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Machtasymmetrien begegnen: Rezension von Rost, »Standard-Datenschutzmodell«

Wer glaubt, mit Martin Rost mal eben schnell die Anwendung des Standard-Datenschutzmodell lernen zu können, bekommt schon ganz am Anfang den Wind aus den Segeln genommen – obwohl sein Buch mit 224 Seiten recht kompakt bleibt: »Selbstverständlich verspreche ich nicht, dass ein wirksamer Datenschutz mit wenig Aufwand durch das SDM umsetzbar ist. Nein, vielmehr ist das Gegenteil der Fall: Das SDM zeigt auf, welch unbestreitbar hoher Aufwand zu betreiben ist, um wirksamen Datenschutz gemäß DSGVO zu erreichen.«, heißt es im Vorwort von »Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) – Einführung, Hintergründe und Kontexte zum Erreichen der Gewährleistungsziele«.

Cover von Rost: SDM
Martin Rost: Das Standard-Datenschutzmodell (SDM) – Einführung, Hintergründe und Kontexte zum Erreichen der Gewährleistungsziele, Springer Vieweg 2022, xi, 224 S., 59,99 Euro.

Wer sich dennoch darauf einlässt, mit Rost die Methodik zu verstehen statt nur Checklisten abzuarbeiten, wird dabei von einem der Entwickler und profundesten Kenner des SDM begleitet. Der Autor beschränkt sich dabei nicht auf die rein operative Anwendung oder die strategische Planung: Das Praxis-Buch ist zugleich eine Streitschrift für einen grundrechtlich fundierten Datenschutz.

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Die Schonzeit ist vorbei: Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzzentrums NRW

Die Schonzeit ist vorbei. Das ist der Grundtenor im heute veröffentlichten Bericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die nordrhein-westfälischen Bistümer für 2019. Immer wieder wird darin betont, dass nach dem von Beratung und Information geprägten Jahr der KDG-Einführung 2018 die Regelungen des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutzes ab 2019 von der Aufsicht scharf geschaltet werden.

Im Berichtszeitraum wurden erst im vierten Quartal Geldbußen verhängt – zweimal für das Offenlegen von Gesundheitsdaten, einmal für das Versäumnis, eine Datenpanne zu melden. Über die neue Härte bei der Aufsicht hinaus gibt es vieles, was sich schon in anderen Berichten abgezeichnet hat. Besonders interessant sind drei Informationen: Zur Familienforschung, zum Patient*innendatenschutz und zum Kirchlichen Datenschutz-Modell.

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Tätigkeitsbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten Nordwest erschienen

Am Mittwoch hat der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Nordwest-Bistümer Andreas Mündelein seinen Tätigkeitsbericht für 2019 veröffentlicht. Nach seinem Kollegen für die Ost-Bistümer, der schon vor einigen Monaten veröffentlicht hat, ist das der zweite Bericht der kirchlichen Aufsichten.

Der Bericht kommt weitgehend ohne Überraschungen aus; die »Verunsicherungen, der Medienrummel und die gesamtkirchlichen Irritationen haben sich im Laufe des Berichtszeitraums 2019 nicht weiter fortgesetzt.« Beratungsnachfragen stagnieren auf hohem Niveau, Beschwerden und Meldungen von Datenpannen haben aber zugenommen. (Beschwerden +18,75 Prozent, Meldungen +73,30 Prozent, Prüfungen +90,67 Prozent; absolute Zahlen fehlen leider.) Positiv würdigt der DDSB, dass anlasslose Prüfungen ein gestiegenes Datenschutzbewusstsein gezeigt haben.
Social Media wird immer noch kritisch gesehen.

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