Schlagwort-Archive: Transparenz

Die Kirche vergisst nicht – Wochenrückblick KW 39/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 39/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Transparenzoffensive in Bayern und Aachen – Wochenrückblick KW 5/2023

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Zum Europäischen Datenschutztag gab es nur eine Äußerung aus der Kirche: Als einziger meldete sich der BfD EKD am Tag selbst zu Wort. Michael Jacob kündigte an, dass sein Schwerpunkt in diesem Jahr auf der Diakonie liegen soll: »Die Diakonie ist sich seit jeher dieser großen Verantwortung beim Umgang mit Gesundheitsdaten bewusst und lebt den kirchlichen Datenschutz in all ihren Einrichtungen und Werken! Zukünftig wollen wir als BfD EKD die Diakonie beim Datenschutz noch stärker als bisher unterstützen und uns ihren Anliegen widmen.« Neben Beratung und Weiterbildung gehört auch die schon zuvor angekündigte Schwerpunktprüfung in evangelischen Krankenhäusern zu den geplanten Maßnahmen.

Es geht voran mit den Amtsblättern! Das Bistum Aachen, das Bistum Eichstätt und das Erzbistum München und Freising veröffentlichen ab diesem Jahrgang ihr Amtsblatt auch online – ein wenig aufwendiger, aber wirkungsvoller Schritt, um kirchliches Regieren und Verwalten transparent zu machen. Bislang von mir unbemerkt hat in jüngerer Vergangenheit auch das Erzbistum Bamberg das Amtsblatt online gestellt, und zwar auch rückwirkend. Damit gibt es nur noch vier Diözesen, in denen sich Gesetzgebung nicht einfach online nachvollziehen lässt: Augsburg, Erfurt, Mainz sowie das Katholische Militärbischofsamt. Auf evangelischer Seite sieht es besser aus: Da ist nur die bayerische Landeskirche derart intransparent.

In der aktuellen Herder-Korrespondenz befasst sich der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing mit der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Dabei geht es ihm auch um die Frage, ob Whistleblowing mit dem kirchlichen Verständnis von Dienstgemeinschaft zu vereinbaren ist. Er erläutert die Frage am Beispiel von Hildegard Dahm, die öffentlich Kardinal Rainer Maria Woelki mit Blick auf seine Kenntnis von Missbrauchsfällen belastet hatte. Thüsing kommt zu dem Schluss, dass Whistleblower-Schutz nicht im Gegensatz zur Dienstgemeinschaft steht: »Aber verhält sich die Frau, die seit Längerem in anderer, leitender Funktion für das Erzbistum tätig ist, wirklich illoyal? Ist eine Frau illoyal, die betont, es sei ihr nie in den Sinn gekommen, auszutreten? Eine Frau, die mit ihrem Gang an die Öffentlichkeit in der Tat etwas riskiert hat, eben weil ihr die Kirche am Herzen liegt?« Daher begrüßt Thüsing, dass das Erzbistum am Ende doch noch auf arbeitsrechtliche Schritte verzichtet hat. Das kirchliche Profil einer Einrichtung zeige sich, so der Arbeitsrechtler mit Verweis auf die Erläuterungen zur neuen Grundordnung, auch im Umgang mit den Mitarbeitern durch den Arbeitgeber. Aus anderer Richtung in eine ähnliche Kerbe schlug diese Woche auch der Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister bei Feinschwarz.

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Kita kontrolliert – Wochenrückblick KW 27/2021

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Die KDSA Nord hat ihre Kita-Querschnittsprüfung abgeschlossen und berichtet knapp darüber. Anlass waren gehäufte Datenpannen-Meldungen aufgrund von Einbrüchen, bei denen Datenträger gestohlen wurden. Die Aufsicht sieht die Kitas auf einem guten Weg. Nachbesserungsbedarf wurde vor allem im Bereich der Vermeidung unberechtigter Nutzung von IT-Systemen und Zugriff auf Daten durch aktuell gehaltene Zugriffsberechtigungen und Löschkonzepte gesehen. Das Instrument der Querschnittprüfung selbst wird auch positiv bewertet angesichts des großen Zuständigkeitsbereichs der Aufsicht. Noch keine Ergebnisse gibt es von den Kita-Prüfungen des Datenschutzzentrums Dortmund und des BfD EKD.

Ob MAV-Vorsitzende zugleich betriebliche Datenschutzbeauftragte sein dürfen, ist momentan noch nicht geklärt – derzeit liegt dem EuGH eine Vorlage vor, die die Kompatibilität eines Betriebsratsvorsitzes mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten umfasst. Mit einer anderen Konstellation hat sich wohl noch niemand befasst, die jetzt im Bistum Passau auftritt: Dort wurde ein Rechtsanwalt als betrieblicher Datenschutzbeauftragter des Bistums bestellt, wie dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen ist. Was nicht im Amtsblatt steht: Bei dem Rechtsanwalt (einem Fachanwalt für Verkehrsrecht) handelt es sich um den Diözesanratsvorsitzenden. § 36 Abs. 7 KDG benennt nur zwei Ausschlussgründe mit einer Soll-Vorschrift (IT-Leitung und Leitung der Stelle). Dennoch ist denkbar, dass hier ein Interessenkonflikt vorliegen könnte – geklärt wird das aber nur im Konfliktfall. Bis dahin bleibt die Personalie nur eine Kuriosität.

… und dann ist noch eine Antwort zur Frage nach der Zentralisierung der EKD-Datenschutzaufsicht eingegangen: Auch die Nordkirche will nicht unters Dach des BfD EKD, teilte mir eine Sprecherin mit. Anscheinend geht es wirklich nur um die Pfalz.

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