Prekäre Persönlichkeitsrechte – Wochenrückblick KW 43/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Rhein-Zeitung zu Datenschutz-Aspekten des Falls Weißenfels

Die Rhein-Zeitung recherchiert in einer Artikelserie den Fall Weißenfels nach. Es geht um eine Missbrauchsbetroffene aus dem Bistum Trier und ihren Kampf um Aufarbeitung und Gerechtigkeit. Auch hier war dieser Fall schon Thema anlässlich der mittlerweile entschiedenen Datenschutzbeschwerde gegen die Nennung des Klarnamens von Karin Weißenfels durch Bischof Stephan Ackermann, die auch zu einem Schmerzensgeld führte.

Der zweite Teil der Serie mit dem Titel »Fall Karin Weißenfels: Um jede Akte wird gestritten« befasst sich mit den weiteren datenschutzrechtlichen Problemen des Falls; vereinfacht geht es um Fragen, welche Daten über den Fall und seine Aufarbeitung im Bistum Trier und seinem Metropolitanbistum Köln vorliegen und welche Auskunftsrechte bestehen.

Im Artikel erfährt man den aktuellen Stand verschiedener Beschwerden. Der Anwalt der Betroffenen wirft dem KDSZ Frankfurt mangelnde Unabhängigkeit vor, die Aufsicht entgegnet ihre enge Zuständigkeit für Datenschutzverstöße: »Aufklärung oder Bearbeitung von Missbrauchsgeschehen abseits der datenschutzrechtlichen Aspekte» gehöre nicht zu ihren Aufgaben. Ein Bescheid sei nach zwei Jahren ergangen, der die Herausgabe eines Dokuments in geschwärzter Form anordnet und ansonsten die restlichen Punkte der Beschwerde abweist; Weißenfels habe Rechtsmittel beim IDSG eingelegt, das Verfahren laufe noch. Auch im Erzbistum Köln gebe es Akten, auch hier war Weißenfels nicht mit der Auskunft zufrieden. Das KDSZ Dortund habe ihrer Beschwerde im Juli stattgegeben und das Erzbistum verpflichtet, Unterlagen herauszugeben. Der Anwalt zweifelt daran, ob die Anordnung Erfolg haben werde. Sowohl ihr Kirchenrechtsanwalt Michael Benz wie ihr Rechtsanwalt Jakob Kunert ziehen gegenüber der Rhein-Zeitung ein vernichtendes Fazit: »Für Rechtsanwalt Kunert und Kirchenrechtler Benz sind das Verhalten der Verantwortlichen in Trier und Köln sowie die Haltung der Aufsichtsstelle in Frankfurt ein Fall von Täterschutz.«

BEM-Dienstvereinbarung in Passau

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gehört zu den Situationen im Arbeitsleben, bei denen besonders sensible Daten verarbeitet werden. Die Gestaltung ist daher auch datenschutzrechtlich sehr relevant. Im Bistum Passau wurden nun Dienstvereinbarungen zum BEM-Verfahren im Ordinariat und bei den pastoralen Diensten abgeschlossen, die sehr kompakt und verständlich das Nötige regeln, insbesondere den Datenschutz. Wichtig ist die separate Aufbewahrung der Daten aus dem Verfahren und eine restriktive Zugriffskontrolle, verbunden mit klaren Rechten der betroffenen Person.

Jehovas Zeugen bleiben bei ihrem Recht

Erst nach Veröffentlichung der Recherche zur Ablehnung der meisten Landesdatenschutzaufsichten des eigenen Datenschutzrechts von Jehovas Zeugen hat die Religionsgemeinschaft selbst auf meine Fragen geantwortet. Wie schon zuvor die Datenschutzaufsicht der Gemeinschaft bleibt auch die Religionsgemeinschaft bei ihrer Position. Ein Sprecher teilte mit, dass die Religionsgemeinschaft die Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt nicht teile. Kontakt bestehe auch nicht, die Aufsicht habe sich nicht an sie gewendet. Hat der Vorgang Konsequenzen für die Anwendung des eigenen Rechts? »Nein, aus unserer Sicht hat sich an diesem Status nichts geändert«, so der Sprecher.

