Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Wird die evangelische Datenschutzaufsichtslandschaft noch weiter zentralisiert? Bisher gibt es neben dem BfD EKD noch drei weitere Aufsichten: Für die Landeskirche der Pfalz, für die Nordkirche und den Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Im frisch erschienenen Tätigkeitsbereit des BfD EKD wird angekündigt, dass »weitere Gliedkirchen und diakonische Landesverbände Interesse haben, die Datenschutzaufsicht in absehbarer Zeit auf die EKD zu übertragen«. Bekannt war das bisher nur von der Landeskirche der Pfalz. Anfragen bei den anderen Landeskirchen und Diakonien haben ergeben, dass es wohl vorerst auch dabei bleibt: die Diakonie und die Landeskirche Sachsens sowie die Landeskirche Anhalts teilen auf Anfrage mit, dass keine Übertragung geplant sei; Antworten aus der Diakonie Mitteldeutschland und der Nordkirche (die allerdings ohnehin schon eng mit dem BfD EKD verbunden ist) stehen noch aus.
Das Bistum Augsburg verbietet freie WLAN-Hotspots an kirchlichen Gebäuden. Schuld ist (natürlich) der Datenschutz, ergänzt mit Jugendschutz. Überzeugend ist das nicht – auf evangelischer Seite gibt’s Godspot, Freifunk existiert, die EU fördert kommunale offene Netze. Angeführt wird § 8 Abs. 8 S. 1 KDG, demzufolge personenbezogene Daten Minderjähriger, denen »elektronisch eine Dienstleistung oder ein vergleichbares anderes Angebot von einer kirchlichen Stelle gemacht wird«, nur bei Über-16-Jährigen verarbeitet werden dürfen. Würde man diese Interpretation durchhalten, hieße das auch: Alle kirchlichen Angebote im Netz brauchten eine Alterskontrolle; das sieht offensichtlich niemand so, auch nicht das Bistum Augsburg, dessen Webseite und Newsletter ohne Alterskontrolle genutzt werden können, obwohl auch dort (Meta-)Daten der Besucher*innen verarbeitet werden. Wenn man wollte, ginge freies WLAN – mit guten Argumenten, wenn man sich von den genannten Anbietern und Initiativen beraten ließe. Datenschutz wird hier wieder einmal als Verhinderer stark gemacht – das kommentiere ich heute auch bei katholisch.de: »Es ginge also – rechtssicher, datensparsam, frei und offen. Dazu müssten aber die kirchlichen Verantwortungsträger die Chancen des Netzes für die Kirche und seine Bedeutung fürs Gemeinwohl sehen – und nutzen wollen.«
Auf Artikel 91
- Einige Eigenheiten – Tätigkeitsbericht des BfD EKD 2019/2020
- Der UK-Angemessenheitsbeschluss und die kirchlichen Datenschutzgesetze
- Datenverarbeitung auf der Webseite – Ein Spiegel des Datenschutzmanagements
Aus der Welt
- Gleich zwei Landesdatenschutzbeauftragte, die durch ihr beherztes Engagement einigen Einfluss hatten und sich nicht nur Freund*innen damit gemacht haben, gehen. Der Hamburger LfDI Johannes Caspar und die Berliner BDI Maja Smoltczyk geben zum Abschluss noch lesenswerte Interviews – Caspar bei Golem, Smoltczyk bei irights.info.
- Das BSI hat einen IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen herausgegeben, der nicht nur für Kandidierende kompakt und nachvollziehbar eine gute Grundlage für die Absicherung der eigenen IT-Nutzung ist. Auch für Datenschutzschulungen sollte sich dort einiges gut verwendbares Material finden.
- Der BfDI hat nochmal einen bösen Brief wegen Facebook an Bundesbehörden geschickt. Ab Januar 2022 will er jetzt aber wirklich gegen Fanseiten durchgreifen. Bisher knurren die Aufsichten viel, was Facebook angeht (auch die katholischen und evangelischen) – aber so recht beißen will keine. Wenn der BfDI wirklich durchgreifen sollte, könnte sich das recht schnell ändern.