Schlagwort-Archive: Risikobasierter Ansatz

Corona, Personal und Mekka – Wochenrückblick KW 12/2022

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Die Corona-Schutzmaßnahmen werden immer weiter zurückgenommen – das hat auch Konsequenzen dafür, welche Daten noch verarbeitet werden dürfen: Schließlich sind mit den Lockerungen auch einige Rechtsgrundlagen weggefallen. Darauf weist die KDSA Ost hin: Der Impf- und Sero-Status der Beschäftigten darf nicht mehr verarbeitet werden. »Eine derartige Datenverarbeitung hat somit zu unterbleiben. Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben worden sind, sind datenschutzkonform zu löschen. Damit verbunden ist auch die Vernichtung/Löschung sämtlicher Testnachweise (Schnelltests)«, so der Diözesandatenschutzbeauftragte. Ausnahmen gelten lediglich für Beschäftigte der in § 23 Abs. 3 IfSG genannten medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Ohne eine Rechtsgrundlage ist auch die Kontaktnachverfolgung bei Gottesdiensten nicht mehr möglich – jedenfalls nicht ohne Einwilligung. Obwohl diese Rechtsgrundlage teilweise schon länger weggefallen ist, gibt es immer noch Gemeinden mit Gottesdiensten unter Anmeldepflicht, erfährt man aus dem Interview des Domradios mit Antonius Hamers, dem Leiter des Katholischen Büros NRW. Auch über die dort genannten Gründe hinaus sollte man sich gut überlegen, ob man sich ohne Not diese Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – denn nichts anderes sind Daten zum Gottesdienstbesuch – ans Bein binden will.

Die katholische Personalaktenordnung für Kleriker und Kirchenbeamte dürfte mittlerweile in den meisten Bistümern in Kraft sein. Das Bistum Essen ist nun die erste Diözese, die auf dieser Grundlage auch ihre Maßgaben für die Beschäftigten reformiert hat. Die »Verordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums Essen« gilt für Mitarbeitende des Bistums Essen. Für Lehrkräfte wird einheitlich das Landesbeamtengesetz angewandt. Nach erster Durchsicht (die Ordnung wurde erst im Laufe des Donnerstags veröffentlicht) wurden dabei im wesentlichen die Regelungen der bekannten Personalaktenordnung für alle Beschäftigte umgesetzt. Interessant ist, dass es sich um eine Verordnung des Generalvikars handelt, anscheinend ohne Beteiligung der KODA.

Mobilsicher hat islamische Gebets-Apps untersucht. Das Ergebnis ist ähnlich ernüchternd wie die Recherche zu Gebets-Apps, die hier vor einigen Wochen schon verlinkt wurde. Alle 13 getesteten Apps schneiden schlecht ab, den Islam-Verbänden sind auch keine guten Alternativen bekannt. Neun der Apps leiten Standortdaten an Dritte weiter, keine scheint ein angemessenes Schutzniveau, wie es besondere Kategorien personenbezogener Daten erfordern, zu erfüllen: »Denn allein die Tatsache, dass jemand eine solche App nutzt, lässt einen Rückschluss auf dessen religiöse Überzeugung zu«, so Mobilsicher, und weiter: »Dabei sollte es technisch nicht allzu schwer sein, gläubigen Muslimen eine Gebets-App zur Verfügung zu stellen, die ohne die Weitergabe persönlicher Daten oder Kennnummern funktioniert« – schließlich braucht es dafür nur die Uhrzeit, einen Ort, der sich auch ohne Ortungsdienst eingeben ließe, sowie Zugriff auf den Kompass. (Danke an netzpolitik.org für den Hinweis!)

In eigener Sache: Am 2. Juni bin ich Referent bei einer Fortbildung von JHD|Bildung zum Thema »Datenschutz in der Jugendarbeit«. In der zweistündigen Veranstaltung gibt es einen Crashkurs zum kirchlichen Datenschutz und einen Blick auf ausgewählte Verarbeitungen, die in der Jugendarbeit relevant sind.

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DSG-EKD-Kommentar in Sicht! Wochenrückblick KW 39/2021

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DSGVO-Kommentare – und damit Kommentierungen des Kirchenartikels – gibt es ca. beliebig viele. Die kirchlichen Datenschutzgesetze sind da weit schlechter abgedeckt. Lediglich der KDG-Kommentar von Sydow ist bisher auf dem Markt. Doch es kommt Bewegung auf den Markt: Auf Twitter verriet Alexander Golland, der bereits eine Rechtssammlung zum kirchlichen Datenschutz veröffentlicht hat, dass noch in diesem Jahr ein Kommentar zum DSG-EKD erscheinen soll. Gollands Foto ist zu entnehmen, dass er die Rechtsgrundlagen kommentiert. Ansonsten gibt es (noch nicht zitierfähige) Indizien, dass auch im katholischen Bereich noch weitere Kommentare zu erwarten sind – die Recherche bei den Verlagen dazu läuft.

Von Faxen geht eine seltsame Faszination für Datenschutz-Aufsichten aus. Jetzt hat sich auch noch der hessische Landesdatenschutzbeauftragte gemeldet, ähnlich wie diverse Kolleg*innen zuvor. Und auch im kirchlichen Datenschutz ging’s diese Woche ums Faxen: Die KDSA Nord freut sich über die absehbare Ablösung des Faxes in Krankenhäusern durch »Kommunikation im Medizinwesen (KIM)«, den Kommunikationsstandard der mehrheitlich vom Bundesgesundheitsministerium getragenen Dienstleistungsgesellschaft gematik.

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Datenschutz: Zum Ährenraufen! – Wochenrückblick KW 43

Morgen, am 20. Sonntag nach Trinitatis, ist in der evangelischen Kirche Mk 2, 23–28 Predigttext – das Gleichnis vom Ährenraufen am Sabbat. Lutz Neumeier hat diese Woche dazu schon eine Kurzpredigt per Sharepic für das Pfarrer*innen-Barcamp der EKHN gehalten:

Die Datenschutzgesetze sind um der Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um der Datenschutzgesetze willen. Das gilt gerade auch für die Kirche: Wir müssen für die Menschen da sein können. Datenschutz darf das nicht verhindern, indem er als höchstes Gut betrachtet wird.

@NEUMEdIER

Auf Twitter folgte ein kleines Predigtgespräch: »Beliebteste Ausrede von Verantwortlichen, um sich keine Arbeit machen zu müssen«, meinte @privdeu – »Und im kirchlichen Bereich ist das wiederum die beliebteste Entgegnung, um sich überhaupt keine Arbeit machen zu müssen«, seufzte @HerrVikarin.

Für einen risikobasierten Ansatz und Abwägungen plädiert auch der Impuls zum Predigttext auf kirchenjahr-evangelisch.de: »Wer nach Gott in seinem täglichen Leben fragt und nach dem, was den Menschen dient, der wird Regeln nie sklavisch anwenden, sondern im christlichen Geist der Liebe und der Freiheit.«

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