Die Schonzeit ist vorbei. Das ist der Grundtenor im heute veröffentlichten Bericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die nordrhein-westfälischen Bistümer für 2019. Immer wieder wird darin betont, dass nach dem von Beratung und Information geprägten Jahr der KDG-Einführung 2018 die Regelungen des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutzes ab 2019 von der Aufsicht scharf geschaltet werden.

Im Berichtszeitraum wurden erst im vierten Quartal Geldbußen verhängt – zweimal für das Offenlegen von Gesundheitsdaten, einmal für das Versäumnis, eine Datenpanne zu melden. Über die neue Härte bei der Aufsicht hinaus gibt es vieles, was sich schon in anderen Berichten abgezeichnet hat. Besonders interessant sind drei Informationen: Zur Familienforschung, zum Patient*innendatenschutz und zum Kirchlichen Datenschutz-Modell.
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