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Was für eine volle Woche – gleich mehrere Bistümer haben ihre Seelsorge-Patientendatenschutzgesetze im Amtsblatt veröffentlicht (Essen, Köln und Münster), und die katholischen Aufsichten haben auch fleißig publiziert: Die KDSA Ost warnt vor der Abschaffung des Bargelds, gibt eine Einschätzung zur Nennung des Namens von Datenschutzbeauftragten und fordert eine Klarstellung in der Mitarbeitervertretungsordnung, ob Mitarbeitervertretungen verantwortliche Stelle sind oder nicht. Die NRW-Aufsicht weist auf das Datenschutz-Verwaltungsverfahren-Gesetz hin, das nun in allen NRW-Bistümern in Kraft gesetzt wurde, auf Videoüberwachung und weist auf die letzte Woche schon angesprochene Entscheidung zur Einwilligungspflicht für Gruppenfotos auf Facebook hin.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen eine Datenschutzrechtssammlung mit dem KDG und seinen Nebengesetzen angekündigt: Die Arbeitshilfe Nr. 320 Kirchliches Datenschutzrecht soll demnächst erscheinen, verrät das Erzbistum Berlin. Eine günstige Ergänzung zu der immer noch empfehlenswerten ökumenischen Rechtssammlung, die schon länger auf dem Markt ist (und die Nebengesetze noch nicht alle abbilden konnte).
Das Misstrauen der Aufsichten von Bund und Ländern gegenüber den spezifischen Aufsichten war hier schon Thema. Sehr deutlich bringt es der SWR-Rundfunkdatenschutzbeauftragte in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf den Punkt (S. 50): »Leider haben einige Landesdatenschutzbeauftragte nach wie vor Berührungsängste mit den Datenschutzbeauftragten der Kirchen und der Rundfunkanstalten zusammenzuarbeiten und versuchen nach außen den Eindruck zu erwecken, die Datenschutzkonferenz (DSK) sei die wahre und alleinige Vertretung der Datenschutzaufsichtsorgane in Deutschland.«
Bei kath.ch gibt es ein kurzweiliges Interview zur E-ID, über die die Schweizer kommende Woche abstimmen: Ist ein elektronischer Ausweis auch für die Kirchen relevant? Nicht allzu sehr, ist der Tenor, und Datenschutzbedenken gibt es auch. Aber einen kreativen Vorschlag hat der interviewte Rechtsanwalt Martin Steiger doch dabei: »Es wäre denkbar, dass eine kirchliche E-ID geschaffen würde. Für die römisch-katholische Kirche beispielsweise könnte eine globale ›Vatican ID‹ hilfreich sein. Eine solche E-ID wäre nicht auf die Schweiz beschränkt, sondern könnte von Gläubigen in aller Welt genutzt werden« – wer schon einmal versucht hat, dem Vatikan Informationen per E-Mail zu entlocken, dürfte genug darüber wissen, wie realistisch das ist. (Und wahrscheinlich gibt’s eh keine praktische Verwendung dafür – etwas weniger groß angelegt als eine E-ID für 1,3 Milliarden Katholiken, dafür praktisch, wäre vielleicht ein fälschungssicheres E-Zelebret angesichts immer wieder auftauchender falscher Priester, Bischöfe und Kardinäle.)
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