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Ökumenisch verantwortlich – Wochenrückblick KW 49/2023
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WeiterlesenTransparenzoffensive in Bayern und Aachen – Wochenrückblick KW 5/2023
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Zum Europäischen Datenschutztag gab es nur eine Äußerung aus der Kirche: Als einziger meldete sich der BfD EKD am Tag selbst zu Wort. Michael Jacob kündigte an, dass sein Schwerpunkt in diesem Jahr auf der Diakonie liegen soll: »Die Diakonie ist sich seit jeher dieser großen Verantwortung beim Umgang mit Gesundheitsdaten bewusst und lebt den kirchlichen Datenschutz in all ihren Einrichtungen und Werken! Zukünftig wollen wir als BfD EKD die Diakonie beim Datenschutz noch stärker als bisher unterstützen und uns ihren Anliegen widmen.« Neben Beratung und Weiterbildung gehört auch die schon zuvor angekündigte Schwerpunktprüfung in evangelischen Krankenhäusern zu den geplanten Maßnahmen.
Es geht voran mit den Amtsblättern! Das Bistum Aachen, das Bistum Eichstätt und das Erzbistum München und Freising veröffentlichen ab diesem Jahrgang ihr Amtsblatt auch online – ein wenig aufwendiger, aber wirkungsvoller Schritt, um kirchliches Regieren und Verwalten transparent zu machen. Bislang von mir unbemerkt hat in jüngerer Vergangenheit auch das Erzbistum Bamberg das Amtsblatt online gestellt, und zwar auch rückwirkend. Damit gibt es nur noch vier Diözesen, in denen sich Gesetzgebung nicht einfach online nachvollziehen lässt: Augsburg, Erfurt, Mainz sowie das Katholische Militärbischofsamt. Auf evangelischer Seite sieht es besser aus: Da ist nur die bayerische Landeskirche derart intransparent.
In der aktuellen Herder-Korrespondenz befasst sich der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing mit der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Dabei geht es ihm auch um die Frage, ob Whistleblowing mit dem kirchlichen Verständnis von Dienstgemeinschaft zu vereinbaren ist. Er erläutert die Frage am Beispiel von Hildegard Dahm, die öffentlich Kardinal Rainer Maria Woelki mit Blick auf seine Kenntnis von Missbrauchsfällen belastet hatte. Thüsing kommt zu dem Schluss, dass Whistleblower-Schutz nicht im Gegensatz zur Dienstgemeinschaft steht: »Aber verhält sich die Frau, die seit Längerem in anderer, leitender Funktion für das Erzbistum tätig ist, wirklich illoyal? Ist eine Frau illoyal, die betont, es sei ihr nie in den Sinn gekommen, auszutreten? Eine Frau, die mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit in der Tat etwas riskiert hat, eben weil ihr die Kirche am Herzen liegt?« Daher begrüßt Thüsing, dass das Erzbistum am Ende doch noch auf arbeitsrechtliche Schritte verzichtet hat. Das kirchliche Profil einer Einrichtung zeige sich, so der Arbeitsrechtler mit Verweis auf die Erläuterungen zur neuen Grundordnung, auch im Umgang mit den Mitarbeitern durch den Arbeitgeber. Aus anderer Richtung in eine ähnliche Kerbe schlug diese Woche auch der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister bei Feinschwarz.
WeiterlesenDie Daten-Füchse wollen’s wissen – die neuen BfDI-Pixis
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat die zweite Runde Pixi-Bücher veröffentlicht. Dieses Mal liegt der Schwerpunkt auf dem I für Informationsfreiheit aus der vollständigen Amtsbezeichnung BfDI, nachdem das letzte Mal D wie Datenschutz dran war.
Wieder gibt es ein Buch für die kleineren und ein Buch für die größeren Kinder. In beiden trifft man die »Daten-Füchse« wieder. Dieses Mal haben sie eine Mission: Das Schwimmbad darf nicht geschlossen werden! Und es braucht Schwimmkurse!
WeiterlesenHallo Mastodon – Wochenrückblick KW 47/2022
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Bei Twitter ist nach der Musk-Übernahme Endzeitstimmung. Mit der Unsicherheit, ob’s der Dienst noch länger macht, geht der Boom der dezentralen und datensparsamen Open-Source-Alternative Mastodon einher. Für katholisch.de habe ich mich im (katholischen) Bereich umgehört, wie dort die Umzugsstimmung ist. Mit der steigenden Popularität von Mastodon stellt sich auch die Frage, wie Instanzen datenschutzkonform betrieben werden können. Dazu hat schon vor einem Jahr Christian Brecheis einige Einschätzungen aus seiner Praxis gegeben: Er ist Datenschutzbeauftragter und mit für die Mastodon-Instanz kirche.social zuständig.
