Schlagwort-Archive: Kinder

Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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Kein Brief von Bischof Gebhard – Wochenrückblick KW 7/2022

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Aus der Rubrik »was der Datenschutz alles verhindert« dieses Mal der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst im Interview mit der Südwest-Presse: »Wir hatten im Januar erheblich mehr Kirchenaustritte als in den Jahren zuvor. Das ist außerordentlich schmerzlich. In früheren Wellen habe ich mit den Ausgetretenen Kontakt aufgenommen und sie zu Gesprächen eingeladen. Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen.« Warum ein einmaliges Anschreiben nicht datenschutzrechtlich abzubilden sein soll, wird nicht ausgeführt – selbst wenn man vertritt, dass die Daten gar nicht im Ordinariat landen dürfen, wäre doch zumindest eine Beilage zum Schreiben vom Pfarrer möglich.

Nun hat sich auch die KDSA Nord zu Impf- und Genesenennachweisen geäußert – allerdings nicht so umfassend wie der BfD EKD, sondern nur mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, und auch nicht so konkret. Immerhin wird festgehalten, dass aus der Pflicht zur Vorlage der Serostatusdokumentation nicht auch folgt, dass von den vorgelegten Dokumenten Kopien gefertigt werden dürfen. Eine so klare Äußerung wie beim evangelischen Kollegen, dass bei den anzufertigenden Dokumentationen nicht der Serostatus selbst erfasst werden darf, sondern nur die Information darüber, fehlt allerdings.

In den USA haben sich mehrere Dutzend Vertreter*innen verschiedenster Religionen und Konfessionen in einem Offenen Brief an Mark Zuckerberg gewandt und ein endgültiges Aus für die Pläne gefordert, ein Instagram für Kinder zu entwickeln. Für katholisch.de habe ich mit dem Mainzer Medienpädagogen Andreas Büsch und der Frankfurter Religionspädagogin Viera Pirker darüber gesprochen – die finden kleine Kinder auf Social Media zwar auch nicht nur erstrebenswert, legen aber einen deutlich differenzierteren Ansatz als der Offene Brief an den Tag.

Buzzfeed News hat mehrere Gebets-Apps untersucht – und die Ergebnisse sind ernüchternd, aber kaum überraschend: »Nothing Sacred: These Apps Reserve The Right To Sell Your Prayers« Neben den erwartbaren intransparenten Datenweitergaben an Dritte zur Monetarisierung wird auch dieses Detail erwähnt: »At least one government has taken an interest in prayer app data, too — the US military bought extensive location data mined from Muslim prayer apps back in 2020 for use in special forces operations.«

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Datenschutz für die Kleinsten: Pixi-Bücher von der Aufsicht

Art. 57 Abs. 1 lit. b) DSGVO zählt die Sensibilisierung und Aufklärung über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden – und zwar unter besonderer Beachtung spezifischer Maßnahmen für Kinder. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich dieser Aufgabe angenommen: Mit zwei Pixi-Büchern für größere und kleinere Kinder.

Ein Kind hält das Pixi-Buch »Das ist privat« des BfDI in den Händen
»Das ist privat!« ist das Pixi-Buch des LfDI für die kleineren Kinder.

Die Bücher waren ein großer Erfolg, die erste Auflage schnell vergriffen – ich konnte mir beide Bücher rechtzeitig sichern und das für kleinere Kinder einem ersten Praxistest unterziehen.

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Sicherer Freiraum für Kinder – Datenschutz bei der KjG Rheinbach

In vielen kleinen Vereinen gilt Datenschutz vor allem als eins: lästig. Anders in der Katholischen jungen Gemeinde Rheinbachden Leiter*innen des Jugendverbandes ist es wichtig, für Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehört auch, die Privatsphäre zu achten und informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Datenschutz wird dort deshalb nicht nur als Pflichtaufgabe angesehen, sondern aktiv gestaltet. Im Interview erzählt Berni Escamilla, Mitglied der Pfarrleitung und des Datenschutz-Komitees, wie es dazu kam und was andere Vereine von der KjG Rheinbach lernen können.

Eine Kindergruppe bei einer Ferienfreizeit. Keine Gesichter sind erkennbar.
Auch wenn keine Gesichter erkennbar sind: Der Blick des Kindes in der Mitte und der geschickte Aufbau in mehreren Bildebenen zieht in das Bild hinein und macht das Motiv lebendig. (Bildquelle: KjG Rheinbach)

Frage: Ihr beschäftigt euch seit einigen Jahren sehr viel damit, wie ihr eure Jugendarbeit datenschutzkonform gestalten könnt. Warum hat das für euch einen so großen Stellenwert?

