Schlagwort-Archive: Luca

Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord

Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.

Titelseite des Berichts der KDSA Nord für 2021

Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.

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KDSA Ost hat erhebliche Bedenken gegen Luca in Brandenburg

Der Diözesandatenschutzbeauftragte für die ostdeutschen Bistümer ist kein Freund der Luca-App zur Kontaktverfolgung – das hat er schon im vergangenen April ungewöhnlich deutlich gemacht: »datenschutzrechtlich zweifelhaft und demnächst überflüssig«, war sein Urteil. Jetzt setzt er noch einen drauf – zumindest für kirchliche Stellen im Land Brandenburg: »Kirchliche Datenschutzaufsicht empfiehlt alle[n] kirchlichen Dienststellen im Land Brandenburg, für die Kontaktnachverfolgung ausschließlich die Corona Warn-App (CWA) zu nutzen!«, heißt es in der aktuellen Pressemeldung.

Die Corona-Warn-App läuft auf einem Handy
(Bildquelle: Photo by Mika Baumeister on Unsplash)

Die Einschätzung »demnächst überflüssig« war im April nur etwas zu optimistisch, aber immerhin haben die meisten Bundesländer mittlerweile dann doch Abstand von Luca genommen – aber Brandenburg setzt immer noch darauf. Und nicht nur für Kontaktverfolgung in der Corona-Bekämpfung soll Luca genutzt werden – die brandenburgische Justizministerin hat noch ganz andere Begehrlichkeiten: Eine Verwendung zur Strafverfolgung. (Unter anderem netzpolitik.org hat die Details.)

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Synodensaison – Wochenrückblick KW 45/2021

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Es ist Synodensaison – und Datenschutz steht auf der Tagesordnung. Bei der EKD-Synode Anfang der Woche nur unter »ferner liefen«: Die hier schon besprochene Änderung des DSG-EKD zur institutionellen Missbrauchsprävention, die als gesetzesvertretende Ordnung erlassen wurde, musste noch von der eigentlichen Gesetzgeberin beraten werden – die hat das allerdings ohne Debatte zur Sache in den Rechtsausschuss überwiesen, der hat weder Änderung noch Aufhebung vorgeschlagen, ohne Antrag auf Änderung oder Aufhebung ist die Änderung damit dauerhaft. Bei der gerade tagenden Synode des Alt-Katholischen Bistums steht eine Änderung der Kirchlichen Datenschutzordnung auf der Tagesordnung (Antrag 18) – laut Zeitplan heute nachmittag, inhaltlich ging es hier schon einmal darum. In der kommenden Woche tagt dann die Synode der Nordkirche – hier legt der Beauftragte für den Datenschutz seinen Bericht vor, und die Synodalen haben über ein »Kirchengesetz zur Übertragung der Datenschutzaufsicht« zu beraten. Um was es darum geht (soll die Aufsicht an die EKD übergehen?), ist noch nicht bekannt.

Die Curacon hat auf ihrem YouTube-Channel den Krankenhausseelsorger des Sendenhorster St.-Josef-Stifts zu Seelsorgekonzepten mit Blick auf den Patient*innen-Datenschutz interviewt. Das Gespräch ist sehr erhellend für das Verständnis des Seelsorge-PatDSG und seinem Begriff der implementierten Seelsorge, indem dort die Veränderung der Krankenhausseelsorge dargestellt wird: Von einer reinen Sakramentenpastoral über eine gesprächsorientierte Pastoral hin zu systemorientierter Spiritual Care, bei der Seelsorgende ins Behandlungskonzept eingebunden werden – und wie das transparent in Verfahren und Behandlungsverträgen abgebildet sein muss.

