Evangelische Verantwortliche – Wochenrückblick KW 4/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 4/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Evangelische Mitarbeitervertretungen sind keine Verantwortliche

Im aktuellen Amtsblatt der EKD wird die Neufassung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) bekannt gemacht. Im § 22, Schweigepflicht und Datenschutz, wird die Frage nach der Verantwortlichkeit der Mitarbeitervertretung klargestellt: »Soweit die Mitarbeitervertretung zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben personenbezogener Daten verarbeitet, ist der Dienstgeber der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften.« Die neue Norm ist weitgehend wortgleich mit dem 2021 ins Betriebsverfassungsgesetz eingefügten § 79a, Datenschutz. Im Vergleich zum BetrVG ist im MVG-EKD bis auf die Terminologie alles identisch, nur zu Beginn wird ein (etwas redundanter) Satz ergänzt: »Die Mitarbeitervertretung hat für die Einhaltung des Datenschutzes in den Angelegenheiten ihrer Geschäftsführung zu sorgen.« Im evangelischen Arbeitsrecht ist die Sache damit klar. In der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung fehlt ein entsprechender Passus noch; die Novelle der MAVO ist aber gerade (wie üblich hinter den Kulissen) in Arbeit.

Belgisches Gericht muss über Löschung von Taufbucheinträgen entscheiden

Der Streit um ein Recht auf Löschung aus Taufbüchern nach Kirchenaustritt geht in Belgien vor Gericht. Im Dezember hatte die belgische Aufsicht anders als viele andere Aufsichten und Gerichte (jüngst in Irland) in anderen europäischen Ländern einer Beschwerde eines aus der Kirche Ausgetretenenen statt gegeben und das Bistum Gent zur Löschung aufgefordert. Das Bistum teilt nun mit, dass es Widerspruch beim zuständigen Märktegerichtshof eingelegt hat. „Wir waren von der Entscheidung sehr überrascht, denn erst vor wenigen Monaten hatte die Datenschutzaufsicht in Irland in einer Beschwerde gegen die Erzdiözese Dublin das Gegenteil entschieden. Wir denken daher, dass es genügend Argumente gibt, um unsere Position vor Gericht zu verteidigen. Datenschutz ist europäisches Recht. Ein ähnlicher Fall kann in einem europäischen Land nicht gegen die DSGVO verstoßen und in einem anderen nicht“, so der Bistumssprecher Geert De Kerpel.

Aktenprobleme bei der EKD-Missbrauchsstudie

Am Donnerstag wurde die Studie zu Missbrauch in der EKD vorgestellt. In der Vorberichterstattung bei der Eule ging Philipp Greifenstein auch auf die Problematik des Aktenzugangs ein – nur Disziplinarakten standen zur Verfügung, zu einer Auswertung der Personalakten sahen sich 19 der 20 Landeskirchen trotz ihrer vorherigen Zusage an die Forschenden nicht im Stande. Die amtierende EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs wies auf der Pressekonferenz bei ihrer Einführung darauf hin, dass die Aufarbeitung durch die Aufnahme einer Aufarbeitungsrechtsgrundlage im DSG-EKD möglich gemacht worden sei. Dass keine Personalakten analysiert wurden, entschuldigte sie mit Überforderung: das sei kein »bewusstes Nichtwollen, sondern ein unglückliches Nichtkönnen«.

Papst Franziskus für ethische KI-Regulierung

Die Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag der sozialen Kommunikationsmittel steht unter dem Motto »Künstliche Intelligenz und Weisheit des Herzens: für eine wahrhaft menschliche Kommunikation«. Schon die Botschaft zum Weltfriedenstag befasste sich mit KI-Ethik. »Maschinen verfügen sicherlich über eine unermesslich größere Fähigkeit als der Mensch, Daten zu speichern und sie untereinander in Beziehung zu setzen, aber es ist kommt dem Menschen zu, und nur ihm, deren Sinn zu verstehen«, schreibt der Papst nun. Er betont, dass Algorithmen nicht neutral sind: »Daher ist es notwendig, präventiv zu handeln und Möglichkeiten für eine ethische Regulierung vorzuschlagen, um die schädlichen und diskriminierenden oder sozial ungerechten Auswirkungen von Systemen künstlicher Intelligenz einzudämmen und um zu verhindern, dass sie zur Verringerung von Pluralismus, zur Polarisierung der öffentlichen Meinung oder zur Herausbildung eines Einheitsdenkens eingesetzt werden.«

Beteiligung von Religionsgemeinschaften an DSGVO-Evaluation

An der Anhörung der EU-Kommission für den zweiten Evaluationsbericht zur DSGVO werden sich möglicherweise auch Religionsgemeinschaften beteiligen. Auf Anfrage teilte die COMECE, das Lobby-Büro der katholischen Bischofskonferenzen in Brüssel, mit, dass man über eine Beteiligung nachdenke: »Je nach den Rückmeldungen, die wir von unseren Mitgliedsbischofskonferenzen erhalten werden, werden wir uns auf verschiedene Aspekte der Verordnung konzentrieren, die für die Kirche relevant sind.« Die katholische Datenschutzkonferenz, der BfD EKD und das Brüsseler Büro der Bevollmächtigten des EKD-Rates teilten mit, dass sie keine Eingaben planen. »Als Brüsseler EKD-Büro werden wir uns nicht an der Konsultation beteiligen, da sie die Umsetzung in Deutschland betrifft«, so dessen Sprecherin. Die zuständigen Stellen der EKD seien aber informiert, und das Kirchenamt prüfe noch eine Beteiligung. Noch keine Rückmeldung zur Anfrage gab es vom Katholischen Büro und der CEC. Mein Entwurf einer Beteiligung mit Schwerpunkt Art. 91 DSGVO kann noch kommentiert werden.

Eindeutige ID-Nummer für lateinische Katholik*innen in Indien

Die indische katholische Bischofskonferenz kündigt an, dass sie eine eindeutige ID-Nummer für alle (lateinischen) Katholik*innen einführt – und zwar schon zum 30. Januar. Das Angebot ist freiwillig. Mit der Nummer können laut der Pressemitteilung der Konferenz über eine App Dienstleistungen der Kirche in Anspruch genommen werden, außerdem sollen die Gläubigen sich vernetzen können: »Dieser innovative Ansatz bedeutet nicht nur einen technologischen Sprung für die katholische Kirche, sondern verbessert auch die Effizienz der Verwaltungsprozesse innerhalb der Kirche und fördert ein besser vernetztes und zugängliches Netzwerk für ihre Mitglieder.« Ob und wie die ID-Nummern in der App auch mit bestehenden Matrikeln verbunden werden, geht aus der Meldung nicht hervor. Laut UCANews gibt es eine solche ID-Nummer bereits in den anderen beiden katholischen Kirchen Indiens, der syro-malabarischen und der syro-malankarischen Kirche.

Auf Artikel 91

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