Prüfschema für den Datentransfer – Wochenrückblick KW 31/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 31/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Prüfschema zum EU-US-Datentransfer des BfD EKD

Der BfD EKD hat sich nun auch ausführlicher zum neuen EU-US-Datenschutzabkommen geäußert. Ausführlichere Stellungnahmen dazu gab es zuvor schon durch den DSBKD und die KDSA Nord. Die BfD-EKD-Äußerung zeichnet sich durch ein detailliertes Prüfschema zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht aus (bei Nr. 3, Schritt 1 hört man ein praxisgebeuteltes Seufzen). Um auf Nummer sicher zu gehen, könne auch weiter parallel weiterhin Standarddatenschutzklauseln einsetzen – der BfD EKD zeigt sich nämlich ähnlich kritisch wie weite Teile der Fachwelt: »Es bleibt abzuwarten, ob dieser neue Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission eine stabile Rechtsgrundlage für den Transfer von personenbezogenen Daten in die USA darstellt oder ob in absehbarer Zeit auch dieser Angemessenheitsbeschluss vom EuGH geprüft und gegebenenfalls erneut verworfen wird.«

Kirchenmitgliedschaft des MAV-Vorsitzenden nicht erforderlich

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ZMV (4/2023, S. 191–194) beschäftigt sich Matthias Ullrich, der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Ost-Bistümer und ausgewiesener Arbeitsrechtsexperte, mit der Anforderung der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung, dass MAV-Vorsitzende katholisch sein müssen (in den bayerischen Bistümern) oder sollen (in den übrigen). Mit der novellierten Grundordnung des kirchlichen Dienstes lasse sich die Anforderung an die Kirchenmitgliedschaft bei MAV-Vorsitzenden aber nicht mehr rechtfertigen. Damit falle auch die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit weg: »Weil Beschäftigte den Dienst in der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie nach der Präambel der MAVO auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken. Diese Aussage bestimmt den Zweck. Dieser Zweck einer Mitarbeiterbeteiligung lässt sich aufgrund des vorher Gesagten auch erreichen, wenn Beschäftigte nicht katholisch sind.«

Buko Diakonie zum geplanten EKD-Personalaktenrecht

Die Bundeskonferenz AGMAV+GA, der Zusammenschluss der Mitarbeitendenvertretungen der Diakonie, hat bereits Mitte Mai eine Stellungnahme zur Richtlinie der EKD zur Regelung des Personalaktenrechts abgegeben. Die buko geht davon aus, dass die Beschäftigten diakonischer Einrichtungen davon nicht erfasst sind. Neben nachvollziehbarer Detailkritik weist die Stellungnahme auch darauf hin, dass ein Verweis auf das zugrundeliegende Datenschutzrecht fehle und stellt fest, dass das DSG-EKD aufgrund des Urteils des VG Hannovers zum Datenschutzrecht nicht anwendbar sei, daher sei die DSGVO anzuwenden – leider ist der Entwurf der Richtlinie nicht öffentlich, so dass diese Anmerkung dunkel bleibt. Die Formulierung deutet aber darauf hin, dass das bereits hier besprochene Urteil falsch verstanden wurde. Eine Anfrage an die buko dazu blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

Auf Artikel 91

  • Ein neues Pokémon-Spiel verlangt tiefe Einblicke in die Privatsphäre von Kindern: Sie sollen ihr Handy mit ins Bett nehmen und nachts ihr Mikrofon einschalten: Pokémon Sleep will Kinder beim Schlafen belauschen
  • BfDI Ulrich Kelber im Interview mit dem Handelsblatt: »Es gibt bestimmte Geschäftsmodelle oder Vorgehensweisen, die mit europäischen Werten nicht vereinbar sind. Natürlich lassen sich mit der Datenbank der chinesischen Überwachungsbehörden bessere biometrische Erkennungsmethoden und eine bessere Spracherkennung entwickeln, als wenn das auf Einwilligungsbasis wie in Europa geschieht. So was wird es in Europa nicht geben.«

Kirchenamtliches

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