Evangelische Netze – Wochenrückblick KW 45/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 45/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

BfD EKD stellt sich und sein Netzwerk vor

In der aktuellen Ausgabe der PinG stellt sich der BfD EKD mit einem Beitrag über die Strukturen und Aufgaben einer spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörde im Bereich der evangelischen Kirche vor. Der Beitrag ist deskriptiv und enthält für Leser*innen der Tätigkeitsberichte fast nichts Neues. Auffällig ist, dass das Thema Bußgeld komplett ausgespart wird.

Neu ist eine beispielhafte Liste von Interessensvertretungen, in denen sich der BfD EKD engagiert: Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V., Gesellschaft für Informatik (GI) e. V., Allianz für Cybersicherheit und Virtuelles Datenschutzbüro. Beim Virtuellen Datenschutzbüro sind auch die anderen spezifischen Aufsichten dabei. Bei der Allianz für Cybersicherheit scheint der BfD EKD die einzige beteiligte kirchliche Aufsicht zu sein, dafür ist die Landeskirche Bayern mit dem Landeskirchenamt und dem Diakonischen Werk vertreten. (Katholischerseits ist das Generalvikariat in Münster und die Diözese Eichstätt Mitglied der Allianz.)

KDSA Ost kündigt Prüfung zur Nutzung von Doctolib an

Die KDSA Ost verweist auf das Gutachten zu Doctolib von Thilo Weichert für das Netzwerk Datenschutzexpertise. Ganz zum Schluss kommt noch eine Ankündigung, die sich kirchliche Gesundheitseinrichtungen in den Ost-Bistümern zu Herzen nehmen sollten: »Die KDSA Ost wird das Gutachten zum Anlass nehmen bei Katholischen Einrichtungen den Einsatz von Doctolib zu erfragen.«

Kein politisches Microtargeting auf der Grundlage von Religion

Im Trilog zwischen EU-Parlament, Ministerrat und Kommission haben sich die Verhandlungsführenden am Montag auf einen Kompromiss zu neuen Regeln zu Transparenz bei politischer Werbung geeinigt. Ein Komplettverbot von Microtargeting konnte nicht erreicht werden, immerhin aber soll das Targeting auf der Grundlage besonderer Kategorien personenbezogener Daten ausgeschlossen werden – damit auch ein Targeting auf Grundlage der Kategorie Religion. Ausführlich wird der Kompromiss bei Heise erläutert.

EKBO datensparsamer im Intranet

Die EKBO hat weitere Veränderungen in der Anmeldeprozedur ihres Intranets vorgenommen. Ab sofort ist nur noch das Geburtsjahr, nicht mehr das komplette Geburtsdatum erforderlich. Damit ist einer der zentralen Kritikpunkte des BfD EKD aus der Welt geschafft, der zuletzt noch im Raum stand. Über die Arbeiten an den BfD-EKD-Beanstandungen hatte ich zuletzt im Juli berichtet. Damals sah das Landeskirchenamt das Geburtsdatum noch als erforderlich bei Namensgleichheiten an. Im internen Newsletter vom 7. November, der mir vorliegt, informiert das Landeskirchenamt nun über die Änderungen: »Die Erhebung des Geburtsdatums dient dem Jugendschutz und der Identitätsfeststellung, insbesondere bei Namensgleichheit. Nach Abwägung mit dem Datenschutz und Beratung durch den Beauftragten des Datenschutzes der EKD, verzichten wir ab sofort auf die Erhebung von Tag und Monat.« Künftig werde intern einheitlich der 1. Januar des Geburtsjahres als Geburtsdatum gespeichert.

In Belgien nichts Neues zum Kirchenbuch-Löschen

Im September ist die Debatte nach dem Umgang mit Löschbegehren zu Taufeinträgen in belgischen Kirchenbüchern aufgekocht. Neues gibt es dazu nicht, weder die parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission noch die Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht wurden bisher beantwortet. Der hpd fasst den aktuellen Stand noch einmal zusammen.

In eigener Sache: Bildrechte und Datenschutz in der Jugendarbeit

  • Am 12. Dezember, 16.30 bis 18 Uhr, findet bei JHD|Bildung ein Webinar zu Bild- und Persönlichkeitsrechten in der Jugendarbeit statt. Die Anmeldung ist bis zum 28. November möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
  • Am 24. Januar, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich ebenfalls für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 10. Januar möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)

Auf Artikel 91

  • Ich habe mich dafür interessiert, wie der Europäische Datenschutzbeauftragte die Nutzung von Twitter, YouTube und LinkedIn rechtfertigt. Über einen erfolgreichen Informationsfreiheits-Antrag habe ich Hinweise auf öffentlich zugängliche Informationen dazu bekommen – und was nicht öffentlich ist, weil es das nicht gibt: die Datenschutzfolgenabschätzung.
  • Gute Nachrichten von Signal: Künftig soll eine Nutzung ohne an alle offengelegte Telefonnummer-Nutzung möglich sein. Damit würde Signal als Teil eines Organisations-Kommunikationsmixes deutlich attraktiver. Hintergründe berichtet netzpolitik.org.

Kirchenamtliches

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