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IDSG: Wertung und Wahrheit, Ordensdatenschutz, ewige Archive und lebenswichtiges Interesse

Einige Zeit war Ruhe bei den kirchlichen Datenschutzgerichten. Jetzt wurden gleich vier Entscheidungen des IDSG auf einen Schlag veröffentlicht. Weiterhin gibt es klare Tendenzen, was eigentlich vor Gericht kommt: Streitträchtig sind Beschäftigungsverhältnisse, Sorgerechtsfragen und der Gesundheitsbereich – und Kombinationen davon.

Titelseiten von den vier besprochenen IDSG-Entscheidungen

Nachdem nun über 30 Entscheidungen bekannt sind, sind die großen Linien des Gerichts klar, Fragen nach Zuständigkeit, Befugnissen und wem eigentlich Datenschutzverstöße zuzuordnen sind, wird mit großer Konstanz entschieden. Zugleich fehlt es immer noch an Entscheidungen, die die großen Rätsel des kirchlichen Datenschutzes – wann braucht eine Einwilligung keine Schriftform, was ist kirchliches Interesse, wie funktioniert gesetzesübergreifende gemeinsame Verantwortlichkeit – klären. Immerhin: Eine in KDG wie DSGVO wenig genutzte Rechtsgrundlage spielt in dieser Runde eine Rolle.

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TTDSG, Teilkirchenaustritt und Landeskirchenrecht – Wochenrückblick KW 3/2022

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Nach dem BfD EKD hat nun mit dem Katholischen Datenschutzzentrum Dortmund auch die erste katholische Aufsicht eine FAQ-Liste zum TTDSG veröffentlicht, und wie bei der evangelischen Liste ist auch diese weitgehend überraschungsfrei bei großen Überschneidungen beider Listen. Bei der Frage nach der zuständigen Aufsichtsbehörde spricht sich das KDSZ Dortmund klar dafür aus, dass die kirchliche Aufsicht zuständig ist, sich um die datenschutzrechtlichen Aspekte bei Telemedien kirchlicher Stellen zu kümmern. Was genau das in der Praxis heißt, wird sicher noch interessant, auch im Zusammenspiel mit den Landesmedienanstalten als Telemedien-Aufsichtsbehörden. Die Aufgabenzuweisung an den BfDI im Bereich der Telekommunikation soll laut FAQ-Liste auch im kirchlichen Bereich gelten. Kirchliche Stellen als Telekommunikationsanbieter dürfte es entweder fast keine geben oder sehr viele – dann nämlich, wenn Arbeitgeber Pflichten als Telekommunikationsdienstleister treffen sollten, wenn sie Angestellten betriebliche Kommunikation auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Das ist aber noch keineswegs klar, wie auch die FAQ-Liste betont.

Während die Bremische Evangelische Kirche umfangreiche neue Ausführungsverordnungen in ihr Datenschutzrecht aufgenommen hat, gibt es bei der Evangelischen Kirche im Rheinland nur kosmetische Änderungen in der Durchführungsverordnung: Betroffenenrechte bezüglich privaten Kontaktdaten in Anschriftenverzeichnissen wurden präzisiert, beim Patient*innendatenschutz ist das Widerspruchsrecht deutlicher formuliert worden.

Bei den katholischen Datenschutzgerichten gibt es Neues: Die Entscheidung der zweiten Instanz zum »Teilkirchenaustritt« (16.09.2021 – DSG-DBK 05/2020) ist veröffentlicht worden und bestätigt die hier schon besprochene Entscheidung der ersten Instanz in vollem Umfang. Noch ohne Volltext wurde eine interessante Entscheidung der ersten Instanz angekündigt (09.12.2021 – IDSG 03/2020), der zufolge die Angabe, Vorsitzender eines »öffentlichen katholischen Vereins« zu sein, zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehört. Hier darf man auf die Begründung gespannt sein – die Tatsache der Vorstandschaft enthält kaum mehr als die bloße Kirchenzugehörigkeit, die gerade von den besonderen Kategorien ausgenommen ist. Je nach Begründung könnte diese Entscheidung für alle kirchlichen Vereine interessante Probleme aufwerfen.

In Sachen Prüfung des alt-katholischen Bistums durch die LDI NRW gibt es leider endgültig nichts Neues: Der Zugang zu den Entscheidungsgründen wurde abgelehnt, da die Prüfung lediglich ruhe. Derweil hat der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte eine Informationsoffensive gestartet – seine Webseite hat jetzt einen Bereich »Aktuelles«, und der BfD EKD hat Jobs im Angebot, das KDSZ Dortmund auch.

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DSG-EKD-Kommentar in Sicht! Wochenrückblick KW 39/2021

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DSGVO-Kommentare – und damit Kommentierungen des Kirchenartikels – gibt es ca. beliebig viele. Die kirchlichen Datenschutzgesetze sind da weit schlechter abgedeckt. Lediglich der KDG-Kommentar von Sydow ist bisher auf dem Markt. Doch es kommt Bewegung auf den Markt: Auf Twitter verriet Alexander Golland, der bereits eine Rechtssammlung zum kirchlichen Datenschutz veröffentlicht hat, dass noch in diesem Jahr ein Kommentar zum DSG-EKD erscheinen soll. Gollands Foto ist zu entnehmen, dass er die Rechtsgrundlagen kommentiert. Ansonsten gibt es (noch nicht zitierfähige) Indizien, dass auch im katholischen Bereich noch weitere Kommentare zu erwarten sind – die Recherche bei den Verlagen dazu läuft.

Von Faxen geht eine seltsame Faszination für Datenschutz-Aufsichten aus. Jetzt hat sich auch noch der hessische Landesdatenschutzbeauftragte gemeldet, ähnlich wie diverse Kolleg*innen zuvor. Und auch im kirchlichen Datenschutz ging’s diese Woche ums Faxen: Die KDSA Nord freut sich über die absehbare Ablösung des Faxes in Krankenhäusern durch »Kommunikation im Medizinwesen (KIM)«, den Kommunikationsstandard der mehrheitlich vom Bundesgesundheitsministerium getragenen Dienstleistungsgesellschaft gematik.

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Datenschutz: Zum Ährenraufen! – Wochenrückblick KW 43

Morgen, am 20. Sonntag nach Trinitatis, ist in der evangelischen Kirche Mk 2, 23–28 Predigttext – das Gleichnis vom Ährenraufen am Sabbat. Lutz Neumeier hat diese Woche dazu schon eine Kurzpredigt per Sharepic für das Pfarrer*innen-Barcamp der EKHN gehalten:

Die Datenschutzgesetze sind um der Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um der Datenschutzgesetze willen. Das gilt gerade auch für die Kirche: Wir müssen für die Menschen da sein können. Datenschutz darf das nicht verhindern, indem er als höchstes Gut betrachtet wird.

@NEUMEdIER

Auf Twitter folgte ein kleines Predigtgespräch: »Beliebteste Ausrede von Verantwortlichen, um sich keine Arbeit machen zu müssen«, meinte @privdeu – »Und im kirchlichen Bereich ist das wiederum die beliebteste Entgegnung, um sich überhaupt keine Arbeit machen zu müssen«, seufzte @HerrVikarin.

Für einen risikobasierten Ansatz und Abwägungen plädiert auch der Impuls zum Predigttext auf kirchenjahr-evangelisch.de: »Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit.«

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