Seit dieser Woche sind alle veröffentlichten Tätigkeitsberichte der kirchlichen Datenschutzaufsichten für 2019 hier im Blog besprochen: die Orden, der Nordwesten und der Osten. Es fehlen Bayern, Südwest und NRW. (Der EKD-Bericht erschien bisher im zweijährigen Turnus, den § 41 DSG-EKD mindestens vorschreibt. Der nächste turnusgemäße wäre dann für 2021 für 19/20 zu erwarten.) Bei meinen Recherchen wurde für das ungewöhnlich späte Erscheinen in der Regel die Corona-Krise angeführt: Wenn sonst im Büro geschrieben wird, war dieses Jahr (hoffentlich rechtskonformes) Homeoffice zu organisieren.
NRW und Südwest haben mir jeweils »nach der Sommerpause« und »im Herbst« fürs Erscheinen angekündigt. In Bayern gibt es noch einen besonderen Grund für die Verspätung: Zum 30. September endet das Mandat des Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski, zu diesem Datum will er auch seinen Bericht für 2019 und die ersten drei Quartale von 2020 vorlegen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest – jedenfalls ist keiner bekannt. Mit Joachimski verlässt der einzige unter den fünf Diözesandatenschutzbeauftragten das Amt, der nicht aus dem Bereich Verwaltung und Compliance kommt, sondern früher Richter war. Seine Äußerungen – etwa zur Anwendbarkeit der Kriterien des Kunsturhebergesetzes, um Fotoveröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage Einwilligung zu ermöglichen – zeugten von einer Sensibilität für die Abwägung von Grundrechten, die nicht alle seine Kolleg*innen an den Tag legen.
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