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Geburtstagsparty für das KDG – Wochenrückblick KW 17/2021

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Der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des KDG kommt näher. Die Geburtstagsparty wird organisiert von den fünf nordrhein-westfälischen Caritasverbänden und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. Unter dem Titel Erfahrungsaustausch »Drei Jahre Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz« gibt es praxisnahe Vorträge unter anderem zu Informationspflichten und Auftragsverarbeitung. Besonders interessant dürfte der Beitrag von Bernhard Fessler werden, dem Vorsitzenden Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht, über erste Erfahrungen aus dem kirchlichen Datenschutzgericht. Bis einschließlich heute gibt es auch noch einen Frühbucherpreis. (Offenlegung, weil sich’s gehört: Ich bin als Journalist akkreditiert und komme kostenlos rein; der Hinweis hier wurde weder bezahlt noch als Gegenleistung für die Akkreditierung angeboten.)

Der Ärger um die luca-App hört nicht auf. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht eingesetzt wird – über den Einsatz im Bistum Münster berichtet »Kirche und Leben«. Der Artikel geht auch umfassend auf die vielfältige Kritik ein. Die zuständige Datenschutzbeauftragte des Bistums für die Pfarreien sieht Vorteile, aber auch noch ungeklärtes – etwa die Verantwortlichkeit bei den verschiedenen Schritten des Rückverfolgungsprozesses und die zentrale Datenspeicherung.

Am Donnerstag gab es die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs für die Zuwahl von Einzelpersönlichkeiten ins Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Warum ist das hier Thema? Mit Johannes Norpoth ist der (mutmaßlich) erste hauptberufliche betriebliche Datenschutzbeauftragte ZdK-Mitglied geworden. Eventuell wurde er nicht deswegen gewählt, dennoch herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!

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luca-Betreiberin ermöglicht Einsatz unter kirchlichem Datenschutzrecht

Die Betreiberin der luca-App, die culture4life GmbH, ist bereit, die für die Verwendbarkeit unter dem kirchlichen Datenschutzrecht notwendigen Auflagen bei Auftragsverarbeitungsverträgen zu erfüllen. Auf Anfrage von „Artikel 91“ bestätigte die Datenschutzbeauftragte des Unternehmens Vera Weidmann, dass die nach dem DSG-EKD notwendige Unterwerfungserklärung unter die kirchliche Datenschutzaufsicht ebenso wie der nach KDG erforderliche Bezug auf das kirchliche Datenschutzrecht möglich sei. Wörtlich sagte Weidmann: »Die Zusatzvereinbarung kann zwischen uns und den kirchlichen Trägern unterzeichnet werden. Eine weitere Klausel für katholische Einrichtungen kann ebenfalls in den AVV integriert werden.« [Ergänzung, 26. April 2021]Für die Zusatzvereinbarung zur Unterwerfungserklärung wird das Muster der kirchlichen Aufsicht verwendet: „Dieses erhalten die kirchlichen Einrichtungen bisher nur auf Anfrage bei uns“, so Weidmann. Die zusätzliche Klausel im AVV für katholische Einrichtungen wird gerade erarbeitet und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.[/Ergänzung] Damit ist die wichtigste rechtliche Hürde genommen, die Auftragsverarbeitung im kirchlichen Datenschutzrecht im Vergleich zu den Regelungen der DSGVO darstellt.

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Beiträge zur einer partizipativen Kirche – Wochenrückblick KW 15/2021

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Mit dem operativen Kleinklein der bischöflichen Gesetzgebung tut man sich in der kirchlichen Zivilgesellschaft schwer – darüber schreibe ich immer wieder. In den »Salzkörnern«, der Zeitschrift des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, habe ich in der aktuellen Ausgabe deshalb den Beitrag der Gesellschaft Katholischer Publizisten zur Evaluierung des KDG vorgestellt und dabei auch die kirchenpolitische Dimension betont: Die Stellungnahme plädiert »für eine explizite Berücksichtigung der Belange der kirchlichen Zivilgesellschaft im Gesetz. Leider ist es bisher nicht üblich, dass kirchliche Gesetzgebung transparent  und unter Beteiligung der  Betroffenen stattfindet – mit der angekündigten Evaluierung des KDG besteht nun die Chance, auch auf der juristisch-operativen Ebenen die gesetzgeberische Macht von Bischöfen zu teilen und zu kontrollieren. Die scheinbar sehr fachpolitische Stellungnahme ist damit auch ein Beitrag zu einer partizipativeren Kirche.«

Gerade aus diesem Blickwinkel ist es umso mehr zu begrüßen, dass erstmals (?) eine kirchliche Datenschutzaufsicht einen Partizipationsprozess gestartet hat: Die KDSA Nord will ihre Arbeitshilfe zum Datenschutz im Pfarrbüro aktualisieren und bittet um Input. Einsendeschluss ist der 12. Mai.

