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Das Bistum Rottenburg-Stuttgart ermöglicht nun auch die Akteneinsicht zur Missbrauchsaufarbeitung bei allen Beschäftigten. Im aktuellen Amtsblatt wurde eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Beschäftigten (OAK-DRS) veröffentlicht. Die Ordnung ist eine Premiere: Mittlerweile haben zwar mindestens 16 Bistümer Einsichtsnormen in Personalakten von Klerikern und Kirchenbeamten in Kraft gesetzt, darunter Rottenburg-Stuttgart. Aber über einen Beschluss der Bistums-KODA tatsächlich alle Beschäftigten zu erfassen, auch die nicht unmittelbaren Bistumsbeschäftigten, geht weit darüber hinaus. Ob das so zulässig ist, wird sich im Streitfall vor Gericht erweisen. (Auch bei katholisch.de habe ich darüber berichtet.)
Der Jahresbericht 2021 der Kommission der EU-Bischofskonferenzen COMECE ist erschienen. Darin gibt es auch einen kurzen Abschnitt zum Datenschutz und zum Umgang mit der DSGVO (»a permanent priority of the Catholic Church in Europe«), in dem von einer Überarbeitung der internen Richtlinien für die Bischofskonferenzen der EU, die in diesem Jahr fertig gestellt werden soll. Was darin genau steht, ist nicht bekannt. Es ist aber anzunehmen, dass es sich um das Muster-Datenschutzgesetz handelt, auf dessen Grundlage beispielsweise die polnische, die maltesische und die spanische Bischofskonferenz ihr Datenschutzgesetz erlassen haben. Außerdem erfährt man vom Datenschutz-Austauschtreffen der COMECE, von dem bereits der polnische Datenschutzbeauftragte (KIOD) berichtet hatte. Thema war außerdem die Rechtsgrundlage berechtigtes Interesse und das Zusammenspiel von DSGVO und Kirchenrecht. Zudem werden datenschutzrechtliche Fälle mit Kirchenbezug gesammelt.
Bei Nebentätigkeiten entwickeln Dienstgeber häufig eine ungesunde Neugierde und haben wenig im Blick, was erforderlich ist und dass Nebentätigkeiten auch von Grundrechten geschützt sind. Da ist es sehr hilfreich, wenn die KDSA Ost eine kleine Handreichung zur Verfügung stellt, wie der Datenschutz dabei ins Spiel kommt.
Auf Artikel 91
- IDSG schützt informationelle Selbstbestimmung von Jugendlichen
- IDSG zu Rechtswegen im kirchlichen Datenschutz
Aus der Welt
- Nachdem klar ist, dass der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink nicht in eine weitere Amtszeit geht, äußert er sich deutlich in der FAZ in einem (trotz der Mitautorenschaft von Axel Voss) lesenswerten Gastbeitrag zum Reformbedarf der DSGVO: »Die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH hat enormen Flurschaden angerichtet. Danach ist selbst die technische Einbindung eines Schrifttyps, die per Datenverarbeitung aus den Vereinigten Staaten erfolgt, eine Datenschutzverletzung mit der Folge des Schadenersatzes für Unternehmen und Behörden. Das Verbot der Nutzung außereuropäischer Anbieter, etwa von Konferenzsystemen, schneidet Europa von der „Digitalen Daseinsvorsorge“ und Massenkommunikation zu einem Zeitpunkt ab, da nutzbare europäische Alternativen erst noch im Aufbau sind. Die Verwendung von gebräuchlicher Videokonferenzsoftware etwa kann mit existenzbedrohenden Bußgeldern belegt werden, auch wenn es in der Konferenz nur um Wirtschaftszahlen oder ums Wetter geht.«
- Sechs Landesdatenschutzaufsichten unter der Federführung von Berlin prüfen Auftragsverarbeitungsverträge von Webhostern. Sehr nützlich: Es wird gleich eine Checkliste zur Prüfung von AV-Verträgen mitgeliefert, die sich nicht nur für Webhoster verwenden lässt. Matthias Bergt, der selbst an der Checkliste beteiligt war, erläutert sie in CROnline.
- Das LDA Bayern hat außerdem einen Fragebogen zur E-Mail-Sicherheit in Unternehmen veröffentlicht, der deutlich kürzer ist als die AVV-Checkliste – aber mindestens genauso nützlich für die Überprüfung der eigenen Institution.
- Das CaritasVer.di-Blog weist auf eine Entscheidung des LAG Baden-Württemberg zur Weitergabe von Informationen zu Schwerbehinderten an den Betriebsrat hin, die auch für MAVen einschlägig sein dürfte.
Kirchenamtliches
- Bistum Rottenburg-Stuttgart: Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Beschäftigten (OAK-DRS)
- IDSG 23/2020 vom 25. Februar 2022
- KDSA Ost: