Schlagwort-Archiv: Altersgrenze

Datenschutzszene in Bonn bei der Socialbar

Die Socialbar Bonn bringt die vielfältigen digitalen Initiativen und Aktivitäten in und um Bonn sichtbar(er) zusammen und vernetzt so die Akteur*innen miteinander. Am Montag ging es um die Datenschutzsszene in Bonn. Auf dem Programm: Vorträge aus dem Haus der Bundesdatenschutzbeauftragten, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und von mir zu kirchlichem Datenschutz.

Wegweiser zur 81. Socialbar an einer Tür.

Die drei Vorträge von Aline Sylla, Achim Klabunde und mir haben unterschiedliche Aspekte des Datenschutzes betont. Das Gemeinsame: alle drei sind mit Bonn verbunden, und alle drei machen Datenschutz als Grundrechtsschutz stark. Hier fasse ich die Vorträge zusammen.

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Tech-Regulierung und Digitale Allmende – Leos Enzyklika aus netzpolitischer Perspektive

Papst Leo XIV. hat seine erste Enzyklika vorgelegt. »Magnifica humanitas« ist eine Sozialenzyklika, entwickelt also die päpstliche Soziallehre weiter. Das große Thema ist »Künstliche Intelligenz«, die der Papst schon früh in seinem Pontifikat als »Soziale Frage unserer Zeit« erkannt hat.

Titelseite der Pressekopie der Enzyklika »Magnifica humanitas« vor einem Screenshot der Pressekonferenz zur Vorstellung mit Papst Leo XIV.
(Foto: Screenshot Vatikan-Pressekonferenz, Pressekopie des Presseamts des Heiligen Stuhls)

Dass das nicht nur ein großes Etikett war, hat der Papst nun mit viel Substanz untermauert. Hier sind vor allem seine Aussagen zu Datenpolitik wichtig – um Datenschutz im engeren Sinn geht es kaum. Dennoch finden sich viele Parallelen zu klassischen Datenschutzdiskursen. Der Schwerpunkt besteht im digitalpolitischen Bereich in einer Begründung der Regulierung von datengetriebenen Geschäftsmodellen – und es finden sich bemerkenswerte Aussagen zur Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums.

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Chefsache Taufbuch – Wochenrückblick KW 24/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 24/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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16, 13, religionsmündig – Altersgrenzen im kirchlichen Datenschutzrecht

Kinder und Jugendliche werden von der DSGVO und den darauf aufbauenden kirchlichen Datenschutzgesetzen besonders geschützt – damit ist die Verarbeitung ihrer Daten besonders heikel: Bei Interessensabwägungen sind die Interessen von Minderjährigen besonders zu gewichten, und Einwilligungen »in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft« sind Minderjährigen selbst grundsätzlich erst ab 16 Jahren möglich. »Grundsätzlich«, weil Art. 8 DSGVO hier eine Öffnungsklausel ergänzt: Mitgliedsstaaten können die Altersgrenze auf bis zu 13 Jahre absenken.

Einige Staaten haben davon auch Gebrauch gemacht, ebenso wie viele Religionsgemeinschaften. So bunt die Lage unter den EU-Staaten ist, so bunt ist die Lage auch im Bereich des Datenschutzrechts der Religionsgemeinschaften – und noch eine weitere Besonderheit für die Beratungs- und Präventionsarbeit der Gemeinschaften kommt oft dazu. Die vielen in Deutschland eingesetzen kirchlichen Datenschutzgesetze lassen sich in vier Kategorien sortieren:

Die Infografik fasst die Informationen zusammen, die im folgenden als Text dargestellt sind.
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