Schlagwort-Archive: Jugendarbeit

Reformvorhaben – Wochenrückblick KW 6/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 6/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Dauerbrenner und kontraintutive konfessionelle Transparenz – das war 2022

2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz 2022
(Bildquelle: Moritz Knöringer on Unsplash)

Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.

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Rottenburg-Stuttgart plant eine BDKJ-Cloud für die Jugendarbeit

Michael Medla (28) ist Jurist und seit 2021 Diözesanleiter des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend und des Bischöflichen Jugendamtes im Bistum Rottenburg-Stuttgart. Im Diözesanverband ist er unter anderem für das Thema Digitalisierung zuständig. Im Interview berichtet er davon, welchen Stellenwert Datenschutz in der Jugendarbeit hat und wie die Jugendarbeit in Rottenburg-Stuttgart mit einer eigenen Cloud unabhängig von großen Konzernen und kostenlosen, aber wenig datenschutzfreundlichen Tools werden will. Der Start ist schon für dieses Jahr nach der Sommerpause geplant.

Der Rottenburg-Stuttgarter BDKJ-Diözesanleiter Michael Medla steht vor dem BDKJ-Logo vor einer Kamera
Michael Medla wurde 2020 zum BDKJ-Diözesanleiter in Rottenburg-Stuttgart gewählt und ist seit 2021 im Amt.
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Sicherer Freiraum für Kinder – Datenschutz bei der KjG Rheinbach

In vielen kleinen Vereinen gilt Datenschutz vor allem als eins: lästig. Anders in der Katholischen jungen Gemeinde Rheinbachden Leiter*innen des Jugendverbandes ist es wichtig, für Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehört auch, die Privatsphäre zu achten und informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Datenschutz wird dort deshalb nicht nur als Pflichtaufgabe angesehen, sondern aktiv gestaltet. Im Interview erzählt Berni Escamilla, Mitglied der Pfarrleitung und des Datenschutz-Komitees, wie es dazu kam und was andere Vereine von der KjG Rheinbach lernen können.

Eine Kindergruppe bei einer Ferienfreizeit. Keine Gesichter sind erkennbar.
Auch wenn keine Gesichter erkennbar sind: Der Blick des Kindes in der Mitte und der geschickte Aufbau in mehreren Bildebenen zieht in das Bild hinein und macht das Motiv lebendig. (Bildquelle: KjG Rheinbach)

Frage: Ihr beschäftigt euch seit einigen Jahren sehr viel damit, wie ihr eure Jugendarbeit datenschutzkonform gestalten könnt. Warum hat das für euch einen so großen Stellenwert?

Bernardo Escamilla: Zum einen, weil wir einfach auf der richtigen Seite des Gesetzes stehen wollen, aber auch, weil wir umfassend auf unsere Mitglieder und besonders die Kinder achtgeben wollen. Wir sehen unseren Auftrag nicht nur darin, den Kindern einen Freiraum zu geben, in dem sie sich entfalten und entwickeln können, wir wollen diesen Freiraum auch so gestalten, dass er so gut es geht ein sicherer Raum für Kinder ist. Alle unsere Leiter nehmen an den Schulungen des BDKJ zur Prävention sexualisierter Gewalt teil, und genauso halten wir es für sinnvoll, beim Datenschutz auf diese Aspekte zu achten.

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Zoom-12-Punkte-Plan und Kinderfoto-Alarmismus – Wochenrückblick KW 34/2021

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Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat eine 12-Punkte-Liste für die Überprüfung oder Planung des datenschutzkonformen Einsatzes eines Videokonferenzsystems veröffentlicht – sicherlich eine nützliche Grundlage für die Einführung, wenn auch zur vierten Welle doch etwas spät: Wer hat jetzt noch kein Videokonferenzsystem? Rechtlich ist an der Handreichung nichts zu beanstanden und für Menschen, die mit Datenschutz vertraut sind, auch ohne Überraschungen. Für alle anderen muss sie aber befremdlich wirken. Sicher hat eine Videokonferenz eine höhere Eingriffsintensität als andere Kommunikationsmittel. Aber gibt es auch nur vergleichbare Checklisten für Telefon, E-Mail und Fax? Muss man sich wirklich noch die Frage stellen, ob eine Videokonferenz im Vergleich zu Telefonkonferenzen »erforderlich« ist? Stellt sich jemand die Frage, ob ein Telefonat im Vergleich zu einer E-Mail im Vergleich zu einem Brief im Vergleich zu einem persönlichen Besuch »erforderlich« ist? Besser wird das wohl erst, wenn Videokonferenzen für alle so unauffällig wie Telefone sind.

