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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Künstliche Intelligenz und Frieden
Das Entwicklungsdikasterium hat das Thema für den nächsten katholischen Weltfriedenstag am 1. Januar veröffentlicht: Künstliche Intelligenz und Frieden. »Papst Franziskus ruft zu einem offenen Dialog über die Bedeutung dieser neuen Technologien auf, die mit disruptiven Möglichkeiten und ambivalenten Auswirkungen ausgestattet sind. Er erinnert an die Notwendigkeit, wachsam zu sein und darauf hinzuwirken, dass bei der Herstellung und Nutzung solcher Geräte nicht eine Logik der Gewalt und Diskriminierung auf Kosten der Schwächsten und Ausgegrenzten entsteht: Ungerechtigkeit und Ungleichheit schüren Konflikte und Antagonismen«, heißt es in der Mitteilung. KI müsse so konzipiert und genutzt werden, dass sie »in den Dienst der Menschheit und des Schutzes unseres gemeinsamen Hauses gestellt« wird.
Betroffenenbeirat begrüßt neue Akteneinsichtsregelung in Fulda
Auf Anfrage äußerte sich Stephan Auth, einer der Vertreter des Betroffenenbeirats in der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Fulda zu den jüngsten Gesetzesänderungen im bischöflichen Akteneinsichtsgesetz: »Ich halte das Vorgehen der UAK Fulda und damit auch die gesetzlichen Grundlagen für geeignet und vertretbar, auch wenn es sicher in einigen Aspekten Herausforderungen bestehen. Die Regelungen finden in meinen Augen eine gute Balance findet zwischen dem Wunsch nach Aufarbeitung und den sensiblen Umgang mit den Daten von Betroffenen. Dabei ist mir bewusst, dass in diesen Fragen auch andere Positionierungen möglich sind.« Auth beschrieb auch die Vorgehensweise im Bistum: Anders als in anderen Diözesen sichten keine externen Forschungsinstitutionen oder Kanzleien die Akten, sondern beim Bistum befristet beschäftigte ehemalige Kriminalbeamte, die im Auftrag der Kommission im Archiv Akten sichten und aussagekräftige Zusammenfassungen nach definierten Kriterien zusammenstellen. »Dieses Vorgehen gewährleitet, dass die Kommission zwar quantitative und qualitative Informationen über das Ausmaß und strukturellen Bedingungen sexueller Gewalt im Bistum Fulda auswerten kann, aber keine Zuordnung zu konkreten Personen möglich ist«, so Auth weiter. Das Einsichts- und Auskunftsrecht, das in der Kommission ausgiebig beraten worden sei, versuche dieser Arbeitsweise Rechnung zu tragen und orientiere sich in wesentlichen Teilen an der DBK-Musterordnung. Der Betroffenenvertreter hält darüber hinaus einen klaren rechtlichen Rahmen für erforderlich, »aus der die Ermittlungsbefugnisse der UAKs präzise abgeleitet werden können«.
Bistum Aachen hält an Namensnennung von Beschuldigten und Täter*innen fest
Das Bistum Aachen hält an den Plänen der Veröffentlichung von Namen von Missbrauchstätern und von ihm so eingestuften Personen fest. Am Mittwoch bekräftigte das der Generalvikar Andreas Frick in einer Pressemitteilung und kündigte an, dass eine von einer interdisziplinären Gruppe zusammengestellte Vorlage schon Ende des Monats fertig sein soll. »Jeder Fall ist anders. Dies gilt auch für die geforderte „Täter-Nennung“. Eine differenzierte Betrachtung ist kein Ergebnis von Vertuschung, sondern Ausdruck dessen, in einem Rechtsstaat rechtsstaatliche Standards und Mittel zu wahren. Es gibt die zwingende Notwendigkeit im Sinne höchstmöglicher Transparenz, nachvollziehbare Systematiken zu entwickeln«, so der Generalvikar. Weiterhin ist der Plan, nicht nur Namen von Verurteilten zu nennen, sondern auch von Personen, die »nach unserer Überzeugung Täter waren oder sind«.
In eigener Sache: Webinar Datenschutz in der Jugendarbeit
Am 18. Oktober, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich wieder für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der katholischen Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 4. Oktober möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
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Aus der Welt
- netzpolitik.org hat in den AGB von Zoom die Ankündigung entdeckt, dass Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz verwendet werden; Zoom selbst versuchte Entwarnung zu geben. Im Blogpost von Zoom werden auch die angebotenen Einstellung zur Verweigerung der Zustimmung in solche Verarbeitungen genannt. Ob das genügt, ist nicht klar – mindestens diese Einstellungen sollte man aber vornehmen. (Eine Selbstzertifizierung für das EU-US-Datenschutzabkommen fehlt bei Zoom immer noch.)
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