Eines der großen Rätsel des kirchlichen Datenschutzes bleibt die Rechtsgrundlage des »kirchlichen Interesses«. Seit hier vor drei Jahren erstmals versucht wurde, das kirchliche Interesse handhabbar zu machen, ist einiges passiert: zumindest im katholischen Bereich Rechtsprechung, dazu kommen Positionen von kirchlichen Aufsichten.
Doch nicht nur das kirchliche Interesse stellt eine Besonderheit im kirchlichen Datenschutz dar: Generell sind die drei Interessens-Rechtsgrundlagen (lebenswichtige, berechtigte und kirchliche Interessen) hochgradig praxisrelevant und dabei in der Anwendung nicht immer klar. Daher soll nun nach drei Jahren versucht werden, eine neue Positionsbestimmung vorzunehmen.
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