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt ist die Rede von einem Versuch, ein staatliches Verwaltungsgericht für eine Klage gegen eine Entscheidung der kirchlichen Aufsicht zu bemühen, leider ohne Aktenzeichen und Gericht zu nennen. Daher habe ich weiter recherchiert: Auf Nachfrage teilte mir das Verwaltungsgericht Frankfurt mit, dass das Klageverfahren (Az. 5 K 1077/20.F) ohne eine sachliche Entscheidung nach Klagerücknahme beendet und durch Beschluss vom 6. August 2020 eingestellt wurde. »Darauf, dass die Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg nicht zulässig, eine Verweisung an das Interdiözes Datenschutzgericht aber auch nicht möglich ist, ist bereits in der Eingangsverfügung hingewiesen worden«, so der Vorsitzende der fürs Datenschutzrecht zuständigen 5. Kammer. Die Zitate aus dem Tätigkeitsbericht stammen daher nicht aus einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache, sondern, so das Gericht, wohl lediglich aus einer Ablehnung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Das in der vergangenen Woche schon erwähnte Urteil des OLG Düsseldorf hat die KDSA Ost zum Anlass genommen, noch einmal einzuschärfen, wie problematisch von ihr Kinderfotos im Netz bewertet werden, inklusive dem Drohen mit Pädophilen, die Kinderfotos abgreifen und einem locker sitzenden Bußgeldfinger. Wieder kommt die Mahnung ohne jegliche Differenzierung, um was für Bilder es sich handelt – und (ich wiederhole mich) ohne zu bedenken, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Sicherheitsinteressen, sondern auch Teilhabe- und Repräsentanzinteressen haben. Ein besserer Ansatz wäre, sowohl objektiv untragbare Darstellungen (Nacktheit, entwürdigende Situationen) zu benennen wie medienpädagogische Methoden zu zeigen, um mit den Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, welche Darstellungen sie selbst in der Öffentlichkeit haben wollen und welche Möglichkeiten bestehen, informationelle Selbstbestimmung auszuüben.

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Fotos vom Ferienlager – so klappt’s mit dem Datenschutz

Jetzt ist wieder die Zeit der Zeltlager und Ferienfreizeiten – und damit wird eine Klassikerfrage des Datenschutzes wieder sehr aktuell: Was ist eigentlich erlaubt bei Fotos, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind? Unter welchen Bedingungen darf was fotografiert werden, und wo und wie dürfen diese Bilder dann veröffentlicht werden?

Ein Pfadfinder trägt einen Seesack in Richtung einer Gruppe von Menschen vor einem Zelt. Er ist von hinten zu sehen, die Gruppe dank fehlender Tiefenschärfe nicht identifizierbar.
Datenschutzrechtlich relevant sind nur Fotos, auf denen »identifizierte oder identifizierbare« Personen abgebildet sind – auch wenn Gesichter Bilder besonders lebendig wirken lassen – dieses Bild von einem Pfadfinder*innen-Lager zeigt, dass es auch ohne Gesicht möglich ist, ansprechende und atmosphärische Bilder aufzunehmen. (Photo by Mael BALLAND on Unsplash)

Immer noch ist es oft Standard, einfach ein Ankreuzfeld auf eine Anmeldung zu packen, mit dem die Eltern in alles einwilligen, was mit Fotos zu tun hat, und dann zu glauben, dass damit auch der Datenschutz abgehakt ist. Tatsächlich braucht es etwas mehr – vor allem ein Verständnis dafür, dass das Thema kein Selbstzweck ist und im besten Fall sogar eine medienpädagogische Chance darstellt. Daher liefert dieser Artikel auch keine fertigen Formulare – sondern Grundlagen für das Lagerteam für eine Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz bei Fotos: Datenschutz als Haltung aus Verantwortung vor den anvertrauten Kindern und Jugendlichen – nicht als bürokratische Übung.

(Der Artikel aktualisiert meinen 2018 im BDKJ-Blog »Digitale Lebenswelten« veröffentlichten Beitrag.)

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Ich zum Datenschutz, anderswo

In den vergangenen Jahren habe ich einiges zum kirchlichen Datenschutz geschrieben – viele kleine Meldungen, einige größere Recherchen und Analysen, und immer wieder Kommentare. Meine Stoßrichtung: Wenn Datenschutz als Grundrechtsschutz effektiv sein soll, dann muss er lebbar sein. Nur Datenschutz mit Augenmaß funktioniert.

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