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Beiträge zur einer partizipativen Kirche – Wochenrückblick KW 15/2021

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Mit dem operativen Kleinklein der bischöflichen Gesetzgebung tut man sich in der kirchlichen Zivilgesellschaft schwer – darüber schreibe ich immer wieder. In den »Salzkörnern«, der Zeitschrift des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, habe ich in der aktuellen Ausgabe deshalb den Beitrag der Gesellschaft Katholischer Publizisten zur Evaluierung des KDG vorgestellt und dabei auch die kirchenpolitische Dimension betont: Die Stellungnahme plädiert »für eine explizite Berücksichtigung der Belange der kirchlichen Zivilgesellschaft im Gesetz. Leider ist es bisher nicht üblich, dass kirchliche Gesetzgebung transparent  und unter Beteiligung der  Betroffenen stattfindet – mit der angekündigten Evaluierung des KDG besteht nun die Chance, auch auf der juristisch-operativen Ebenen die gesetzgeberische Macht von Bischöfen zu teilen und zu kontrollieren. Die scheinbar sehr fachpolitische Stellungnahme ist damit auch ein Beitrag zu einer partizipativeren Kirche.«

Gerade aus diesem Blickwinkel ist es umso mehr zu begrüßen, dass erstmals (?) eine kirchliche Datenschutzaufsicht einen Partizipationsprozess gestartet hat: Die KDSA Nord will ihre Arbeitshilfe zum Datenschutz im Pfarrbüro aktualisieren und bittet um Input. Einsendeschluss ist der 12. Mai.

Mit Blick auf die sonstigen Veröffentlichungen in dieser Woche mache ich mir langsam Sorgen. »Artikel 91« bezeichne ich nämlich gerne als »einziges Blog zum kirchlichen Datenschutz« – und wenn die KDSA Ost so weiter macht, kann ich das so nicht mehr behaupten: Pointiert meldet sich die Aufsicht zu allgemeinen Themen in bester Bloggermanier zu Wort – diese Woche zum pandemischen SNAFU luca-App (»zweifelhaft und demnächst überflüssig«) und ausführlich zur Bürgeridentifikationsnummer (»zum gläsernen Staatsbürger gemacht«). Das ist zwar nur ganz am Rande im Bereich der Aufgaben einer kirchlichen Datenschutzaufsicht – aber es ist wirklich erfrischend, einen klaren bürger*innen-rechtlichen Standpunkt einer katholischen Institution zu hören, bei dem Grundrechte sich nicht auf kirchliche Privilegien und elterliches Erziehungsrecht beschränken.

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GKP-Vorschläge für ein besseres Medienprivileg

Bisher läuft der Prozess der Evaluierung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutzes (KDG) noch sehr im Verborgenen ab. Hätte nicht der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte schon einiges ausgeplaudert, wüsste man bis heute nichts, ein Vierteljahr vor der im Gesetz festgelegten Frist von drei Jahren ab Inkrafttreten.

Ein silbernes Schloss an einem blauen Stahlkasten
Photo by Chris Barbalis on Unsplash

Nun hat die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) einen eigenen Beitrag zur Evaluierung vorgelegt. (Ich bin Mitglied des Vorstands und im Vorstand für die Stellungnahme verantwortlich.) Während die bisher bekannten schon in der Evaluierung befindlichen Punkte vor allem Details und Verfahrensregelungen betreffen, widmet sich die GKP vor allem Themen, die für Medien und Öffentlichkeitsarbeit wichtig sind: Insbesondere das sehr kompakte Medienprivileg soll deutlich verändert werden. Dazu kommen noch einige Kleinigkeiten, die eine Handhabung in kleinen, ehrenamtlich getragenen Vereinen handhabbarer machen.

Die gesamte Stellungnahme ist online verfügbar.

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