Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung. Über den Newsletter gibt es außerdem Zugang zur Artikel-91-Signal-Gruppe und zu den digitalen Datenschutz-Stammtischen.

Die Woche im kirchlichen Datenschutz
KI-Leitlinien in Rottenburg-Stuttgart
Präambeln kirchlichen Rechts sind eine ganz besondere Textgattung. Irgendwie muss man noch den trockensten Rechtext mit einer Jesuskurve in die Spur bringen. So auch bei den neuen KI-Richtlinien in Rottenburg-Stuttgart: »Die Diözese ist dem heiligen Martinus geweiht, der für seine Selbstlosigkeit und das Teilen mit Bedürftigen bekannt ist. In diesem Geist verstehen wir Technologie als Werkzeug, um Wissen und Ressourcen zu teilen und Menschen in ihrer Arbeit zu unterstützen.«
Abseits von Spott sind die Leitlinien inhaltlich stark und betten wie die KI-Ordnung des Nachbarbistums Freiburg den Einsatz von KI in ethische Kriterien ein, zu denen auch die Schöpfungsverantwortung gehört. Sehr gelungen sind praxisorientierte Beispiele, die den Einsatz von KI ermöglichen und sinnvoll begrenzen, etwa so:
»Pfarrbüro: KI kann bei der Organisation helfen, darf aber nicht den direkten Kontakt mit Gläubigen ersetzen.«
Der Leitlinie, die Planken einzieht, ist eine praktischere Richtlinie beigegeben, die entlang der KI-Verordnung Regelungen trifft. Von den verschiedenen diözesanen KI-Regelungen scheint die Rottenburger durch die Trennung in ethische Grundlegung und konkrete normative Umsetzung bisher mit die gelungenste zu sein.
Caritas zum Digital-Omnibus
Der Deutsche Caritasverband hat eine Stellungnahme zum Digital-Omnibus-Gesetzesentwurf der EU veröffentlicht (bereits Anfang März). In ihrer Stellungnahme nennt die Caritas zwei Leitfragen:
»Werden die vorgeschlagenen Änderungen den gemeinnützigen, mehrheitlich kleinen und mittelgroßen Organisationen der Caritas die digitalisierte Arbeit erleichtern?
Werden die vorgeschlagenen Änderungen einen hohen Datenschutz und Schutz vor Diskriminierung für benachteiligte und vulnerable Personengruppen (die die Caritasverbände mit ihrer Arbeit unterstützen) gewährleisten?«
Im Bereich des Datenschutzes wendet sie sich dagegen, pseudonymisierte Daten nicht mehr als personenbezogene Daten zu behandeln, wenn sie nach »vernünftigem Ermessen« durch eine verantwortliche Stelle nicht auf betroffene Personen zurückgeführt werden können. Das führe zum einen zu Rechtsunsicherheit, wann diese Bestimmung greift. »Auch für Klient:innen als Datensubjekte, deren sensible personenbezogenen Daten verarbeitet werden, entstünden keine nennenswerten Vorteile.«
Begrüßt wird das Vorhaben, die Zuständigkeit für White- und Blacklists für Datenschutzfolgenabschätzungen auf die europäische Ebene zu ziehen. Das könne eine enorme Arbeitserleichterung für kleine und mittelgroße Träger der Caritas bewirken. Auch ein freiwilliges Zertifizierungssystem für DSGVO-konforme Produkte und Dienste kommt bei der Caritas gut an.
Katholische Moraltheolog*innen unterstützen Anthropic gegen Trump
Das KI-Unternehmen Anthropic klagt gegen die US-Regierung, nachdem der Konzern aufgrund von Bedenken gegenüber dem unbeschränkten Einsatz seiner Produkte in autonomen Waffensystemen und für Massenüberwachung im Inland von der Regierung als »Lieferketten-Risiko« eingestuft wurde. Das führt dazu, dass Regierungsstellen keine Dienstleistungen von Anthropic mehr abnehmen können.
