Schlagwort-Archive: Fax

Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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3G, Faxe und päpstliches Geheimnis – Wochenrückblick KW 6/2022

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Der BfD EKD hat seine Stellungnahme zum 3G-Nachweis am Arbeitsplatz und zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis aktualisiert und erweitert. Die (nicht nur für Anwender*innen des DSG-EKD) hilfreiche kompakte Zusammenstellung fasst im wesentlichen vieles zusammen, was schon anderswo zu lesen war. In Nebenbemerkungen erfährt man aber auch wieder interessante Rechtsauffassungen. Eine davon ist eine sehr datensparsame Auslegung von § 28a Abs. 3 IfSG: »Mit der Formulierung „Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus“ macht der Gesetzgeber deutlich, dass lediglich diejenigen Daten gemeint sind, die im Rahmen des 3G-Nachweises erfasst werden (Vorlage eines 3G-Nachweises, 3G-Voraussetzung erfüllt etc.)« – nicht gemeint sei der Impf- oder Sero-Status selbst. Das ist eine deutlich restriktivere Auslegung, als sie etwa im Erzbistum Freiburg (hier schon kritisch berichtet) angewandt wird. Von Interesse über den Spezialfall 3G-Dokumentation hinaus ist eine Position zum Nebeneinander von Rechtsgrundlagen: »Eine dennoch erteilte Einwilligung wäre aufgrund des Vorrangs der spezielleren Rechtsgrundlagen unwirksam«, vertritt der BfD EKD – auch das eine vermutlich nicht unumstrittene, aber elegante Auslegung: Die Frage, wie beim Vorliegen von Einwilligung und weiteren Rechtsgrundlage ein Widerruf zu behandeln sei, wird für solche Fälle damit einfach umschifft.

»Manche Kinder wissen gar nicht mehr, wie ein Faxgerät aussieht«, schreibt der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Ost-Diözesen – das gilt wohl auch für besonders große Werte von Kinder. Aus Anlass einer weiteren Aufsichtsstellungnahme zur Zulässigkeit von Faxen weist er noch einmal auf seine Äußerungen zum Thema hin. Ob das Fazit »Das Faxen ist mithin nicht per se unzulässig« nun eine gute oder eine schlechte Nachricht ist, korreliert sicher auch mit dem Alter der Antwortenden. (Auch hier war das Faxen schon mehr und weniger ausführlich Thema.)

Die Ernennung von Shelton Fabre zum Erzbischof von Louisville wurde von »The Pillar« schon deutlich vor der offiziellen Bekanntgabe durch den Vatikan vermeldet – dabei stehen solche Informationen unter »päpstlichem Geheimnis«. Die Redaktion hat nun einen Kommentar nachgeschoben und grundsätzliche Anfragen an dieses kirchenrechtliche Instrument gestellt, bei dem es neben einer Erläuterung, was das päpstliche Geheimnis eigentlich ist, vor allem um die Wechselwirkungen von ignorierter Geheimhaltungspflicht und Rechtskultur geht: »The theatrical expectation of secrecy – much vaunted but hardly honored – creates a culture of gossip — exactly the kind of thing which the pope has warned against.« Der Status quo führe zu den schlechtesten Regeln, »the unenforced and disrespected rules, which can engender disrespect for the entire rule-making apparatus«.

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Personenbezogene Daten mit dem Fax übertragen – so geht’s (nicht)

Im Alltag, und gerade beim Versand von Unterlagen, muss es oft schnell gehen. Hier kommt es immer noch häufig vor, dass das Fax als Übertragungsmedium genutzt wird. Jedoch ist dem Versender nicht bewusst, wo das Faxgerät vom Empfänger steht oder wer Zugriff auf das Gerät hat – das ist auch ein datenschutzrechtliches Risiko.

Schematische Darstellung eines unverschlüsselten (oben) und eines verschlüsselten (unten) Faxtransfers. Quelle: Tätigkeitsbericht 2020 KDSA Ost.
Schematische Darstellung eines unverschlüsselten (oben) und eines verschlüsselten (unten) Faxtransfers. Quelle: Tätigkeitsbericht 2020 KDSA Ost.

Wie man mit diesen Risiken umgeht, erläutert Marco Eck, Berater Datenschutz bei der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in seinem Beitrag.

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Der Datenschutz hat das Faxen dicke

Für viel Spott hat diese Woche eine Orientierungshilfe der bremischen Datenschutzaufsicht gesorgt: »Telefax ist nicht Datenschutz konform« heißt es dort. Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Faxe deshalb unsicher sind, weil sie nicht mehr über exklusive Telefonleitungen von Gerät zu Gerät geschickt werden und oft in E-Mails umgewandelt werden – damit seien sie mit E-Mails gleichgestellt.

Zeichnung eines Amstutz Electro-Artograph.
So ähnlich sieht der Arbeitsalltag in vielen Praxen und Kanzleien heute noch aus. (Amstutz Electro-Artograph, Scientific American vom 6. April 1895)

Insbesondere sei die Übertragung besonderer Kategorien personenbezogener Daten unzulässig – eine Rechtsauffassung, die in Medizin und Justiz viele in die Verzweiflung treiben dürfte. Die Ansicht der Aufsicht ist aber keineswegs herrschende Meinung – und insbesondere im kirchlichen Datenschutzrecht gibt es explizite Regelungen für Menschen, die das Faxen nicht lassen können.

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Epochenwechsel in Bayern – Wochenrückblick KW 35

Seit dieser Woche sind alle veröffentlichten Tätigkeitsberichte der kirchlichen Datenschutzaufsichten für 2019 hier im Blog besprochen: die Orden, der Nordwesten und der Osten. Es fehlen Bayern, Südwest und NRW. (Der EKD-Bericht erschien bisher im zweijährigen Turnus, den § 41 DSG-EKD mindestens vorschreibt. Der nächste turnusgemäße wäre dann für 2021 für 19/20 zu erwarten.) Bei meinen Recherchen wurde für das ungewöhnlich späte Erscheinen in der Regel die Corona-Krise angeführt: Wenn sonst im Büro geschrieben wird, war dieses Jahr (hoffentlich rechtskonformes) Homeoffice zu organisieren.

NRW und Südwest haben mir jeweils »nach der Sommerpause« und »im Herbst« fürs Erscheinen angekündigt. In Bayern gibt es noch einen besonderen Grund für die Verspätung: Zum 30. September endet das Mandat des Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski, zu diesem Datum will er auch seinen Bericht für 2019 und die ersten drei Quartale von 2020 vorlegen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest – jedenfalls ist keiner bekannt. Mit Joachimski verlässt der einzige unter den fünf Diözesandatenschutzbeauftragten das Amt, der nicht aus dem Bereich Verwaltung und Compliance kommt, sondern früher Richter war. Seine Äußerungen – etwa zur Anwendbarkeit der Kriterien des Kunsturhebergesetzes, um Fotoveröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage Einwilligung zu ermöglichen – zeugten von einer Sensibilität für die Abwägung von Grundrechten, die nicht alle seine Kolleg*innen an den Tag legen.

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