Wer in Fragen des kirchlichen Datenschutzes den Rechtsweg beschreiten tun, muss das erst über die kirchliche Gerichtsbarkeit tun. Direkt die staatlichen Gerichte anrufen geht nicht. Von einem entsprechenden Versuch berichtet das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht, wie hier bereits berichtet wurde.

Nach der ersten Antwort des Vorsitzenden Richters der entscheidenden Kammer liegt mir nun die vollständige Entscheidung vor, nämlich ein Beschluss zur Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 1. Juli 2020 – Z 5 K 1077/20.F). Weiterhin ist das Ergebnis – dass staatliche Gerichte nicht für kirchlichen Datenschutz zuständig sind – wenig überraschend, der ausführliche Beschluss gibt aber Hinweise darauf, wann doch einmal eine kirchliche Datenschutzsache vor einem weltlichen Gericht landen könnte.
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