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Der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des KDG kommt näher. Die Geburtstagsparty wird organisiert von den fünf nordrhein-westfälischen Caritasverbänden und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. Unter dem Titel Erfahrungsaustausch »Drei Jahre Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz« gibt es praxisnahe Vorträge unter anderem zu Informationspflichten und Auftragsverarbeitung. Besonders interessant dürfte der Beitrag von Bernhard Fessler werden, dem Vorsitzenden Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht, über erste Erfahrungen aus dem kirchlichen Datenschutzgericht. Bis einschließlich heute gibt es auch noch einen Frühbucherpreis. (Offenlegung, weil sich’s gehört: Ich bin als Journalist akkreditiert und komme kostenlos rein; der Hinweis hier wurde weder bezahlt noch als Gegenleistung für die Akkreditierung angeboten.)
Der Ärger um die luca-App hört nicht auf. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht eingesetzt wird – über den Einsatz im Bistum Münster berichtet »Kirche und Leben«. Der Artikel geht auch umfassend auf die vielfältige Kritik ein. Die zuständige Datenschutzbeauftragte des Bistums für die Pfarreien sieht Vorteile, aber auch noch ungeklärtes – etwa die Verantwortlichkeit bei den verschiedenen Schritten des Rückverfolgungsprozesses und die zentrale Datenspeicherung.
Am Donnerstag gab es die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs für die Zuwahl von Einzelpersönlichkeiten ins Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Warum ist das hier Thema? Mit Johannes Norpoth ist der (mutmaßlich) erste hauptberufliche betriebliche Datenschutzbeauftragte ZdK-Mitglied geworden. Eventuell wurde er nicht deswegen gewählt, dennoch herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Beim Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverband ist ein deutlicher Kommentar von Florian Zeindl zur IT-Strategie in Schulen erschienen. Die Ersetzung einer funktionierenden Teams-Umgebung durch eine eigene Videokonferenz-Lösung nach dem Schuljahr 2020/21 sorgt für Ärger und zeigt ziemlich deutlich: Auch wenn man Microsoft nicht mögen muss und es viel zu kritisieren gibt – Software wird nur angenommen, wenn sie funktioniert und bedienbar ist. Besonders ärgerlich ist dabei, dass es bei den bayerischen Hochschulen eigentlich sehr viel Kompetenz dazu gibt, wie man Microsoft-Produkte bei öffentlichen Stellen rechtskonform einsetzt, wie Johannes Nehlsen im Rechtsbelehrungs-Podcast erläutert.
- Ein Klassiker, aber schadet sicher nicht, das zu wiederholen: Braucht eine Facebook-Seite eine Datenschutzerklärung?
- Erfreulich: Der Angemessenheitsbeschluss für Südkorea ist auf der Zielgeraden.
- Gerade gab’s gute Nachrichten für kirchliche Stellen, die luca einsetzen wollen – aber sonst hat die Kontaktverfolgungsapp keinen guten Lauf: 77 IT-Sicherheitsforscher*innen haben eine Gemeinsame Stellungnahme zur digitalen Kontaktnachverfolgung veröffentlicht: »Die mit dem LUCA System verbundenen Risiken erscheinen völlig unverhältnismäßig, da sie den erwarteten Nutzen deutlich überwiegen.«
Kirchenamtliches
- KDSA Ost: Schadenersatz und Erheblichkeitsschwelle
- Bistum Trier: Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Diözese Trier (Seelsorge-PatDSG)
- Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie: Datenschutz beim Einsatz von Windows 10