Das neue KDG kommt – Wochenrückblick KW 48/2025

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung. Über den Newsletter gibt es außerdem Zugang zur Artikel-91-Signal-Gruppe und zu den digitalen Datenschutz-Stammtischen.

Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 48/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Termin fürs neue KDG steht fest

Aus mehreren gut unterrichteten Quellen (danke!) wurde mir der Termin für die geplante Inkraftsetzung der Novelle des KDG und der KDG-DVO mitgeteilt und schlussendlich für katholisch.de von der DBK bestätigt: Am 1. März 2026 soll es so weit sein. Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands hat die neuen Fassungen in dieser Woche beschlossen. Laut der DBK werden die beschlossenen Texte möglicherweise noch vor Weihnachten veröffentlicht.

Der Beschluss des VDD hat keine bindende Wirkung. Damit die neuen Gesetze rechtskräftig gelten, müssen sie durch den jeweiligen Diözesanbischof als diözesanes Gesetz in Kraft gesetzt werden. Damit ist in den nächsten Wochen zu rechnen, realistisch ist eine Promulgation (also die amtliche Veröffentlichung, die für das Wirksamwerden eines kirchlichen Gesetzes erforderlich ist) mit den Januar-Ausgaben der kirchlichen Amtsblätter zu erwarten.

Mit Staunen vor der Schöpfung stehen

Bei seiner Begegnung mit jungen US-amerikanischen Katholik*innen hat Papst Leo XIV. einen guten Satz zu KI gesagt:

»AI will not judge between what is truly right and wrong, and it won’t stand in authentic wonder before the beauty of God’s creation.«

Bei der Eule ordnet Philipp Greifenstein die Positionen Leos zu KI kenntnisreich ein – auch mit Blick auf die oft naive Nutzung von KI-generierten Inhalten durch Kirchen in Deutschland.

Stramme Katholiken gegen die DSGVO

Manchmal begegnen Datenschutzthemen, wo man sie nun wirklich gar nicht erwartet – zum Beispiel in der Ansprache des Erfurter Bischofs Ulrich Neymeyr zum Elisabeth-Empfang. An recht prominenter Stelle kommt diese Passage:

»Dazu kommt die Sorge, dass einige wenige amerikanische Tech-Konzerne ihre Marktmacht benutzen, um die Meinung der Menschen zu beeinflussen und dass sie dabei einen Raum der Straffreiheit haben, der auch Lügen und Beleidigungen ermöglicht. Für mich ist beängstigend, dass auch angeblich stramme Katholiken das Ende der Datenschutzgrundverordnung fordern und ein Verständnis von Meinungsfreiheit haben, das auch Sünden nicht unter Strafe stellt, nämlich die Sünde der Lüge und die Sünde der Beleidigung. Es sind düstere Zeiten, in denen es Pilger der Hoffnung umso dringender braucht.«

Wer diese strammen Katholiken sind, steht nicht im Redemanuskript. Es geht aber, wie die geschätzte Kollegin der KNA für mich rausgefunden hat, um US-Vizepräsident J.D. Vance.

Archive und Datenschutz in der Aufarbeitung

In der ZD Aktuell befasst sich Michaela Hermes mit »Datenschutz und Wissenschaftsfreiheit: Die Herausforderungen in der Missbrauchsaufarbeitung«. Ein Blick auf ausgewählte Aufarbeitungsnormen verschiedener Bistümer zeigt ein heterogenes Feld. Viele Rechtsfragen, wie kirchliche Archive für die Aufarbeitung genutzt werden können, seien noch offen. Hermes stellt fest, dass momentan ein »allgemein verständlicher Interpretationsrahmen, welche Nutzungsrechte für die Wissenschaft jeweils bestehen«, fehle: »Wenn es zu gerichtlichen Überprüfungen der bestehenden Nutzungspraxis kommen sollte, vergrößert sich das Risiko, dass die bisherige Praxis zum Gegenstand von situativen Richtersprüchen wird, die sich als Präzedenzfälle auf die zeitgeschichtliche Forschung auswirken können.« Hermes schlägt »haftungsbewehrte Datenschutzvereinbarungen von Archivträgern mit Forschungseinrichtungen« vor, um wissenschaftliche Vorhaben zu ermöglichen und abzusichern.

Auf Artikel 91

Aus der Welt

  • Die Stiftung Datenschutz hat ein Gutachten zum Schutz personenbezogener Daten Minderjähriger von Diana Ettig veröffentlicht. Das Gutachten wird sehr praxisnah mit Handlungsempfehlungen und Checklisten.
  • Interessante, wenn auch nicht allzu überraschende Erkenntnis: gängige Phishing-Präventionsmaßnahmen wie das Ergänzen von Hinweisen auf externe Absender*innen im E-Mail-Betreff sind nicht sonderlich effektiv, im Gegensatz zu guten technischen Filtern. »Friction-based measures, such as disabling links and active warning pages, showed mixed but promising effects. In contrast, […] the widely used method of generic [EXTERNAL] email tagging had no or inconsistent effects«, heißt es im Abstract der Studie.

Kirchenamtliches

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert