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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Informationspflichten und AV-Verträge nach neuem DSG-EKD
Die erste Handreichung, die der BfD EKD auf das neue DSG-EKD hin aktualisiert hat, ist die Arbeitshilfe zur Umsetzung von Informationspflichten. Hier dürfte in der Praxis sich sehr viel ändern, weil Informationen nun auch im evangelischen Datenschutz bei Erhebung und nicht erst auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Eine große Frage ist, wie die Informationen zur Verfügung zu stellen sind; § 17 DSG-EKD verwendet hier die Formulierung »in geeigneter und angemessener Weise Zugang eröffnen«. Der BfD EKD legt das so aus, dass ein Vorhalten in elektronischer Form und ein Link darauf in den meisten Fällen geeignet und angemessen ist. »Dabei ist darauf zu achten, dass die Informationspflichten klar von der Datenschutzerkärung, die jede Internetseite enthalten muss, abgegrenzt werden.« Ein Medienbruch sei zwar zu vermeiden, aber je nach Situation zulässig oder sogar geboten.
Sehr hilfreich sind Musterformulierungen für Datenschutzinformationen im Anhang, auch wenn die längst nicht alle Verarbeitungen abdecken können. (Eine umfassende, dadurch aber weniger in die Tiefe als diese Detailbohrung gehende Checkliste zum neuen DSG-EKD habe ich veröffentlicht.)
Ebenfalls diese Woche wurde dann die zweite erneuerte Vorlage veröffentlicht: Ein Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag, das jetzt ohne Zusatzerklärung zur Unterwerfung auskommt.
Beim Evangelischen Kirchentag war ein Schwerpunkt des LuKi e.V. digitale Nachhaltigkeit. Dazu wurde eine sehr unterstützenswerte Resolution eingebracht, die leider nicht die erforderlichen 1500 Unterschriften erreicht hat, um als Resolution des Kirchentags zu gelten. (Offenlegung: Ich bin Mitglied im LuKi und habe die Resolution unterstützt.) Ziel ist es, digitale Nachhaltigkeit als kirchlichen Auftrag zu definieren:
»Die digitale Transformation stellt nicht nur technische, sondern zutiefst ethische und gesellschaftliche Fragen. Sie sollte nach den Prinzipien der christlichen Sozialethik (Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl) gestaltet werden um weltweite Gerechtigkeit, Teilhabe und Ermächtigung zu fördern und digitale Spaltung zu überwinden.«
Als erster Schritt soll eine Selbstzertifizierung durch das LuKi-Projekt stehen. Über diese Selbstzertifizierung und die Ziele digitaler Nachhaltigkeit habe ich im vorigen Jahr mit dem Projekt-Organisator Jonathan Berschauer gesprochen, nach dem Kirchentag gibt’s im LuKi-Blog ein Fazit zum Engagement für digitale Nachhaltigkeit in Hannover.
Synodale Gesetzgebung in Limburg
Das Bistum Limburg hat jetzt eine Ordnung für den Gesetzgebungsprozess. Für katholisch.de habe ich mit Peter Platen gesprochen, dem Leiter der Rechtsabteilung der Diözese. Vorgesehen ist, dass auch überdiözesane Gesetzgebungsprozesse durch ein dann allerdings verkürztes Verfahren begleitet werden. Beim KDG kann’s aber knapp werden: »Bevor es hier in Limburg losgehen kann, muss noch der für das Verfahren zentrale „Ständige Ausschuss“ eingerichtet werden. Ich rechne damit, dass wir das im Laufe des ersten Halbjahres schaffen. Dann wird sich zeigen, welche aktuellen Gesetzgebungsprojekte auf DBK-Ebene noch begleitet werden können.« Die Ergebnisse des KDG-Anhörungsprozesses sollen schon im Sommer zusammengeführt werden zu einer konsolidierten, grundsätzlich beschlussfertigen Fassung.
Beichtgeheimnis in Washington in Gefahr
Im US-Bundesstaat Washington müssen Geistliche Missbrauch staatlichen Behörden melden. Das Gesetz sieht keine Ausnahmen für Beicht- und Seelsorgegeheimnis vor. Die katholische Konferenz des Staats protestiert und sieht das Gesetz als Verletzung der Verfassung an. Gemäß dem ersten Zusatzartikel darf der Staat die freie Ausübung von Religion nicht beeinträchtigen. Das geschehe aber mit diesem Gesetz:
»With this law, the State of Washington is specifically targeting religious conduct by inserting the government into the Catholic tradition, namely, the highly defined ritual of the Sacrament of Reconciliation. The state is now requiring priests to violate an essential element of the rite, the confidential communication between the priest and penitent in which the absolution of sin is offered.«
Das Justizministerium auf Bundesebene kündigte unterdessen eine Untersuchung des von ihm ausdrücklich als »anti-Catholic« bezeichneten Gesetzes an: »The Civil Rights Division will investigate the apparent conflict between Washington State’s new law with the free exercise of religion under the First Amendment, a cornerstone of the United States Constitution.«
Social-Media-Ethikkodex für Bosnien und Herzegowina
Die Bischofskonferenz für Bosnien und Herzegowina hat einen Social-Media-Ethikkodex verabschiedet. Ziel ist eine »umsichtige, glaubwürdige und verantwortungsvolle« Kommunikation, die Evangelisierung und der Aufbau einer Gemeinschaft, nicht die Verursachung von Spaltung oder Skandal: »Die Kommunikation sollte von einem Geist der Liebe, des Verständnisses, der Vergebung und der Hoffnung geprägt sein, nicht von Verurteilung.« Der Kodex ähnelt grundsätzlich dem schon etwas älteren polnischen Vorbild, ist aber deutlich positiver formuliert.
Zum Kodex gehören Regelungen zum Schutz von Menschen und ihren Rechten. Bei Kontaktanfragen von Minderjährigen müssen die Eltern informiert werden und einwilligen. Ein eigener Paragraph widmet sich Diskretion und Vertraulichkeit. Vertraulich erlangte Informationen dürfen nicht in sozialen Netzen verwendet werden (§ 8 Abs. 1), über konkrete Personen oder Fälle darf im öffentlichen Raum nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre gesprochen werden, insbesondere braucht es dafür eine ausdrückliche und schriftliche Einwilligung (Abs. 3).
In eigener Sache
- Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit in Gesundheits- und Sozialwesen, Kirche & Non-Profits von Althammer & Kill bin ich wieder mit einem Workshop zu den Novellen der kirchlichen Datenschutzgesetze dabei. (10. bis 12. September 2025 in Hannover, ab 890 Euro)
- Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Am 9. Juli 2025, 9.30–11.30 Uhr, geht es um KI-Kompetenz (15 Euro, Anmeldeschluss 25. Juni 2025), am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr gibt es das Seminar zu Bildrechten (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025).
Auf Artikel 91
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Aus der Welt
- Ein Betriebsratsvorsitzender hatte umfangreich Beschäftigtendaten an seine private E-Mail-Adresse weitergeleitet. Wegen einem groben Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflichten durfte er seines Amts enthoben werden, hat das LAG Hessen entschieden (Beschluss vom 10. März 2025 – 16 TaBV 109/24). Carlo Piltz stellt die Entscheidung vor, die auch im kirchlichen Arbeitsrecht relevant ist.
- Das Standard-Datenschutzmodell erscheint auf den ersten Blick fordernd, wenn nicht überfordernd. Einen kundigen Einblick in die Anwendung des SDM gibt Heiko Roth auf LinkedIn.