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Neue Rechtsgrundlagen für Akteneinsicht zur Aufarbeitung

Die Bistümer Osnabrück und Trier haben Rechtsgrundlagen für Einsichts- und Auskunftsrechte in Personalakten von Klerikern geschaffen, um Aufarbeitung zu erleichtern. In den aktuellen Amtsblättern haben die Bischöfe Ackermann und Bode zusätzlich zur hier schon besprochenen Personalaktenordnung jeweils ein Gesetz erlassen, das die in der PAO schon allgemein festgeschriebene Datenweitergabe für Kleriker und zur Aufarbeitung spezifiziert.

Sieht aus wie ein Hängeregister mit Akten, ist aber ein Plattenschrank
(Symbolbild, Photo by Mr Cup / Fabien Barral on Unsplash)

Auch wenn es sich anscheinend hier nicht um eine Parallelgesetzgebung handelt, die von der Bischofskonferenz vereinbart und in allen Bistümern umgesetzt werden soll, sind die Kernregelungen weitgehend identisch – und weisen auch eine gewisse Übereinstimmung mit der im Sommer neu eingeführten Aufarbeitungsrechtsgrundlage im DSG-EKD auf. (Einen ersten knappen Überblick gab es bereits gestern von mir auf katholisch.de.)

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