Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Novelle der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung
Seit Mai 2023 arbeitet eine Arbeitsgruppe an der Novellierung der katholischen Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung. Wann die Novelle kommt, ist noch nicht absehbar. In einem internen Papier, das in Mitarbeitervertretungskreisen mittlerweile kursiert, gibt es aber immerhin schon einen Überblick über die Ergebnisse, die bereits erarbeitet wurde. Ein Punkt, der im Papier genannt wird, ist »Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit«. Dazu heißt es knapp: »Es soll eine explizite Regelung zum Datenschutz aufgenommen werden.« Weitere Details gehen aus dem Papier dazu noch nicht hervor – zu erwarten ist, dass eine Regelung analog zu § 79a BetrVG und § 22 Abs. 3 MVG-EKD, also eine Klarstellung, dass die MAV keine eigene verantwortliche Stelle ist.
Unter den Änderungen des Katalogs des Zustimmungsrechts der MAV tauchen keine mit datenschutzrechtlicher Relevanz auf. (Der Entwurf des Beschäftigtendatengesetzes hatte ein Zustimmungsrecht bei der Bestellung der bDSB vorgeschlagen.) Unter den noch nicht abgeschlossenen Punkten taucht aber die Frage nach weiteren Änderungen und einer Erweiterung der Kataloge der Mitwirkungsrechte der MAV auf.
Datenschutz-Musterverträge aus Fulda
Das Bistum Fulda stellt Musterverträge und -datenschutzinformationen für verschiedene typische Verarbeitungen zur Verfügung. Die Musterverträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit und zur Auftragsverarbeitung wurden jetzt aktualisiert, außerdem gibt es ein Hinweisblatt dazu. Auch die unveränderten Informationen und Vorlagen dürften nicht nur in Fulda hilfreich sein: es gibt unter anderem Muster-Datenschutzinformationen zur Nutzung von MS Teams, zu Social-Media-Diensten und für Bewerbungen.
Besonders interessant ist natürlich, wie das Bistum die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Social-Media-Diensten konstruiert: Die »Datenschutzerklärung Social Media Seiten« stützt sich auf eine Aufgabenwahrnehmung im kirchlichen Interesse und begründet es »als ein kirchliches Interesse an der Teilhabe moderner Kommunikationsmittel, um auch auf diesem Wege Informationen und Inhalte aus dem Bistum Fulda anzubieten«. Ansonsten wird Schadensminimierung betrieben – eine Lösung, die durchdacht und pragmatisch wirkt und macht, was geht: »Wir nutzen […] insbesondere nicht die demografischen, interessenbasierten, verhaltensbasierten oder standortbasierten Zielgruppendefinitionen für Werbung, die uns der Betreiber der Social Media Plattform ggf. zur Verfügung stellt. Insgesamt nutzen wir die Social Media Plattform nicht für Werbezwecke. Im Hinblick auf Statistiken, die uns der Anbieter der Social Media Plattform zur Verfügung stellt, können wir diese nur bedingt beeinflussen und auch nicht abschalten. Wir achten aber darauf, dass uns keine zusätzlichen optionalen Statistiken zur Verfügung gestellt werden.«
Diözesen München und Eichstätt gründen IT-Dienstleistungsgesellschaft
Die Diözesen München und Freising sowie Eichstätt haben gemeinsam eine Gesellschaft für die Zusammenarbeit im IT-Bereich gegründet. Die »Conducere Consult GmbH« soll spezialisierte Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit, Datenschutz und IT-Compliance für die beiden Diözesen erbringen und auch für weitere kirchliche Einrichtungen anbieten. »Mit dieser zentralen Plattform bündeln wir Ressourcen und fachliches Know-How unserer beiden Diözesen, um zukunftsfähige, resiliente und anpassungsfähige IT-Infrastrukturen aufzubauen. So können wir den disruptiven Veränderungen im Bereich der Digitalisierung nicht nur begegnen, sondern diese aktiv mitgestalten«, wird der Münchener Ordinariatsdirektor Walter Kurzrock zitiert. Viel mehr Details kann man der Pressemeldung nicht entnehmen – etwa, ob die neue GmbH auch die Trägerschaft für die kirchliche Kollaborations-Plattform Communicare übernehmen wird, für die Eichstätt verantwortlich ist.
In eigener Sache
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Am 18. Dezember 2024, 16.30–19 Uhr, geht es um Bildrechte (Anmeldung auf Anfrage noch möglich), am 29. Januar 2025, 16.30–19 Uhr, um Datenschutz und Social Media (Anmeldung bis 20. Januar). Die Seminare kosten 10 (KI) oder 20 Euro.
Auf Artikel 91
- –
Aus der Welt
- Carlo Piltz bespricht ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn, das auch für Mitarbeitervertreter*innen beruhigend sein kann: kein DSGVO-Schadenersatzanspruch gegenüber Betriebsratsmitglied, wenn dieses in Wahrnehmung des Betriebsratsamtes handelt.
Kirchenamtliches
- Bistum Fulda:
- Erzbistum Hamburg: Gesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Aufarbeitungskommission im Rahmen der unabhängigen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Hamburg sowie für Forschungszwecke
- Erzbistum Köln: Änderung der Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)
Whats App „im kirchlichen Interesse“ mit ein wenig Feigenblättern als Garnitur. Gemeinsame Verantwortlichkeit, am Ende noch bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten gegenüber Minderjährigen….
Es scheint, der Blog muss umbenannt werden: Ein „kirchlicher Datenschutz“ hat damit wohl aufgehört zu existieren.
Ist das Bistum Fulda eigentlich ähnlich rege beim Erlassen einer Schuldatenschutzverordnung? Gibt es die schon?
Eine kirchliche Norm für den Schuldatenschutz ist mir in Fulda nicht bekannt. Wenn ich mir aber anschaue, wie das aussieht, wo es die gibt, finde ich das aber nicht sonderlich schlimm. Bereichsregelungen (wie der Schuldatenschutz in Hamburg und Osnabrück tendieren dazu, Betroffenenrechte eher einzuschränken als auszubauen.
Ach so. Ne, dann lassen wir sowas lieber weg.
Dann lassen Sie es uns wie das Bistum Fulda machen.
Das teilt Schulverträge aus, die noch auf der KDO beruhen.
Stützt sich darin für Datenverarbeitungen im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgabe auf die Generalklausel „zur Erfüllung seiner Aufgaben“.
Legt dem noch ein „insbesondere“ bei (zur Erfüllung dieser Aufgaben, aber auch für alle anderen Zwecke, die uns einfallen).
Und ist großzügig gegenüber Betroffenen, indem es ihnen bereichsspezifische Durchführungs- (sprich: Schutz-) Bestimmungen erspart.
Da passt das kirchenspezifische Interesse an WhatsApp dann in die Reihe.