Alles neu macht der Mai: Am 1. Mai tritt das novellierte DSG-EKD in Kraft. Die Veränderungen, die hier schon auf Grundlage des Referentenentwurfs und des Synodenantrags diskutiert wurden, sind umfangreich, aber mehr Evolution als Revolution.

Dennoch gibt es neben Klarstellungen, Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO und Formulierungsänderungen auch substantielle Änderungen, die es umzusetzen gilt. Den Text des neuen DSG-EKD gibt es in der EKD-Rechtssammlung.
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