Schlagwort-Archive: Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Aufsichtsbekannt archiviert – Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten 2020/21

Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden sticht unter den vielen Freikirchen und Freikirchenbünden durch ihre auch nach außen hin sehr sichtbare Datenschutzaufsicht heraus: Tätigkeitsberichte freikirchlicher Aufsichten sind Mangelware, die BFP-Aufsicht dagegen liefert. Jetzt ist der dritte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 erschienen.

Titelseite des Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten für 2022/23
Bildquelle: BFP-Aktuell
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Coronagesetzgebung – Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten 2020/21

Und noch ein evangelischer Tätigkeitsbericht erschien in dieser Woche: Nach dem landeskirchlichen des DSBKD am Dienstag erschien am Mittwoch der Bericht des Datenschutzbeauftragten des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden für 2020/21 – eine der ganz wenigen der kleineren Gemeinschaften, die über ihre eigene Datenschutzorganisation transparent Auskunft gibt.

Titelseite des Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des BFP 2020/21 (Bildquelle: BFP aktuell)
Titelseite des Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des BFP 2020/21 (Bildquelle: BFP aktuell)

Inhaltlich ist auch bei den Pfingstgemeinden Corona anscheinend nicht anders abgelaufen als bei anderen Gemeinschaften – dafür gab es gesetzgeberische Tätigkeit an der Datenschutzordnung, sichtlich auch von Corona bestimmt.

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Ausnahmen von der Ausnahme – Datenschutz beim Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Grundsätzlich hatten alle Kirchen und Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, ein eigenes Datenschutzrecht gemäß Art. 91 DSGVO anzuwenden – welche das sind, ist nicht immer einfach herauszufinden, und oft herrscht selbst bei den bekannten (ich weiß momentan von 15 Gemeinschaften) nicht die höchste Transparenz. Anders sieht es beim Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) aus: Die Datenschutzaufsicht betreibt eine Infoseite und der Tätigkeitsbericht ist öffentlich zugänglich.

Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des BFP liegt auf neutral-blauem Hintergrund.
Bildquelle: BFP-Aktuell

Das erklärte Ziel des Datenschutzbeauftragten des Bundes ist es, »das ›Gütesiegel‹ eines angemessenen Datenschutzniveaus« zu sichern, so der Bericht – »immer in dem Wissen, dass es um Menschen geht, die Gott uns anvertraut hat«. Der im September veröffentlichte Tätigkeitsbericht für 2018 und 2019 bietet einen interessanten Einblick in Arbeitsweise und Struktur des Datenschutzes in einer kleineren Religionsgemeinschaft – und birgt sehr besondere Ausnahmeregeln.

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