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Es ist Synodensaison – und Datenschutz steht auf der Tagesordnung. Bei der EKD-Synode Anfang der Woche nur unter »ferner liefen«: Die hier schon besprochene Änderung des DSG-EKD zur institutionellen Missbrauchsprävention, die als gesetzesvertretende Ordnung erlassen wurde, musste noch von der eigentlichen Gesetzgeberin beraten werden – die hat das allerdings ohne Debatte zur Sache in den Rechtsausschuss überwiesen, der hat weder Änderung noch Aufhebung vorgeschlagen, ohne Antrag auf Änderung oder Aufhebung ist die Änderung damit dauerhaft. Bei der gerade tagenden Synode des Alt-Katholischen Bistums steht eine Änderung der Kirchlichen Datenschutzordnung auf der Tagesordnung (Antrag 18) – laut Zeitplan heute nachmittag, inhaltlich ging es hier schon einmal darum. In der kommenden Woche tagt dann die Synode der Nordkirche – hier legt der Beauftragte für den Datenschutz seinen Bericht vor, und die Synodalen haben über ein »Kirchengesetz zur Übertragung der Datenschutzaufsicht« zu beraten. Um was es darum geht (soll die Aufsicht an die EKD übergehen?), ist noch nicht bekannt.
Die Curacon hat auf ihrem YouTube-Channel den Krankenhausseelsorger des Sendenhorster St.-Josef-Stifts zu Seelsorgekonzepten mit Blick auf den Patient*innen-Datenschutz interviewt. Das Gespräch ist sehr erhellend für das Verständnis des Seelsorge-PatDSG und seinem Begriff der implementierten Seelsorge, indem dort die Veränderung der Krankenhausseelsorge dargestellt wird: Von einer reinen Sakramentenpastoral über eine gesprächsorientierte Pastoral hin zu systemorientierter Spiritual Care, bei der Seelsorgende ins Behandlungskonzept eingebunden werden – und wie das transparent in Verfahren und Behandlungsverträgen abgebildet sein muss.
Auf Artikel 91
- IDSG: Konkludente Einwilligung als Rechtsgrundlage für Korrespondenz?
- Neue Argumente für die Unterwerfungserklärung nach DSG-EKD
Aus der Welt
- Luca. Gibt’s das immer noch? Anscheinend – und in einer der schönsten Volten der Geschichte hijacked jetzt die Corona-Warn-App die Luca-QR-Codes, so dass man die jetzt auch mit angemessenem Datenschutzniveau zur Kontaktverfolgung nutzen kann. Was allerdings leider nur in drei Bundesländern eine echte Alternative ist.
- Und nochmal aus der Rubrik »gibt’s das immer noch«: Immer noch läuft der Abwehrkampf gegen immer mehr staatliche Überwachung unter dem Vorwand des Kinderschutzes. Die Gesellschaft für Informatik hat eine Stellungnahmen zu den Überwachungsplänen der EU-Kommission veröffentlicht (mit einem sehr nützlichen Fußnotenapparat), und CDU-»Kinderschutzpolitiker« trommeln fleißig für den Überwachungsstaat.
- Die neue ARD/ZDF-Online-Studie ist da mit neuen Zahlen zur Messenger-Nutzung in Deutschland (ab 14 jahren). Keine Überraschung: WhatsApp liegt weiterhin vorne (mit täglicher Nutzung bei 70 Prozent, wöchentlicher bei 81 Prozent). Dann kommt lange nichts, dann Telegram (8 Prozent wöchentlich), Signal (6 Prozent wöchentlich) und Threema (3 Prozent wöchentlich). Datenschutzkonform einsetzbare Messenger bleiben Nische – aber die doppelt so hohe Reichweite von Signal im Vergleich zu Threema sollte zu denken geben bei der Kanalwahl.
- Beim DatenTag 2021 ging es um Einwilligungen – einen lesenswerten Tagungsbericht haben die Datenschutz-Notizen.