Bernardo Escamilla: Zum einen, weil wir einfach auf der richtigen Seite des Gesetzes stehen wollen, aber auch, weil wir umfassend auf unsere Mitglieder und besonders die Kinder achtgeben wollen. Wir sehen unseren Auftrag nicht nur darin, den Kindern einen Freiraum zu geben, in dem sie sich entfalten und entwickeln können, wir wollen diesen Freiraum auch so gestalten, dass er so gut es geht ein sicherer Raum für Kinder ist. Alle unsere Leiter nehmen an den Schulungen des BDKJ zur Prävention sexualisierter Gewalt teil, und genauso halten wir es für sinnvoll, beim Datenschutz auf diese Aspekte zu achten.

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Zoom-12-Punkte-Plan und Kinderfoto-Alarmismus – Wochenrückblick KW 34/2021

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Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat eine 12-Punkte-Liste für die Überprüfung oder Planung des datenschutzkonformen Einsatzes eines Videokonferenzsystems veröffentlicht – sicherlich eine nützliche Grundlage für die Einführung, wenn auch zur vierten Welle doch etwas spät: Wer hat jetzt noch kein Videokonferenzsystem? Rechtlich ist an der Handreichung nichts zu beanstanden und für Menschen, die mit Datenschutz vertraut sind, auch ohne Überraschungen. Für alle anderen muss sie aber befremdlich wirken. Sicher hat eine Videokonferenz eine höhere Eingriffsintensität als andere Kommunikationsmittel. Aber gibt es auch nur vergleichbare Checklisten für Telefon, E-Mail und Fax? Muss man sich wirklich noch die Frage stellen, ob eine Videokonferenz im Vergleich zu Telefonkonferenzen »erforderlich« ist? Stellt sich jemand die Frage, ob ein Telefonat im Vergleich zu einer E-Mail im Vergleich zu einem Brief im Vergleich zu einem persönlichen Besuch »erforderlich« ist? Besser wird das wohl erst, wenn Videokonferenzen für alle so unauffällig wie Telefone sind.

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt ist die Rede von einem Versuch, ein staatliches Verwaltungsgericht für eine Klage gegen eine Entscheidung der kirchlichen Aufsicht zu bemühen, leider ohne Aktenzeichen und Gericht zu nennen. Daher habe ich weiter recherchiert: Auf Nachfrage teilte mir das Verwaltungsgericht Frankfurt mit, dass das Klageverfahren (Az. 5 K 1077/20.F) ohne eine sachliche Entscheidung nach Klagerücknahme beendet und durch Beschluss vom 6. August 2020 eingestellt wurde. »Darauf, dass die Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg nicht zulässig, eine Verweisung an das Interdiözes Datenschutzgericht aber auch nicht möglich ist, ist bereits in der Eingangsverfügung hingewiesen worden«, so der Vorsitzende der fürs Datenschutzrecht zuständigen 5. Kammer. Die Zitate aus dem Tätigkeitsbericht stammen daher nicht aus einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache, sondern, so das Gericht, wohl lediglich aus einer Ablehnung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Das in der vergangenen Woche schon erwähnte Urteil des OLG Düsseldorf hat die KDSA Ost zum Anlass genommen, noch einmal einzuschärfen, wie problematisch von ihr Kinderfotos im Netz bewertet werden, inklusive dem Drohen mit Pädophilen, die Kinderfotos abgreifen und einem locker sitzenden Bußgeldfinger. Wieder kommt die Mahnung ohne jegliche Differenzierung, um was für Bilder es sich handelt – und (ich wiederhole mich) ohne zu bedenken, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Sicherheitsinteressen, sondern auch Teilhabe- und Repräsentanzinteressen haben. Ein besserer Ansatz wäre, sowohl objektiv untragbare Darstellungen (Nacktheit, entwürdigende Situationen) zu benennen wie medienpädagogische Methoden zu zeigen, um mit den Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, welche Darstellungen sie selbst in der Öffentlichkeit haben wollen und welche Möglichkeiten bestehen, informationelle Selbstbestimmung auszuüben.

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Noch weniger Betroffenenrechte im Osnabrücker Schuldatenschutz

Nach dem Erzbistum Hamburg hat auch das Bistum Osnabrück eine Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen veröffentlicht. Schon die Hamburger Ordnung hat einen zwiespältigen Eindruck hinterlassen: Während die digitalen Methoden und Werkzeuge angemessen berücksichtigt wurden, wurden die Betroffenenrechte von Schüler*innen empfindlich eingeschränkt.

