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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat erstmals eine Entscheidung zu einer grundlegenden Frage der kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung veröffentlicht. Der Beschluss IDSG 16/2021 vom 24. Februar 2024 stellt auf die Klage eines im Kölner Gercke-Gutachten anonymisiert erwähnten Beschuldigten hin fest, dass Missbrauchsaufarbeitung ein erhebliches Interesse der Kirche darstellt, hinter dem Datenschutzrechte der Beschuldigten gegebenenfalls zurücktreten müssen.
Die Entscheidung ist eine der längsten des IDSG bisher, so dass neben der grundsätzlichen Frage auch noch viele weitere Themenbereiche gestreift werden – von der Frage, ab wann Daten das Sexualleben so betreffen, dass sie zu den besonderen Kategorien gehören, bis zum Verhältnis von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und kirchlichem Prozessrecht.
WeiterlesenZwei der drei Ansprechpersonen für sexuellen Missbrauch im Bistum Augsburg sind unter Protest zurückgetreten. Die beiden werfen der Bistumsleitung unter anderem mangelnde Aufarbeitungs- und Dialogbereitschaft vor. Ein konkreter Vorwurf betrifft den Datenschutz von Personalakten und die fehlende Möglichkeit der Akteneinsicht für die Ansprechpersonen.
Im Interview mit der Augsburger Allgemeinen erläutern Angelika Hauser und Rupert Membarth ihre Kritik, das Bistum Augsburg reagierte mit einer Stellungnahme. Damit lässt sich immerhin die datenschutzrechtliche Seite beurteilen.
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