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2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.
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Der DSGVO-Kommentar von Taeger/Gabel ist in der fünften Auflage erschienen. Für mich eine Premiere: Kommentierungen von Art. 91 DSGVO besprochen habe ich schon viele, das ist die erste, an der ich mitgewirkt habe.
(Foto: fxn)
Für die Kommentierung in der fünften Auflage konnten wir auf die von mir schon positiv besprochene Fassung von Anne Reiher und Karsten Kinast in der vierten Auflage zurückgreifen. (Zum Zeitpunkt meiner Rezension wusste ich noch nicht, dass ich Reiher als Mitkommentator ablösen würde.)
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Die EU-Kommission plant eine Reform der DSGVO, die deutlich umfangreicher als erwartet ist. Offiziell bekannt ist dazu sehr wenig, es kursieren aber diverse Dokumente aus dem Prozess. Die umfangreichste Analyse der Reformvorschläge hat Max Schrems‘ Organisation noyb veröffentlicht. Eine Synopse zeigt die für den »Digital Omnibus« diskutierten DSGVO-Änderungen auf und kommentiert sie.
Fällt dieses Foto unter besondere Kategorien personenbezogener Daten? (Bildquelle: Grab auf Unsplash, Montage fxn)
Im Bereich des Datenschutzes von Kirchen und Religionsgemeinschaften ist der interessanteste Aspekt, was bei den besonderen Kategorien personenbezogener Daten geplant ist. Anscheinend will die EU-Kommission die sehr weite Auslegung besonderer Kategorien eindämmen. Grundsätzlich eine gute Idee, die geplante Ausführung verfehlt aber die echten Probleme und schafft neue.
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