Die katholischen Aufsichten liefern: Binnen einer Woche wurden die auch hier problematisierten Unklarheiten beim Umgang mit dem Brexit-Abkommen mit Auftragsverarbeitung geklärt. (Die evangelischen Aufsichten müssen nicht tätig werden, weil das Problem dort nicht besteht.) Die KDSA Ost hat zudem noch eine Serviceoffensive angekündigt: In diesem Jahr wird es offene Videosprechstunden geben: »Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, das wir als Datenschutzaufsicht gerne versuchen werden auf Ihre Fragen zu antworten, aber grundsätzlich keine Produktempfehlungen abgeben können und dürfen.«
Auf den ersten Blick nicht datenschutzrelevant, auf den zweiten ganz gundsätzlich dann doch: Jona Hölderle hat im Sozialmarketing-Blog in einer beeindruckenden Fleißarbeit Daten zu den größten Nonprofits Deutschlands in Wikidata eingepflegt und ausgewertet. Wenig überraschend, in dieser Deutlichkeit dann aber doch sehr deutlich: Viele der umsatz- und spendenstärksten Organisationen sind kirchliche, viele von Orden getragene Sozial- und Krankenhauskonzerne – und da kommt dann der Datenschutz ins Spiel: Für den Geltungsbereich des Ordensdatenschutzgesetzes gibt es drei Jurist*innen in Teilzeit für die Aufsicht, unter ihnen der ohnehin schon überlastete Jupp Joachimski. Können die wirklich wirksam Milliardenkonzerne beaufsichtigen?
Auf Artikel 91
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- Corona und Schrems II: Das war 2020
Aus der Welt
- Das Vereinigte Königreich wird erstmal datenschutzrechtlich nicht als Drittland behandelt. Aber ist das überhaupt rechtens? Der emeritierte Professor für Internationales Recht mit Schwerpunkt Datenschutzrecht Douwe Korff zeigt sich skeptisch. Anderer Ansicht sind die Kremer-Rechtsanwälte, die in ihrer völkerrechtlichen Bewertung zum gegenteiligen Schluss kommen.
- WhatsApp kündigt eine verschärfte und erzwungene Daten-Kooperation mit seiner Mutter Facebook an. Was genau da passiert, hat Ars Technica im Detail aufgeschrieben. Signal unterdessen verzeichnet enormes Wachstum, nachdem Elon Musk und Edward Snowden sich noch einmal für den Dienst ausgesprochen haben. Pech für evangelische Nutzer*innen: Der DSB-EKD zählt ihn mit »Datenschutzbedenken« unter die Tools, deren Anwendung nicht empfohlen wird – wegen der Verarbeitung der Daten außerhalb des DSGVO-Gebiets.
- Was darf eigentlich im Intranet an personenbezogenen Daten zu Mitarbeitenden veröffentlicht werden? Damit haben sich die Datenschutz-Notizen beschäftigt.
- »Bring your own device« ist bei kirchlichen Stellen offiziell nicht gern gesehen, durch die oft mangelhafte Ausstattung aber üblich; bei Ehrenamtlichen dürfte etwas anderes als BYOD die große Ausnahme sein. Welche Rechte Verantwortliche haben, erläutert Dr. Datenschutz: Dürfen Unternehmen BYOD-Geräte der Mitarbeiter untersuchen? (Das bei der rechtlichen Regelung von IT-Angelegenheiten immer sehr vorbildliche Bistum Würzburg hat im Dezember-Amtsblatt eine Dienstvereinbarung zu BYOD veröffentlicht.)
Kirchenamtliches
- Katholisches Datenschutzzentrum Dortmund: Meldeprozess zusätzlich abgesichert und benutzerfreundlich
- Katholisches Datenschutzzentrum Frankfurt: Wir suchen Sie! (Dezember 2020)
- KDSA Nord: Brexit Handelsabkommen II – BESCHLUSS DER KONFERENZ DER DIÖZESANDATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
- Katholisches Datenschutzzentrum Dortmund: Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten fasst Beschluss zu Folgen des Brexits im kirchlichen Bereich
- KDSA Ost: Datenverarbeitungen im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
- KDSA Ost: Neu: KDSA Video-Sprechstunde