Mit Blick auf die sonstigen Veröffentlichungen in dieser Woche mache ich mir langsam Sorgen. »Artikel 91« bezeichne ich nämlich gerne als »einziges Blog zum kirchlichen Datenschutz« – und wenn die KDSA Ost so weiter macht, kann ich das so nicht mehr behaupten: Pointiert meldet sich die Aufsicht zu allgemeinen Themen in bester Bloggermanier zu Wort – diese Woche zum pandemischen SNAFU luca-App (»zweifelhaft und demnächst überflüssig«) und ausführlich zur Bürgeridentifikationsnummer (»zum gläsernen Staatsbürger gemacht«). Das ist zwar nur ganz am Rande im Bereich der Aufgaben einer kirchlichen Datenschutzaufsicht – aber es ist wirklich erfrischend, einen klaren bürger*innen-rechtlichen Standpunkt einer katholischen Institution zu hören, bei dem Grundrechte sich nicht auf kirchliche Privilegien und elterliches Erziehungsrecht beschränken.

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Von wegen Osterruhe! Wochenrückblick KW 13/2021

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Auch in der Karwoche wird noch ordentlich publiziert, vor allem im Osten: Die KDSA-Ost arbeitet an ihrem Streak weiter und füllt den Newsticker fast täglich mit direkt aus dem Leben gegriffenen Fragen wie der, ob »Original ersetzendes Scannen« zulässig ist oder wie Arbeitgeber*innen mit Corona-Test-Listen umgehen sollen. Außerdem scheinen Beschwerden ohne Betroffenheit ein Problem bei der KDSA Ost zu sein.

Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat (neben dem lang erwarteten Tätigkeitsbericht) außerdem eine Stellungnahme zu »Luca« und anderen Kontaktnachverfolgungsapps veröffentlicht, verweist allerdings im wesentlichen auf das DSK-Papier (wie der DSB-EKD). Besonderheiten des evangelischen Datenschutzrechts wie die hier besonders wichtige Frage nach der Verantwortlichkeit (weil Auftragsverarbeitung nur mit Unterwerfungserklärung funktioniert) werden leider nicht kommentiert. (Inhaltliche Änderungen am Artikel hier auf dem Blog waren daher nicht nötig.) Ansonsten hat Luca gerade keinen guten Lauf – die wenig gelungene Offenlegung des Quellcodes und das weiterhin unschöne Kommunikationsverhalten prägen doch die Wahrnehmung.

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Luca-App für kirchliche Veranstaltungen?

Das ist doch mal erfreulich: Die Hype-App du jour hat sich Datenschutz auf die Fahnen geschrieben. Die Kontaktverfolgungs-App »luca« für private Treffen, öffentliche Veranstaltungen und Gastronomie hat viel Lob bekommen: Endlich weg von der Zettelwirtschaft und hin zu einer einfachen, datenschutzkonformen Rückverfolgbarkeit! Erstaunlich viele Testimonials hat die App, Mecklenburg-Vorpommern hat sie lizenziert – und auch kirchliche Veranstalter*innen – von Bildungshäusern bis zum Kirchenkaffee – könnten davon profitieren.

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(Bildquelle: Photo by Albert Hu on Unsplash)

Erste Interessent*innen gibt es bereits: Am Montag kündigte die Katholische Akademie des Bistums Dresden-Meißen die Nutzung von neuen Kontaktnachverfolgungsapps, darunter »luca«, an: »Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem System für die verschlüsselte, anonymisierte und datenschutzkonforme Kontaktdatenregistrierung und eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten einen sinnvollen Beitrag leisten, unsere Besucher und Referent*innen vor Infektionen zu schützen«, so Akademie-Direktor Thomas Arnold.