Vierzehn katholische Theolog*innen unterstützen Anthropic mit einer Stellungnahme im Gerichtsverfahren, über die der National Catholic Reporter mit der Stellungnahme im Volltext berichtet. In der Stellungnahme wenden sich die Wissenschaftler*innen gegen Massenüberwachung:
»The Catholic Moral Theologians and Ethicists are aligned with Anthropic’s insistence that AI ought not be used for mass domestic surveillance. This stance is based on several Catholic teachings, including Catholic teachings about privacy. Catholic teaching on the appropriate level of privacy for personal communications is related to its understanding of communication more generally.
[…]
Privacy is not an absolute right in Catholic teaching nor in the more general theological and philosophical frameworks the Catholic Moral Theologians and Ethicists endorse. Yet mass surveillance by the Department of War clearly oversteps privacy as described in Catholic thought, and would, more generally, amount to a clear violation of human dignity.«
Die Stellungnahme kommt zum Ergebnis, dass das Unternehmen mit den roten Linien, die es für den Einsatz seiner Dienste für Massenüberwachung im Inland und autonome Waffensysteme gezogen hat, »minimale Standards ethischen Handelns in Hinblick auf technischen Fortschritt« verfolge. Anthropic habe verantwortungsbewusste und moralische Corporate Citizenship an den Tag gelegt und stelle keine Bedrohung für die Sicherheit der amerikanischen Lieferkette dar.
Kommt die KI-Enzyklika?
Der gewöhnlich gut informierte Vatikanist Iacopo Scaramuzzi von La Repubblica hat im letzten Absatz einer Geschichte über Peter Thiel und den Antichristen verraten, was er über die möglicherweise erste Enzyklika von Papst Leo XIV. weiß: Sie soll nach Ostern erscheinen, »Magnifica Humanitas« heißen und sich den Risiken widmen, »die die künstliche Intelligenz für die Menschheit mit sich bringt – vom Verlust von Arbeitsplätzen bis hin zur Entmenschlichung der Beziehungen«.
In eigener Sache
- Wer mit der KI-Challenge von medienkompetenz CONNECT KI-Kompetenz erwirbt, kann sich ab dem 4. Mai zu Online-Begleitveranstaltungen anmelden. Ich biete die Einheit zur EU-KI-Verordnung und KI-Richtlinien an, die am 13. Juli 2026, 18–19.30 Uhr stattfindet. Die Teilnahme an der KI-Challenge ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Workshop und ist kostenlos, ein Zertifikat ist bei Absolvierung des Kurses für 30 Euro Bearbeitungsgebühr zu erhalten.
- Am Montag, 1. Juni 2026, ab 18.30 Uhr, finde die Social Bar Bonn zum Thema Datenschutzszene in Bonn statt. Referent*innen kommen von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz und der BfDI, und ich bin auch dabei. Die Teilnahme ist kostenlos und nur vor Ort, weitere Informationen folgen noch.
- Am Mittwoch, 10. Juni 2026, 18–19.30 Uhr, gebe ich in der Reihe »Datenschutz aktuell« der FernUni Hagen »Einblicke in das kirchliche Datenschutzrecht – Art. 91 DSGVO im Fokus«. Die Zugangsdaten werden noch veröffentlicht.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Der Bitkom hat einen sicher auch im kirchlichen Arbeitsrecht sehr hilfreichen Leitfaden herausgegeben: »Künstliche Intelligenz und Mitbestimmung Eckpfeiler einer Betriebsvereinbarung für den KI-Einsatz im Unternehmen«
Kirchenamtliches
- Evangelisch-reformierte Kirche: Verordnung vom 10. März 2026 zur Änderung der Verordnung über E-Mail-Adressen in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 16. Mai 2025
- Bistum Rottenburg-Stuttgart: Leitlinie für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Mitarbeitende im kirchlichen Dienst der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Richtlinie für die Nutzung Künstlicher Intelligenz durch die Beschäftigten der Diözese Rottenburg-Stuttgart (KI-Nutzungsrichtlinie)
