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Wo ist eigentlich das Nürnberger Datenschutzzentrum? – Wochenrückblick KW 36

Nach dem kurzen Aufflackern von Aktivismus um Schrems II herum ist es ziemlich still geworden von offizieller Seite – seit Wochen keine öffentliche Äußerung der kirchlichen Datenschutzaufsichten mehr. Grund genug, um einer weiteren Stille nachzuspüren: In der vergangenen Woche ging es schon mal um den bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten, dessen reguläres Ende der Dienstzeit – 30. September – immer näher rückt.

Immer noch gibt es weder eine Ausschreibung noch eine Nachricht – und war da nicht noch etwas? Richtig: 2018 hatte die Freisinger Bischofskonferenz auf ihrer Frühjahrsvollversammlung folgendes beschlossen:

Die Freisinger Bischofskonferenz errichtet in Nürnberg ein kirchliches Datenschutzzentrum, das als unabhängige kirchliche Behörde die Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrnehmen wird.

Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz: Frühjahrsvollversammlung der bayerischen Bischöfe in Augsburg vom 14. bis 15. März 2018

Bisher ist noch nichts darüber bekannt, wann es so weit sein wird – Anfragen laufen.

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Messenger: Bistum Würzburg regelt Broadcast-Listen

Messenger waren lange das Aufregerthema im kirchlichen Datenschutz: Meldungen über Komplettverbote von Messenger-Diensten wie aus dem Erzbistum Berlin oder auch nur explizite Verbote der Nutzung von WhatsApp haben 2018 für Empörung gesorgt (BDKJ Freiburg: »#whatsappthefuck!«).

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Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt; WhatsApp bleibt verboten (und wohl trotzdem genutzt), unterschiedliche Bistümer haben verschiedene präferierte Messenger (z. B. Threema in Freiburg und Wire in Berlin). Weitgehend unbemerkt hat das Bistum Würzburg bereits im Februar eine Dienstanweisung zur Nutzung von Messengern im Amtsblatt veröffentlicht (Jg. 166/Nr. 02 vom 20. Februar 2020, S. 42f.). Dort wird vieles wie anderswo geregelt (grundsätzliches Verbot, Bistum erlaubt explizit Dienste und eventuelle Ausnahmen). Zusätzlich gibt es aber eine nützliche Regelung, die es so (meines Wissens) bisher nirgends gibt: Eine explizite Regelung für Broadcast-Listen, die damit WhatsApp immerhin ein wenig möglich macht.

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