Aber sind diese und andere Apps überhaupt im kirchlichen Kontext problemlos verwendbar? Während die technischen Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze sich nicht von den Anforderungen der DSGVO unterscheiden, gibt es doch Besonderheiten: Nach evangelischem Datenschutzrecht ist Auftragsverarbeitung durch nichtkirchliche Stellen generell anspruchsvoll, nach katholischem bereiten Drittlandsübertragungen Schwierigkeiten.

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Gesetze, Bargeld, E-Zelebret – Wochenrückblick KW 9/2021

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Was für eine volle Woche – gleich mehrere Bistümer haben ihre Seelsorge-Patientendatenschutzgesetze im Amtsblatt veröffentlicht (Essen, Köln und Münster), und die katholischen Aufsichten haben auch fleißig publiziert: Die KDSA Ost warnt vor der Abschaffung des Bargelds, gibt eine Einschätzung zur Nennung des Namens von Datenschutzbeauftragten und fordert eine Klarstellung in der Mitarbeitervertretungsordnung, ob Mitarbeitervertretungen verantwortliche Stelle sind oder nicht. Die NRW-Aufsicht weist auf das Datenschutz-Verwaltungsverfahren-Gesetz hin, das nun in allen NRW-Bistümern in Kraft gesetzt wurde, auf Videoüberwachung und weist auf die letzte Woche schon angesprochene Entscheidung zur Einwilligungspflicht für Gruppenfotos auf Facebook hin.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen eine Datenschutzrechtssammlung mit dem KDG und seinen Nebengesetzen angekündigt: Die Arbeitshilfe Nr. 320 Kirchliches Datenschutzrecht soll demnächst erscheinen, verrät das Erzbistum Berlin. Eine günstige Ergänzung zu der immer noch empfehlenswerten ökumenischen Rechtssammlung, die schon länger auf dem Markt ist (und die Nebengesetze noch nicht alle abbilden konnte).

Das Misstrauen der Aufsichten von Bund und Ländern gegenüber den spezifischen Aufsichten war hier schon Thema. Sehr deutlich bringt es der SWR-Rundfunkdatenschutzbeauftragte in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf den Punkt (S. 50): »Leider haben einige Landesdatenschutzbeauftragte nach wie vor Berührungsängste mit den Datenschutzbeauftragten der Kirchen und der Rundfunkanstalten zusammenzuarbeiten und versuchen nach außen den Eindruck zu erwecken, die Datenschutzkonferenz (DSK) sei die wahre und alleinige Vertretung der Datenschutzaufsichtsorgane in Deutschland.«

Bei kath.ch gibt es ein kurzweiliges Interview zur E-ID, über die die Schweizer kommende Woche abstimmen: Ist ein elektronischer Ausweis auch für die Kirchen relevant? Nicht allzu sehr, ist der Tenor, und Datenschutzbedenken gibt es auch. Aber einen kreativen Vorschlag hat der interviewte Rechtsanwalt Martin Steiger doch dabei: »Es wäre denkbar, dass eine kirchliche E-ID geschaffen würde. Für die römisch-katholische Kirche beispielsweise könnte eine globale ›Vatican ID‹ hilfreich sein. Eine solche E-ID wäre nicht auf die Schweiz beschränkt, sondern könnte von Gläubigen in aller Welt genutzt werden« – wer schon einmal versucht hat, dem Vatikan Informationen per E-Mail zu entlocken, dürfte genug darüber wissen, wie realistisch das ist. (Und wahrscheinlich gibt’s eh keine praktische Verwendung dafür – etwas weniger groß angelegt als eine E-ID für 1,3 Milliarden Katholiken, dafür praktisch, wäre vielleicht ein fälschungssicheres E-Zelebret angesichts immer wieder auftauchender falscher Priester, Bischöfe und Kardinäle.)

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