Freitag eine Session mit einer Einführung ins Datenschutzrecht angeboten: Ein Crashkurs für Interessierte dazu, wie Datenschutz tickt und was man wissen sollte für die eigene Datensouveränität.
DSGVO in 45 Minuten, inklusive Fragen – da muss man sich auf den Kern konzentrieren.

Dazu habe ich ein sehr weites Feld auf drei Punkte heruntergebrochen, die ich hier im Blog in einer kleinen Serie vorstelle – einschließlich der Besonderheiten im kirchlichen Datenschutzrecht. Die Folien der Session gibt es hier zum Download (pdf).

Personenbezogene Daten und wie man mit ihnen umgeht

Warum sollte ich genau das wissen? Nur wenn klar ist, was personenbezogene Daten sind, weiß ich, womit sich Datenschutz überhaupt beschäftigt. Die Grundsätze für den Umgang mit personenbezogenen Daten sind verständliche Richtlnien, um auch im Alltag achtsam und respektvoll mit den Daten anderer Menschen umzugehen.

Bücher und Akten, chaotisch in einem Regal
Photo by JF Martin on Unsplash
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