Schlagwort-Archive: Evangelische Kirche im Rheinland

WhatsApp-Seelsorge – Wochenrückblick KW 19/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 19/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Nach Beanstandung durch Aufsicht: EKBO-Intranet auf dem Weg der Besserung

Bei der vom BfD EKD in seinem neuen Tätigkeitsbericht aufgrund umfangreicher Datenabfrage bei der Intranet-Registrierung bemängelten Landeskirche handelt es sich wie schon vermutet um die EKBO. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin, dass man davon ausgehe, dass sich der Bericht auf ihre Landeskirche beziehe. Das EKBO-Intranet ist unter der URL info-gemeinsam.ekbo.de erreichbar. Eine Sprecherin der EKiR teilte dagegen mit, dass ihr – augenscheinlich auf derselben Software basierendes – Intranet nicht im Tätigkeitsbericht erwähnt wird.

Die Anmeldemaske des EKBO-Intranets auf einem Smartphone-Bildschirm. Deutlich ist zu erkennen, dass ein Geburtsdatum einzugeben ist.
Immer noch Pflicht: das Geburtsdatum
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TTDSG, Teilkirchenaustritt und Landeskirchenrecht – Wochenrückblick KW 3/2022

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Nach dem BfD EKD hat nun mit dem Katholischen Datenschutzzentrum Dortmund auch die erste katholische Aufsicht eine FAQ-Liste zum TTDSG veröffentlicht, und wie bei der evangelischen Liste ist auch diese weitgehend überraschungsfrei bei großen Überschneidungen beider Listen. Bei der Frage nach der zuständigen Aufsichtsbehörde spricht sich das KDSZ Dortmund klar dafür aus, dass die kirchliche Aufsicht zuständig ist, sich um die datenschutzrechtlichen Aspekte bei Telemedien kirchlicher Stellen zu kümmern. Was genau das in der Praxis heißt, wird sicher noch interessant, auch im Zusammenspiel mit den Landesmedienanstalten als Telemedien-Aufsichtsbehörden. Die Aufgabenzuweisung an den BfDI im Bereich der Telekommunikation soll laut FAQ-Liste auch im kirchlichen Bereich gelten. Kirchliche Stellen als Telekommunikationsanbieter dürfte es entweder fast keine geben oder sehr viele – dann nämlich, wenn Arbeitgeber Pflichten als Telekommunikationsdienstleister treffen sollten, wenn sie Angestellten betriebliche Kommunikation auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Das ist aber noch keineswegs klar, wie auch die FAQ-Liste betont.

Während die Bremische Evangelische Kirche umfangreiche neue Ausführungsverordnungen in ihr Datenschutzrecht aufgenommen hat, gibt es bei der Evangelischen Kirche im Rheinland nur kosmetische Änderungen in der Durchführungsverordnung: Betroffenenrechte bezüglich privaten Kontaktdaten in Anschriftenverzeichnissen wurden präzisiert, beim Patient*innendatenschutz ist das Widerspruchsrecht deutlicher formuliert worden.

Bei den katholischen Datenschutzgerichten gibt es Neues: Die Entscheidung der zweiten Instanz zum »Teilkirchenaustritt« (16.09.2021 – DSG-DBK 05/2020) ist veröffentlicht worden und bestätigt die hier schon besprochene Entscheidung der ersten Instanz in vollem Umfang. Noch ohne Volltext wurde eine interessante Entscheidung der ersten Instanz angekündigt (09.12.2021 – IDSG 03/2020), der zufolge die Angabe, Vorsitzender eines »öffentlichen katholischen Vereins« zu sein, zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehört. Hier darf man auf die Begründung gespannt sein – die Tatsache der Vorstandschaft enthält kaum mehr als die bloße Kirchenzugehörigkeit, die gerade von den besonderen Kategorien ausgenommen ist. Je nach Begründung könnte diese Entscheidung für alle kirchlichen Vereine interessante Probleme aufwerfen.

In Sachen Prüfung des alt-katholischen Bistums durch die LDI NRW gibt es leider endgültig nichts Neues: Der Zugang zu den Entscheidungsgründen wurde abgelehnt, da die Prüfung lediglich ruhe. Derweil hat der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte eine Informationsoffensive gestartet – seine Webseite hat jetzt einen Bereich »Aktuelles«, und der BfD EKD hat Jobs im Angebot, das KDSZ Dortmund auch.

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