Nach dem Vatikan hat sich nun die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union zum Löschrecht im Taufbuch geäußert. In einem 15-seitigen Positionspapier argumentiert die COMECE gegen das Löschrecht im Taufbuch.

Die Stellungnahme kommt spät: Ende Juni verhandelte der EuGH über die belgischen Vorlagefragen, für die Kirche sprach das betroffene Bistum Gent. Für den 1. Oktober kündigte die zuständige Generalanwältin ihre Schlussanträge an – also wenig Zeit für sie, das COMECE-Papier ausführlich zu würdigen. Dabei bringt es noch einige Punkte in die Diskussion ein, die bisher nicht so ausführlich betrachtet wurden.
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