Die Caritas-Dienstgeber beschäftigen sich mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten (Urteil vom 25. August 2022, BAG 2 AZR 225/20) und kommt zu dem Schluss, dass sich die Entscheidung auch auf den betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß KDG anwenden lässt: »Dieser hat eine vergleichbare Rechtsstellung, wie Datenschutzbeauftragte in weltlichen Einrichtungen, insbesondere greift auch hier gem. § 37 Absatz 4 Satz 1 KDG ein Sonderkündigungsschutz im laufenden Dienstverhältnis ein, so dass eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig ist«, heißt es in der Analyse des Urteils.
Das Gutachten zur Einführung einer diözesanen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bistum Münster verzögert sich noch: Der ursprünglich mit der Ausarbeitung beauftragte Emeritus Klaus Lüdicke hat sich mit Bischof Felix Genn überworfen. »Hintergrund waren Meinungsverschiedenheiten zum Umgang mit Vorwürfen gegen einen Priester […], weil ich die von mir eingeleiteten Untersuchungen nicht sofort einstellen wollte«, heißt es in Genns Zwischenbericht. Neu beauftragt wurden Lüdickes Nachfolger Thomas Schüller (einer der wenigen Kanonist*innen, die schon zum kirchlichen Datenschutzrecht publiziert haben) und sein Mitarbeiter Thomas Neumann. Die prüfen nun nicht nur die Möglichkeit, sondern wollen bis Mai auch eine mögliche Ordnung für das Münsteraner kirchliche Verwaltungsgericht vorlegen.
Neues vom DSG-EKD-Kommentar: Der ursprünglich für das zweite Quartal 2022 angekündigte Kommentar ist laut Auskunft des Nomos-Verlags nun erst im Mai 2023 zu erwarten. Pünktlich zur Evaluierungsfrist des DSG-EKD.
In eigener Sache: Im Podcast Spiritualität 9.0 habe ich mit Claus Geißendörfer über kirchlichen Datenschutz und Rechtskultur in der Kirche gesprochen.
Wo gilt kirchlicher Datenschutz? – Wochenrückblick KW 46/2022
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Für die Stiftung Datenschutz habe ich einen Praxisratgeber kirchlicher Datenschutz verfasst, der sich an Verantwortliche in kirchlichen und kirchennahen Vereinen und Einrichtungen richtet. In dieser Woche ist er zusammen mit der Aufzeichnung des Webinars zum Thema erschienen. Oft ist dabei die größte Schwierigkeit, herauszufinden, ob die Stelle kirchlich genug ist, um an der kirchlichen Selbstverwaltung teilzuhaben. Nur dann kommt kirchliches Recht zur Anwendung. Einen Schwerpunkt nehmen daher ein paar Faustregeln und Strategien ein, wie man feststellt, ob überhaupt kirchliches Datenschutzrecht gilt. Dazu kommt dann noch ein Blick auf typische Besonderheiten kirchlicher Datenschutzgesetze.
Bei der kirchenrechtlichen Tagung »De processibus matrimonialibus« hat die Bonner Kirchenrechtlerin Judith Hahn am Donnerstag über Sachurteile in kirchlichen Missbrauchsverfahren gesprochen: can. 1726 CIC legt fest, dass der kirchlicher Richter bei offenkundiger Unschuld dies per Urteil feststellen muss, auch dann, wenn der Vorwurf verjährt ist. Hahn bringt diese Norm in Zusammenhang mit dem hier schon häufiger als »Datenschutzkanon« thematisierten can. 220 CIC, der den Schutz des guten Rufs und der Intimsphäre regelt. Die Kehrseite, die auch Hahn anspricht: Wo es einen Freispruch erster Klasse gibt, wird ein Freispruch aus Mangel an Beweisen gerade zum Makel. (Ausführlich dazu Hahns Beitrag für das Oxford Journal of Law and Religion.)
WeiterlesenBfD EKD stellt Ergebnisse der Kita-Prüfung vor
Die erste Schwerpunktprüfung des BfD EKD ist beendet und dokumentiert: Am Freitag veröffentlichte die evangelische Aufsicht den Abschlussbericht zur anlasslosen Prüfung in 100 zufällig ausgewählten Kitas in allen Landeskirchen.
Vieles aus dem Abschlussbericht war schon aus dem Zwischenbericht bekannt. Neu ist, dass jetzt auch der verwendete Fragebogen veröffentlicht wurde, der sich zur Selbstprüfung eignet.
WeiterlesenPersonalakten im Priesterseminar – Wochenrückblick KW 39/2022
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Eine wichtige Konsequenz aus der MHG-Missbrauchsstudie war eine Vereinheitlichung und Professionalisierung der Personalakten. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Personalaktenordnung erhält zum 1. Januar 2023 noch eine Ergänzung: Auf ihrer Vollversammlung hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Muster für Ausführungsbestimmungen zur Personalaktenordnung für Ausbildungsakten von Alumnen in den Priesterseminaren entgegengenommen und empfohlen, sie in den Bistümern zum Jahreswechsel in Kraft zu setzen. Details sind noch nicht bekannt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet wieder über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretenden Missbrauchsbetroffenen aus dem Bistum Trier. Im Beitrag erfährt man auch, dass mittlerweile die zuständige kirchliche Datenschutzaufsicht damit befasst ist, dass Bischof Ackermann in einer Videokonferenz das Pseudonym von Weißenfels gebrochen hat.
