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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Digitale Souveränität in Freiburg
Die Erzdiözese Freiburg nutzt Mastodon und Bluesky – ausdrücklich mit dem Argument »Digitale Souveränität statt Algorithmus-Abhängigkeit«. Mit den zusätzlichen Social-Media-Kanälen setzte man verstärkt auf digitale Unabhängigkeit und ethische Kommunikation. Ziel sei es, den digitalen Dialog nach eigenen christlichen Werten und unabhängig von US-Großkonzernen zu gestalten. »Für uns ist die Entscheidung für alternative Netzwerke daher eine Frage der digitalen Verantwortung. Wir wollen Räume mitgestalten, in denen Datenschutz und Souveränität der Nutzenden an erster Stelle stehen«, erläutert Kommunikations-Chef Michael Hertl.
Flankierend bietet das Erzbistum zusammen mit der Katholischen Akademie Freiburg am 17. Juli, 14–17.30 Uhr, einen Fediverse-Workshop an – neben Hertl ist auch Ralf Tauscher von der Mastodon-Instanz freiburg.social dabei.
Schwärzungen und Aufarbeitung
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen (UAK) hat ihren Tätigkeitsbericht für 2025 vorgelegt. Unter anderem erfährt man, dass sich die NRW-UAKs mit dem KDSZ Dortmund und der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten getroffen und über datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Akteneinsicht beraten haben. (Wahrscheinlich handelt es sich dabei um denselben Termin, zu dem ich schon einmal das NRW-Informationsfreiheitsgesetz ohne großen Erfolg bemüht habe.)
Ein konkretes Problem war, dass die UAK vom Bistum zunächst nur geschwärzte Akten erhalten hatte. Die Schwärzungen waren den Angaben zufolge so umfangreich, dass die Akten nicht mehr aus sich heraus verständlich waren. Dazu kamen beschwerliche Rahmenbedingungen: »Zudem konnten die Kommissionsmitglieder Einsicht nur zeitlich limitiert in den Räumen des Generalvikariats nehmen, wobei mehrfach nicht weniger als drei Personen darüber wachten, dass keine Fotografien oder Fotokopien gefertigt wurden. Gestattet waren nur handschriftliche Notizen.«
Nach Beratungen mit dem Generalvikar und den Datenschutzinstitutionen konnte das Verfahren geändert werden, die Kommission kann nun mit ungeschwärzten Akten arbeiten. Was jetzt noch bleibt, ist das sattsam bekannte Problem kirchlicher Akten: »Die Vorgänge sind aus der Sicht der Kommission mitunter unsystematisch und wenig effizient geordnet.«
Streit um Beschäftigtendaten
Die Ruhr-Nachrichten berichten von einem Streit um den Umfang einer Auskunft über Beschäftigtendaten zwischen einer ehemaligen Beschäftigten und einem katholischen Krankenhaus vor dem Arbeitsgericht Herne. Es geht laut dem Bericht um die Frage, in welchem Umfang Auskunft zu erteilen ist – genannt werden Lohn- und Gehaltsunterlagen, Urlaubs- und Fehlzeitenkonten, Arbeitszeitnachweise, E-Mails und digitale Korrespondenz. Aus der Zeitung erfährt man auch, dass in dieser Sache parallel Verfahren vor dem kirchlichen Datenschutzgericht laufen.
In eigener Sache
- Die Gesellschaft katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands, deren stellvertretender Vorsitzender ich bin, hat sich gegen die Pläne zur faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes geäußert. Wir unterstützen den offenen Brief von Frag den Staat. Eine Petition kann man hier mitzeichnen. IFG-Anfragen sind für die Arbeit von Artikel91.eu sehr wichtig – etwa zur Recherche zum Lobbying der Kirchen zu Art. 91 DSGVO.
- Beim Ketteler-Verlag ist die neue Auflage der Checklisten MVG-EKD zum Arbeits-und Mitarbeitendenvertretungsrecht mit Erläuterungen erschienen. Ich steuere eine Checkliste zum Datenschutzkonzept der MAV bei.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Im aktuellen Stiftungsbrief der Stiftung Datenschutz befasst sich Kirsten Bock mit der Frage nach digitalen Rechten für Kinder: »Dabei müssen sich staatliche Schutzpflichten und elterliche Fürsorge mit der informationellen Selbstbestimmung von Kindern vereinbaren lassen, ohne dass dabei Freiheits- und Beteiligungsrechte von jungen Menschen strukturell verkürzt werden.«
Kirchenamtliches
- Zweites Gesetz zur Änderung des KDG: Görlitz, Magdeburg
- KDSZ Frankfurt: Eine Entscheidung des U.S. Supreme Court könnte zur Herausforderung für die europäische Digitalwirtschaft werden