Ein Kind zeichnet mit einem Stylus auf einem Tablet
Ein Kind zeichnet mit einem Stylus auf einem Tablet (Photo by Jeswin Thomas on Unsplash)

Die Osnabrücker Verordnung ähnelt in weiten Teilen der Hamburger, mit einigen Umstellungen und kleineren Änderungen – aber auch mit substantiellen Unterschieden. Und zwar nicht zum Besseren.

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Stand der Technik im Pfarrbüro – Wochenrückblick KW 33/2021

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Mal wieder zum Ende der Woche kam ein Tätigkeitsbericht – der Diözesandatenschutzbeauftragten für die Südwest-Bistümer. Die ausführliche Besprechung folgt in der kommenden Woche. Ein erstes Highlight gibt’s gleich auf der Titelseite: Der Heilige Ivo hat Konkurrenz bekommen – das Frankfurter Datenschutzzentrum stellt sich unter das Patronat des heiligen Johannes Nepomuks.

Und noch eine Prüfung – die KDSA Ost kündigt eine Prüfung von Pfarreien im Zuständigkeitsgebiet an und gibt schon mal Hinweise, was man lieber parat haben sollte: »Datenschutzkonzept, Verfahrensverzeichnisse, technisch- organisatorische Maßnahmen, Pflichtinformationen« werden genannt. Nach Angaben der Aufsicht laufen außerdem gerade noch Prüfungen internationaler Datentransfers, von Mailhostern, Tracking-Tools und der Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken. Viel zu tun.

Der für mehrere ostdeutsche Landeskirchen und Diakonischen Werke zuständige Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie veröffentlicht immer spät, stoßweise und rückdatiert (und in dieser Woche gleich drei) Hinweise: Zur Änderung des DSG-EKD zur Missbrauchsaufarbeitung (man erfährt, dass die Behörde informell bei der Novellierung beteiligt war), zu den neuen Standardvertragsklauseln (die im Einklang mit dem kirchlichen Datenschutzrecht anzuwenden sind, auch wenn sie natürlich nur die DSGVO referenzieren) und eine Erläuterung zum Begriff »Stand der Technik«: Insbesondere wird betont, dass eine »Berücksichtigung der Implementierungskosten im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung« nicht das Datenschutzniveau absenken dürfe. Empfohlen wird die Handreichung zum Thema des Arbeitskreises »Stand der Technik« des Bundesverbands IT-Sicherheit.

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Fotos vom Ferienlager – so klappt’s mit dem Datenschutz

Jetzt ist wieder die Zeit der Zeltlager und Ferienfreizeiten – und damit wird eine Klassikerfrage des Datenschutzes wieder sehr aktuell: Was ist eigentlich erlaubt bei Fotos, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind? Unter welchen Bedingungen darf was fotografiert werden, und wo und wie dürfen diese Bilder dann veröffentlicht werden?

Ein Pfadfinder trägt einen Seesack in Richtung einer Gruppe von Menschen vor einem Zelt. Er ist von hinten zu sehen, die Gruppe dank fehlender Tiefenschärfe nicht identifizierbar.
Datenschutzrechtlich relevant sind nur Fotos, auf denen »identifizierte oder identifizierbare« Personen abgebildet sind – auch wenn Gesichter Bilder besonders lebendig wirken lassen – dieses Bild von einem Pfadfinder*innen-Lager zeigt, dass es auch ohne Gesicht möglich ist, ansprechende und atmosphärische Bilder aufzunehmen. (Photo by Mael BALLAND on Unsplash)

Immer noch ist es oft Standard, einfach ein Ankreuzfeld auf eine Anmeldung zu packen, mit dem die Eltern in alles einwilligen, was mit Fotos zu tun hat, und dann zu glauben, dass damit auch der Datenschutz abgehakt ist. Tatsächlich braucht es etwas mehr – vor allem ein Verständnis dafür, dass das Thema kein Selbstzweck ist und im besten Fall sogar eine medienpädagogische Chance darstellt. Daher liefert dieser Artikel auch keine fertigen Formulare – sondern Grundlagen für das Lagerteam für eine Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz bei Fotos: Datenschutz als Haltung aus Verantwortung vor den anvertrauten Kindern und Jugendlichen – nicht als bürokratische Übung.

(Der Artikel aktualisiert meinen 2018 im BDKJ-Blog »Digitale Lebenswelten« veröffentlichten Beitrag.)

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Das Erzbistum Hamburg digitalisiert seinen Schuldatenschutz

Das Erzbistum Hamburg macht den Datenschutz an seinen Schulen coronafest. Die neue Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht und damit hoffentlich mehr Rechtsklarheit. Zugleich werden auch Auskunfts- und Informationsrechte festgeschrieben – allerdings mit einem Haken.