Im letzten Jahr ist ein Antrag zur Änderung der alt-katholischen KDO zur Veröffentlichung von Kontaktdaten von Ehrenamtlichen gescheitert. In diesem Jahr geht’s wieder um eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Kontaktdaten. Dieses Mal bei den Geistlichen im Ehrenamt, aber ohne KDO-Änderung. In einer synodalen Kirche dürfte ein solcher Antrag im Falle des Beschlusses wohl eine hinreichende Rechtsgrundlage sein – ein Beschluss des höchsten beschlussfassenden Gremiums dürfte eine rechtliche Verpflichtung sein, der der Verantwortliche unterliegt (§ 6 Abs. 1 lit. d) KDO i. V. m. § 19 SGO).
Dass Kirchen Datenschutz ernstnehmen, ist keine Selbstverständlichkeit. Besonders krasse Fälle dokumentiert Wired in einer ausführlichen Reportage: »The Ungodly Surveillance of Anti-Porn ‘Shameware’ Apps« – Religionsgemeinschaften aus dem evangelikalen Spektrum überwachen ihre Gläubigen mit hochgradig invasiven Apps, um »sündhaftes« Verhalten zu dokumentieren.
In eigener Sache: Am 4. Oktober um 18 Uhr leite ich bei der Stiftung Datenschutz ein Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements – die Teilnahme ist kostenlos.
WeiterlesenNachhaltig und noch lange nicht – Wochenrückblick KW 36/2022
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Die Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz hat in ihrem Blog einen Aufsatz von Anna Karger-Kroll zur christlichen Sozialethik als Anwältin nachhaltiger Digitalisierung veröffentlicht. Der – durchweg lesenswerte – Aufsatz geht auch kurz auf Datenschutz ein, und zwar mit einer überraschenden Perspektive: Noch vor den üblichen Schutzgütern des Datenschutzes, nämlich Privatsphäre und Integrität der Person, nennt sie ökologische Aspekte: »Ein konsequenter Datenschutz ist […] aus ökologisch-ökonomischen Gründen wichtig. Schließlich werden Daten insbesondere zu kommerziellen Zwecken gesammelt und ausgewertet, und zwar mit dem ›Ziel, über personalisierte Werbung und Preise oder situatives Marketing […] das bereits heute nicht nachhaltig hohe Konsumniveau noch weiter zu steigern‹. Dies wäre angesichts der geforderten Konsumwende kontraproduktiv«, so Karger-Kroll.
Alle paar Monate stelle ich Presseanfragen zu Dauerbrennerthemen. Jetzt kam Antwort von der Hessischen Datenschutzaufsicht: Die Prüfung, ob Hessen oder Berlin für die Zeugen Jehovas zuständig ist, dauert immer noch an, wurde mir mitgeteilt. Nichts Neues gibt es auch aus Rom, hieß es zur Eröffnung des Synodalen Wegs: »Und auch der für morgen vorgesehene Bericht von Erzbischof Schick zur Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit muss leider erneut entfallen, da es schlichtweg keinen neuen Stand gibt«, sagte Bischof Bätzing in seinem Bericht zur Lage.
In eigener Sache: Am 21. September um 18 Uhr leite ich bei der Stiftung Datenschutz ein Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements – die Teilnahme ist kostenlos.
WeiterlesenBetroffenenrechte sind Kinderrechte, keine Elternrechte – Interview mit Kerstin Fuchs
Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – und manchmal muss das auch gegen die Eltern durchgesetzt werden. Vor genau so einem Fall stand Kerstin Fuchs, die Geschäftsführerin des Wiesbadener Jugendhilfezentrums Johannesstift: Ein Vater wollte für seine Tochter Auskunftsrechte geltend machen und auch in höchstpersönliche Therapieunterlagen Einblick nehmen – gegen den Willen der damals Fünfzehnjährigen. Für das Johannesstift war klar: So geht es nicht. Die Datenschutzaufsicht gab der Einrichtung zwar recht, doch der Vater klagte vor dem Interdiözesanen Datenschutzgericht. Dort erzielte das Johannesstift einen Erfolg auf ganzer Linie – die Entscheidung wurde hier bereits ausführlich besprochen.
In seinem Leitbild hat das Johannesstift festgehalten, dass »Solidarität mit den Schwachen, Kultur der Partizipation, Toleranz gegenüber Weltanschauungen, die die Freiheitsrechte anderer nicht verletzen, und Gerechtigkeit für diejenigen, die Benachteiligungen erlitten haben« das Wirken der Einrichtung prägen. Im Interview berichtet Geschäftsführerin Kerstin Fuchs, warum in ihrer Einrichtung Datenschutz Chefsache ist, wie ein Verfahren vor dem IDSG abläuft – und wie man die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe berücksichtigt.
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