Beichtgeheimnis in Ungarn

Die ungarische Bischofskonferenz zeigt sich besorgt über Pläne der Partei Demokratische Koalition, das Beichtgeheimnis zur Aufklärung von Missbrauchstaten zu beschränken. Sie betont in ihrer Erklärung des Ständigen Rates, dass das Beichtgeheimnis konkordatär abgesichert und zentral für die Kirche ist. Der Vorschlag ist Teil eines Kinderschutzprogramms der Demokratischen Koalition. Sexualdelikte gegen Kinder sollen ausnahmslos anzeigepflichtig werden, auch wenn die Kenntnis unter dem Beichtgeheimnis erlangt wurde.»In Fällen von Kindesmissbrauch darf es kein Beichtgeheimnis geben, denn ein Priester kann derzeit legal verheimlichen, wenn er von einer pädophilen Straftat an einem Kind erfahren hat. Das muss aufhören!«, so das Programm.

KI-Splitter

Künstliche Intelligenz bleibt ein Thema, das Kirchen aus verschiedenen Blickwinkeln angehen.

  • Die Päpstliche Akademie der Sozialwissenschaften hat eine Tagung zum Thema »Digital Rerum Novarum – Eine künstliche Intelligenz für Frieden, soziale Gerechtigkeit und ganzheitliche menschliche Entwicklung« veranstaltet. Dabei wurde ein »KI-Netzwerk Lateinamerikas für ganzheitliche menschliche Entwicklung« gegründet, das Universitäten und Institutionen aus verschiedenen Ländern vereint, wie Vatican News berichtet.
  • Um Ethik und Menschenbild ging es bei einem Podium, von dem Kathpress berichtet: »Leider haben wir als Kirche zu oft von Moral gesprochen und zu selten Transzendenz vermittelt», zitiert die Agentur den Wiener Moraltheologen Matthias Beck. Das sei aber gefährlich. »Wenn dem Menschen der Transzendenzbezug fehlt, läuft er Gefahr, in den Transhumanismus zu kippen.«
  • Im Podcast des Eule-Magazins war die Innsbrucker Medienethikerin Claudia Paganini zu Gast. Sie befasst sich aus religionswissenschaftlicher Sicht mit KI und beobachtet, dass KI oft göttliche Attribute zugeschrieben bekommt.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Die taz zeigt mit einem Interview auf, wie »Bezahlkarten« Geflüchtete schikanieren und ihre informationelle Selbstbestimmung einschränken: »In manchen Bundesländern sind Überweisungen innerhalb Deutschlands für Menschen mit Bezahlkarte erlaubt, aber in der Regel sind sie ziemlich stark reglementiert, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Wenn man eine Überweisung tätigen möchte, muss man sie über eine sogenannte „Whitelist“ beantragen. Es liegt dann bei den Behörden, ob sie die Überweisung genehmigen oder nicht. Im Prinzip geht es die Behörden aber überhaupt nichts an, welchen Rechtsanwalt ich habe und aus welchen Gründen ich ihn bezahlen muss.«
  • Werning hat Tipps für Datenschutz bei der Betriebsratswahl, die sich auch für MAV-Wahlen sehr gut verwenden lassen.
  • Bei den Boy Scouts of America gibt’s zwei neue Abzeichen: Eins für Künstliche Intelligenz, eins für Cybersicherheit. »The AI badge gets Scouts thinking about how to use technology responsibly. The cybersecurity badge teaches actual security skills along with safe online habits.«
  • Die australische Datenschutzaufsicht soll einen Children’s Online Privacy Code ausarbeiten. Bemerkenswert ist, dass dazu auch die Betroffenen, also Kinder und Jugendliche, befragt wurden. Die Ergebnisse stellt der OAIC jetzt vor – leider ohne genau auf die Methodik einzugehen.

Kirchenamtliches

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