Chefsache Taufbuch – Wochenrückblick KW 24/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 24/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Löschen von Taufbüchern beschäftigt den Papst

Der Rat der EU-Bischofskonferenzen COMECE hatte eine Audienz bei Papst Leo. Thema war unter anderem das belgische Verfahren zur Löschung aus dem Taufbuch, zu dem das zuständige Berufungsgericht dem EuGH Vorlagefragen vorgelegt hat, wie ACI Stampa berichtet. Der Papst selbst habe das Thema angesprochen. Der Bericht bestätigt außerdem, dass die erklärende Note des Gesetzestextedikasterium zur Löschung aus Anlass der Vorlagefragen entstanden ist.

Der stellvertretende Comece-Generalsekretär Alessandro Calcagno berichtet, dass vor allem die Auslegung kirchlichen Rechts durch staatliche Gerichte Sorge bereitet: »Sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden gibt es Versuche säkularer Zivilgerichte, das kanonische Recht auszulegen, um für die Löschung zu argumentieren. Das ist eine große Gefahr, denn wenn man anfängt, sich auf ein Recht einzulassen, das nicht das eigene ist, fängt man an zu manipulieren. Der belgische Garante hat sogar gesagt, dass es in diesem Kodex des kanonischen Rechts nichts gibt, was die Löschung von Registrierungen verbietet.« Calcagno rechnet damit, dass es in Luxemburg noch etwas dauert: Für 2026 oder 2027 erwartet er die Entscheidung des EuGH.

Etwas mehr Beteiligung der spezifischen Aufsichten in der DSK

Die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden grenzen eine Mitarbeit der spezifischen Aufsichten an der Datenschutzkonferenz weiterhin stark ein. Bei der DSK-Sitzung Ende März, deren Protokoll jetzt veröffentlicht wurde, geht es unter TOP 17 um die »Mitarbeit von Vertreter:innen der RDSK im Rahmen der DSK und ihrer Arbeitskreise«. Die Rundfunkdatenschutzkonferenz (schon lange an mehr Beteiligung interessiert) wollte nicht nur an Arbeitskreissitzungen teilnehmen dürfen, sondern auch in die zugehörigen Mailverteiler aufgenommen werden.

Die DSK hat daraufhin einen Beschluss gefasst, wie die spezifischen Aufsichten künftig eingebunden werden. Weiterhin gibt es keinen Gaststatus bei den Sitzungen der DSK. Beteiligungsmöglichkeiten sind die Teilnahme an Sitzungen der für die jeweilige spezifische Aufsicht relevanten Arbeitskreise (das galt schon zuvor) und der Zugang zu den dafür relevanten Sitzungsunterlagen, sofern nicht im Einzelfall eine vertrauliche Beratung vorgesehen ist.

KI-Kritik aus Wien

An Pfingsten hat Kardinal Christoph Schönborn eine kleine KI-Offensive gestartet: »Verstehen ist Sache des menschlichen Geistes. Maschinen funktionieren, Menschen können einander verstehen«, schreibt der emeritierte Wiener Erzbischof in seinen Gedanken zum Evangelium. In seiner Zeitungskolumne geht es ihm dagegen um die ökologischen Aspekte von KI-Systemen. »Wie lässt sich der enorme digitale Wasserverbrauch verantworten? Weniger online ist besser fürs Klima!«, ist sein Fazit. Sicher gut gemeint, aber leider wieder ein Fall, wo persönliche Symbolhandlungen statt systemische Veränderungen in den Mittelpunkt gestellt werden, wo Sozialethik angezeigt wäre. Ein befreiungstheologischer Ansatz mit Blick auf strukturelle Sünden täte hier Not.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Akteur*innen aus der Kinder- und Jugendpolitik, darunter der Deutsche Bundesjugendring, hat ein Grundsatzpapier zum Thema Altersverifikation/Altersfeststellung erarbeitet. Grundsätzlich wird Altersverifikation von den Organisationen nicht abgelehnt, aber an klare Prinzipien geknüpft, die unter das Schlagwort »Child Rights by Design« gefasst werden: »In diesen Prinzipien finden sich folgende Anforderungen wieder, die nicht verhandelbar sein dürfen: Datenschutzkonformität, Anonymität, Unbeobachtbarkeit – keine Daten an Dritte, Datenminimierung, Unverknüpfbarkeit der Nutzendendaten, also keine Deanonymisierung, um Profilbildung zu verhindern, Intervenierbarkeit, Vertraulichkeit, Zuverlässigkeit, Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Verfügbarkeit und Integrität. Die Prämisse von Zero Knowledge muss sichergestellt werden. Diskriminierungs- und Ausschlussmechanismen müssen berücksichtigt und verhindert werden.«
  • Der Washingtoner Immaterialgüter- und IT-Rechtler Daniel J. Solove hat einen Aufsatz über Bücher zum Thema Privatsphäre von 1960 bis heute veröffentlicht: »Notable Privacy Books. A Journey Through History«. Der Umfang von 88 Seiten erklärt sich durch die umfangreiche Bebilderung: Zu jedem der fast 500 Bücher ist das Cover abgebildet – zusammen mit den kurzen Abrissen über den Inhalt entsteht so ein plastisches Bild über die prägenden Aspekte der jeweiligen Zeit.

Kirchenamtliches

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