Ein Kind zeichnet etwas auf einem Tablet, nur die Hände, der Stylus und das Tablet sind zu sehen.
(Symbolbild, Photo by Jeswin Thomas on Unsplash)

Die Ordnung ersetzt eine Vorgängernorm aus 2009, die Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Hamburg. Es scheint sich dabei um originäres Hamburger Recht zu handeln, nicht um die Umsetzung einer deutschlandweiten Rahmengesetzgebung des VDD wie bei anderen Gesetzen. (Zuerst hatten die Datenschutz-Notizen über die bereits am 31. Mai im Amtsblatt veröffentlichte neue Ordnung berichtet.)

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Freiheit digital – Wochenrückblick KW 16/2021

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Die EKD hat eine Denkschrift zur Digitalität veröffentlicht: »Freiheit digital – Die Zehn Gebote in Zeiten des digitalen Wandels«. Für eine ausführliche Würdigung fehlte die Zeit für die eingehende Lektüre. Explizit zum Thema Datenschutz steht nur wenig in der ansonsten bisweilen sehr kleinteiligen Denkschrift. Der Grundtenor ist aber angenehm positiv gegenüber dem Digitalen, ohne naiv zu sein: »Die Digitalisierung mehrt den Nutzen der Gaben Gottes für alle, ermöglicht Freiheit und Teilhabe, wenn sie dazu beiträgt, das Leben zu verbessern und Regionen zu entwickeln, die bisher keinen oder kaum Anteil am globalen Wohlstand haben«, heißt es etwa an einer Stelle (S. 180).

Insgesamt achtmal taucht das Wort »Datenschutz« selbst auf, auf die DSGVO wird zweimal Bezug genommen, informationelle Selbstbestimmung wird gar nicht genannt, dafür Datensouveränität als Ziel. Die DSGVO wird als gutes Beispiel dafür angeführt, wie die EU regulatorische Maßstäbe setzen kann (S. 183); »gleichwohl beschäftigt die Fachwelt, welchen Nutzen sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich erbracht hat« (S. 227) – insbesondere aufgrund von Durchsetzungsdefiziten.

Konkrete Forderungen zu einer Verbesserung des Datenschutzrechts werden nicht genannt, auch wenn in Bezug auf das Management digitaler Identitäten eine »neue Art von Datenschutz« eingefordert wird: »Soll die Datensouveränität der Nutzenden gewahrt bleiben, müssen sie besser als bisher ihre digitale Identität selbst verwalten können.« (S. 62f.) Wie bereits Markus Beckedahl vor einigen Wochen bei der Tagung »Kirche im Web« fordert auch die EKD-Denkschrift die Kirche auf, ihre Marktmacht bei der IT-Beschaffung einzusetzen: »So könnte sie dazu beitragen, eine Infrastruktur für die digitale Öffentlichkeit zu etablieren, die einer offeneren, verlässlicheren und der Anerkennung des oder der Nächsten dienenden Kommunikation dient.« (S. 208)

Bei der KDSA Ost war unter den (wieder einmal) vielen Veröffentlichungen der Woche auch ein Hinweis auf eine Reportage der ARD zu Kinderpornographie. Mit Blick auf die Nutzung frei zugänglicher Kinderfotos im Netz durch Pädokriminelle betont die Aufsicht, dass der sicherste Schutz für Kinder und Jugendliche unabhängig vom Datenschutz sei, »gar keine Bilder offen ins Netz zu stellen«: »Wir fordern deshalb die Verantwortlichen kirchlicher Einrichtungen nochmals auf, das Veröffentlichen von Personenfotos zu unterlassen. um die Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen von Kindern und Jugendlichen zu wahren.« Diese Position ist bekannt – sie blendet aber auch weiterhin aus, dass digitale Veröffentlichungen die Öffentlichkeit wesentlich konstituieren, und auch Kinder und Jugendliche nicht nur Sicherheitsinteressen, sondern auch Teilhabe- und Repräsentanzinteressen haben. Um ein Wort von Heribert Prantl zu adaptieren: So wie es die Freiheit gefährdet, den »Terroristen als Gesetzgeber«(Affiliate Link) zu adeln, sollte auch nicht der Pädokriminelle als Gesetzgeber fungieren können.

Für katholisch.de habe ich diese Woche zu Datenabfragen des Kreisordnungsamts Oldenburg bei kirchlichen Gemeinden zum Corona-Schutz recherchiert. Nach einigem Medienrummel, weil ein wohl übereifriger Mitarbeiter Kontaktdaten von Konfirmanden erfragt hatte, konnte ich Entwarnung geben: Der Mitarbeiter wurde von der Behördenleiterin eingebremst, es gibt keine weiteren (ohnehin rechtlich nicht zulässige) Kontaktdatenabfragen.

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