Schlagwort-Archive: Archive

Mehr (kirchliches) Verwaltungsrecht wagen! – Wochenrückblick KW 50

Zum Jahresende hauen alle noch mal einen raus: Der EKD-Datenschutzbeauftragte eine Handreichung zu Fotos – und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gleich ein ganzes Gesetz. Zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz, dessen Durchführungsverordnung und Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung tritt nun die vierte bundesweit einheitliche Norm: Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG), das ab dem 1. Januar 2021 gilt und online zuerst im Speyerer Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Materie ist so trocken, wie der Titel verspricht, und es braucht wohl Verwaltungsjurist*innen, um im Detail zu bewerten, ob es überraschende Regeln gibt. (Gastbeiträge willkommen!) So trocken aber Verwaltungsrecht ist, so revolutionär ist das für die Kirche: Neben die spezifische Verwaltungsgerichtsbarkeit in Form der Datenschutzgerichte ist damit jetzt auch eine rechtsförmliche Ordnung der Tätigkeit der Aufsichten getreten, die man sich auch für andere katholische Institutionen wünschen würde. Das Gesetz legt unter anderem auch einige Rechte der Beteiligten fest, etwa auf Akteneinsicht (§ 6; leider keine allgemeine Informationsfreiheitsregelung). Wichtig dürfte auch die Regelung zur Durchsetzung und Vollstreckung von Bußgeldbescheiden sein, mit denen die Aufsicht kirchliche Stellen in die Pflicht nehmen kann bei Androhung der Einschaltung der Bischöflichen Aufsicht, »um rechtmäßige Zustände herzustellen«. (Ein Interessenskonflikt kann hier – leider – nicht entstehen, die öffentlich-rechtlich organisierten Diözesen können gar nicht gebußt werden.)

Weiterlesen

Kirchenbücher und Datenschutz: Regionalgeschichte, Genealogie und Stammbaumforschung

Kirchenbücher sind eine wertvolle Quelle für die Regionalgeschichte und genealogische Forschungen: Taufregister, die teils Jahrhunderte zurückgehen, sind oft die besten und vollständigsten Dokumentationen über ganze Landstriche. Dürfen sie aber auch einfach so genutzt werden – oder schiebt dem der Datenschutz einen Riegel vor?

Die gute Nachricht: Oft spielt Datenschutz gar keine Rolle – wenn die Menschen, auf die sich die Daten beziehen, nicht mehr leben. Zwar steht es nirgends explizit in der DSGVO, dem KDG und dem DSG-EKD, dass die Datenschutzgesetze nicht für Verstorbene gelten. Erwägungsgrund 27 der DSGVO stellt aber unmissverständlich klar: »Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.« Dennoch gibt es einige Regeln für die Nutzung.

Weiterlesen